… 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor. Dabei müssen steuerliche Vertreter die Zusammensetzung der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge an die OeKB (als Meldestelle gemäß § 12 KMG) melden, die diese Daten…
3.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts Rz 447: § 4 VPDG enthält hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer…
3.3. Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen Rz 495: Gemäß EU-Meldepflichtgesetz ("EU-MPfG", BGBl. I Nr. 91/2019) sind Intermediäre dazu verpflichtet, ihnen bekannte, in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindliche Informationen über gewisse meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen bei den zuständigen Steuerbehörden zu melden. Zu…
5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…
…Ergänzungsregister für sonstige Betroffene eingetragen ist und gegebenenfalls einen Antrag auf Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene zu stellen. Sollte der Trust nicht in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene eingetragen werden, führt dies in weiterer Folge zu einer Verletzung der Meldeverpflichtung, für welche gemäß …
…weiter vorliegen. Rechtsträger, die eine subsidiäre Meldung mit automatischer Datenübernahme (nach § 5 Abs. 5 WiEReG) abgegeben haben, unterliegen weiterhin der jährlichen Meldeverpflichtung. Diese müssen zumindest einmal jährlich überprüfen, ob die Voraussetzungen für die subsidiäre Meldung noch vorliegen. Liegen diese weiterhin vor, so ist dieser Umstand…
…eine Verpflichtung vor, geeignete Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Meldeverpflichtung gemäß § 3 GMSG und die Sorgfaltsverpflichtungen nach den Hauptstücken 3 bis 7 eingehalten werden. Die Kontrollmaßnahmen haben dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit des meldenden Finanzinstitutes Rechnung zu tragen. Die für die…
…ist aufgrund der Generalklausel des § 60 Abs. 1 BAO das Finanzamt Österreich für die Kontrolle jener Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten und Meldeverpflichtungen gemäß § 18a UStG 1994 zuständig. Dies gilt auch für Zahlungsdienstleister, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte…
1.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG) Rz 4: Aufgrund der Übermittlung der gemeldeten Informationen an ausländische Behörden innerhalb von neun Monaten (vgl. Rz 95 zu § 112 GMSG) ist eine zeitliche Beschränkung der Meldung durch die Finanzinstitute systemimmanent. Konkret haben meldende Finanzinstitute gemäß…
…FM-GwG somit festgehalten, dass die Definition eines wirtschaftlichen Eigentümers gemäß § 2 Z 1 WiEReG für das FM-GwG im Hinblick auf börsennotierte Gesellschaften keine Anwendung findet. Dies bedeutet jedoch keine Ausnahme von der Meldeverpflichtung nach dem WiEReG, welches in § 1 Abs. 2 Z 3…
…BAO iVm § 19 RKSV (Nachschauen, Außenprüfungen). Diese Behördenkontrollen sind vor allem Nachschauen, bei denen im Wesentlichen die Einhaltung der Meldeverpflichtungen über FON bezüglich Registrierkassen und Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten geprüft sowie Nullbelegkontrollen durchgeführt und DEP abverlangt werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass diese Kontrollen…
5.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015 Rz 466: Nach den Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 lit. c InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 lit. c ImmoInvFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, folgende Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens durch Verordnung…
5.14. Veröffentlichung der Meldungen Rz 484: Nach § 5 Abs. 1 FMV 2015 hat die Meldestelle gemäß § 12 KMG die Meldefonds mit den für ihre ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten samt der nach den Ermittlungsvorgaben des Bundesministeriums für Finanzen ermittelten ertragsteuerlichen Behandlung sowie das Meldedatum im…
1. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 6 GMSG) 1.1. Umsetzung von Unionsrecht und einem Regierungsübereinkommender mehrseitigen Vereinbarung (§ 1 GMSG) Rz 1: Mit dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) wird die Anwendung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowohl im…
4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…
3.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation Rz 471: Die Übermittlung der länderbezogenen Berichte an das zuständige Finanzamt hat gemäß § 8 Abs. 1 VPDG im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Die technischen Spezifikationen sind auf der Internetseite des BMF (www.bmf.gv.at, Services >…
5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…
3. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG) 3.1. Allgemeines Rz 10: Wenn von einem bestehenden Konto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 81 GMSG). 3…
6. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG) 6.1. Allgemeines Rz 39: Wenn von Neukonten von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger oder mehrere Rechtsträger sind. 6.2. Überprüfungsverfahren (§ 44 GMSG) Rz 40: Die Verfahren…
1.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG) Rz 3: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 GMSG hat jedes meldende Finanzinstitut dem Finanzamt, daszuständigen Finanzamt für die Erhebung der Körperschaftsteuer des meldenden Finanzinstituts zuständig ist, für jedes meldepflichtige Konto (vgl. Rz 7 zu § 7 GMSG) von jeder…