10.9. Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG) 10.9.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 550: § 14 TP 10 Abs. 1 GebG | Z 1 | Anmeldungen von Patenten, Gebrauchsmustern, Schutzzertifikaten oder Halbleiterschutzrechten, Schutzzertifikatsverlängerungen, Anträge auf Recherchen und…
27.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge Rz 1364: Als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Auch Computerprogramme können Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen…
…Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in § 14 Tarifpost 10 Abs. 1 Z 1 bis 9 GebG angeführten Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten entsteht die Steuerschuld mit Überreichung…
…Voraussetzung für das Vorliegen eines immateriellen Werts (Z 6.8 OECD-VPL). Beispiele für immaterielle Werte sind sowohl gesetzliche Schutzrechte (zB Patente, Marken- oder Musterrechte), als auch gesetzlich nicht geschütztes Spezialwissen über gewerblich-technische Erfahrungen (Know-how), staatliche Zulassungen und Rechte aus Verträgen sowie Goodwill…
…zwischen fremden Dritten eine Vergütung dafür vereinbart worden wäre. Rz 180: Im Rahmen von Konzernreorganisationen können typischerweise körperliche Wirtschaftsgüter (zB Maschinen, Anlagen oder Lagerbestände), immaterielle Werte und Rechte (zB Patente, Marken, Know-how oder Kundenlisten) oder Geschäftstätigkeiten ("ongoing concern") übertragen werden. Übertragung einer Geschäftstätigkeit, dh…
…14 TP 8 GebG; siehe Rz 510 ff) Reisedokumente (§ 14 TP 9 GebG; siehe Rz 530 ff) Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG; siehe Rz 550 ff) Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG; siehe Rz 570 ff) Ausländerbeschäftigungsverfahren (§ 14 TP 12…
…gebührenpflichtige Verträge Rz 1286: Know-how Verträge; die Überlassung rechtlich nicht geschützten Erfahrungswissens stellt im Gegensatz zu Patenten, Marken und Mustern kein Recht und damit keine unverbrauchbare Sache iSd bürgerlichen Rechts und somit auch keine unverbrauchbare Sache iSd § 33 TP 5 Abs. 1 GebG dar…
…Risiken in den verschiedenen Unternehmensbereichen für die Analyse relevant sein können. Rz 417: Produktionsbereich: Funktionen: zB Herstellung, Fertigung, Verpackung, Montage, Qualitätssicherung, Prozesstechnik, eingesetzte Wirtschaftsgüter: zB Lizenzen, Produkt- und/oder Prozess-Know-how, Marken, Grundstücke, Fertigungsanlagen, Risiken: zB Fehlinvestitionen, Überkapazitäten, Forderungsausfälle, Produktion von Ausschussware, Umweltrisiken, Qualitätsrisiko…
…nach § 33 TP 21 GebG zB die Übertragung von Fischereirechten, Pflichtteilsforderungen, Patent- und Markenrechten, Bestandrechten. Beispiel: A und B vereinbaren die Abtretung der Mietrechte des A an B aufgrund eines vereinbarten Weitergaberechtes zwischen A und dem Vermieter. Der Vermieter wird bei der Abtretung nicht eingebunden…
…Transaktionen mit Niedrigsteuerländern verursacht worden sind. Rz 85: Im Allgemeinen wird ein inländischer Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, neben dem Wareneinkaufspreis keine zusätzlichen Zahlungen (Lizenzen) dafür leisten, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des ausländischen Herstellers aufscheint (siehe im Detail Rz 147).
…Standortvorteile dem dort angesiedelten Konzernunternehmen zufallen wird (Z 9.129 OECD-VPL). Denn auch ein am gleichen Standort tätiges Fremdunternehmen mit vergleichbaren (Routine-)Funktionen würde seine Preise mit standortüblichen Margen kalkulieren, sodass die Auftrag gebende inländische Konzerngesellschaft dem verbundenen Unternehmen keine höheren Preise zahlen wird…
…unter der Marke des Unternehmens verkaufen darf, so darf aufgrund der Anwendung des AOA light keine Lizenzgebühr verrechnet werden. Es hat jedoch eine funktionale Zuordnung aller Erlöse und Aufwendungen zu erfolgen. Vertreibt die Betriebsstätte daher die No-Name-Ware unter Beistellung der Marke durch das…
…über die Lizenztransaktionen hinsichtlich der Marken aus. Alle DEMPE-Funktionen - mit Ausnahme die erwähnten Routineleistungen iZm der Registrierung - werden von der verbundenen Gesellschaft P ausgeübt. S handelt unter der Anweisung und Kontrolle von P. Nach einigen Jahren hat eines der Markenrechte erheblich an Wert gewonnen…
…Klein-, Hilfs- und Montagematerial, mit bestimmter Spezifikation | erbrachte Dienstleistung (zB Service bei Heizungen, Wasch- maschinenreparatur, Autoreparatur inkl. Klein-, Hilfs- und Montagematerial) | Reparatur, Service | Optiker | genaue Bezeichnung/ Markenname der Gesichtsbrille, der Kontaktlinse, der Sichtgeräte | Brillenfassung, Brille, Kontaktlinsen, Feldstecher, Etui, Brillenreparatur |…
…Spanien | Bau- und Montagebetriebsstätte, Generalunternehmer | Rz 362 | EAS 1430 | 23.03.1999 | Niederlande | Markenlizenzgebühr einer deutschen Vertriebsgesellschaft mit österreichischer Betriebsstätte | - | EAS 1637 | 25.04.2000 | Liechtenstein | Verbundene Unternehmen, Rohgewinnaufteilung zwischen österreichischer Vertriebs-GmbH und…