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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…der Masseverwalter als subsidiärer wirtschaftlicher Eigentümer festzustellen, wenn kein anderer Angehöriger der obersten Führungsebene mehr vorhanden ist. Dies hat in weiterer Folge auch Auswirkungen auf die automatisationsunterstützt vorgenommenen Meldungen: Gemäß § 5 Abs. 5 WiEReG wird im Falle einer subsidiären Meldung mit automatischer Datenübernahme der Masseverwalter…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…cc WiEReG). Bei Gesellschaften, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und das Gericht einen Masseverwalter bestellt hat, gilt der Masseverwalter als wirtschaftlicher Eigentümer, sofern keine oberste Führungsebene vorhanden ist. Unter dem Begriff der obersten Führungsebene ist dabei immer die oberste operative Führungsebene des meldepflichtigen Rechtsträgers…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…die der Parteienvertreter an den Vermieter weiterleitet, Fremdgelder, die ein Rechtsanwalt oder Notar im Namen und auf Rechnung seines Mandanten vereinnahmt. Dies gilt auch in seiner Tätigkeit als Masseverwalter. Kostenersatz für die Begutachtungsplakette (§ 57a KFG 1967) Portogebühren, die ein Arzt (zB Radiologe) für die Versendung…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…ungarisch in Betracht. Ein Formgebrechen liegt vor, wenn der Nachweis der Zustimmung des Masseverwalters (Insolvenzverwalters) zu einer Eingabe des Schuldners fehlt (vgl. zB VwGH 12.11.1986, 85/13/0183). Die Zustimmung (Genehmigung) des Masseverwalters (Insolvenzverwalters) kann auch nachträglich erfolgen (vgl. VwGH 15.7.1998…