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2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…1 Abs. 2 Z 2 hinsichtlich der Bewirtschaftungsbedingungen und der übrigen Umstände unterstellten regelmäßigen Verhältnissen wesentlich abweichenden Verhältnisse, die den nachhaltigen Reinertrag wesentlich mindern, sind durch Anwendung der gemäß Anlage 2 ermittelten Minderungszahl zu berücksichtigen. (2) Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt, die…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…im Zeitpunkt, in dem das Kraftfahrzeug vom Käufer zugelassen wird. Verkauft und liefert der Diplomat das Kraftfahrzeug an einen Händler, der kein Interesse an der Zulassung auf seinen eigenen Namen hat, sondern das Kraftfahrzeug an einen Endverbraucher verkaufen und liefern will, bestehen keine Bedenken, wenn…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Schlüsselzahl Die Angabe von Symbolen oder Schlüsselzahlen ist dann ausreichend, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus dem Beleg oder anderen bei dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbringenden Unternehmer vorhandene Unterlagen gewährleistet ist (vgl. § 132a Abs. 4 BAO). Schlüsselzahlen können zB Preislistennummern, Katalognummern, und Tarifposten (zB…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…so bestehen keine Bedenken, die Steuerpflicht mit dem Vergütungsanspruch zu kompensieren. Es unterbleiben daher sowohl Steuervorschreibung als auch Vergütung. Der Vergütungsanspruch ist jedoch - unabhängig einer allfälligen Kompensation - im Sinne des § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Rz…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…wurde und die Zulassung vor dem 1. Jänner 2008 beantragt wurde, ist seit 1. Jänner 2008 ein Eintrag in der Genehmigungsdatenbank notwendig. B.13.3. Bescheinigung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten Rz 1308: Unterliegt die Lieferung eines Kraftfahrzeuges an begünstigte Empfänger auf Grund…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…falls keine informationssicherheitsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Ausfolgung der Daten auf einem Datenträger ist in einem Aktenvermerk zu dokumentieren. Nicht zulässig ist die Übermittlung von Akten(teilen) mittels E-Mail, weil diese Form der (nicht authentifizierten) Kommunikation weder datenschutzrechtlichen noch informationssicherheitsrechtlichen Vorgaben entspricht und im Widerspruch…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Marke und wurde die Verwendung der Marke noch nicht im Einkaufspreis einkalkuliert, dann bestehen keine Bedenken, dass eine separate Markenlizenz verrechnet wird, wenn dem Wiederverkäufer durch die Marke ein finanzieller Vorteil verschafft wird (Z 6.82 OECD-VPL). Denn die Vergütung für einen dem Grunde…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…wovon bei der Gründung im Regelfall zumindest die Hälfte (5.000 Euro) bar einzuzahlen ist. Die Beteiligungsverhältnisse sind aus dem österreichischen Firmenbuch ersichtlich. Bei einer Ergänzung eines bestehenden Compliance-Packages wird die Einhaltung der Frist von sechs Wochen bei Existenz- und Eigentumsnachweisen von ausländischen relevanten…

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Erprobungs- und Entwicklungsfahrzeuge (Rechtslage seit 1. September 2022, siehe Rz 406) (Zu Vorführkraftfahrzeugen siehe Rz 407) Rz 406: (Rechtslage bis 30. Juni 2021) Unter die Steuerpflicht desSeit 1. September 2022 sind Kraftfahrzeuge gemäß § 13 Abs. 3 Z 18 NoVAG 1991 fallen auch die Lieferung von…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Einzelne Teilnehmer (Prosumenten) der EEG haben die Einnahmen, die sie aus der EEG für die Nutzung des Überschussstroms (Lieferung von Strom/Erlöse aus der Nutzungsvereinbarung) erhalten, steuerlich zu erfassen und unter den allgemeinen Voraussetzungen der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer zu unterwerfen. Die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrags setzt…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…vorliegende Lieferung ins Ausland von vornherein nicht steuerbar ist. Werden die Voraussetzungen des § 12a NoVAG 1991 erfüllt, ist für solche Exporte allerdings eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe möglich (siehe Rz 1250 bis 1276). Rz 678: Voraussetzung für die Befreiung ist die Bekanntgabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und…

KfzBStR 2021Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…mit dem Liefern von Kraftfahrzeugen aus dem Inland gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 und 5 zu stellende Antrag auf Sperre einer Fahrzeugidentifikationsnummer in der Genehmigungsdatenbank ist Teil des Buchnachweises im Sinne der Verordnung zu Art. 7 UStG, BGBl. Nr. 401/1996, und der Verordnung…

KfzBStR 2021 Rz 100–108A.3. Steuerübergreifende Befreiungen von Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…gleich auszulegen sind und zum selben Ergebnis führen. A.3.1. Emissionsfreie Antriebsarten Rz 100: Von der Normverbrauchsabgabe sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage abseit 1. Juli 2021) Kraftfahrzeuge befreit, die auf Grund ihres Antriebes…

KfzBStR 2021 Rz 1200–1208B.12. Vergütung (§§ 12 und 12a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…12 und 12a NoVAG 1991) B.12.1. Vergütung der Abgabe (Allgemeines) Rz 1200: § 12 NoVAG 1991 regelt die Vergütung der Normverbrauchsabgabe, wenn eine Zulassung zum Verkehr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in Betracht kommt, wenn tatsächlich innerhalb von fünf Jahren ab der Lieferung…

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…auf Grund des technischen Zustandes nicht mehr zugelassen werden können, besteht kein Anspruch auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe. Dies ist deshalb gerechtfertigt, da die Normverbrauchsabgabe im Sinne einer Verbrauchsabgabe mit der (inländischen) Zulassung in Verbindung steht (vgl. EuGH 22.12.2010, Rs C-433/09) und…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Buschenschankes ist auch die Verabreichung von kalten Speisen und der Ausschank von Mineralwasser und kohlensäurehältigen Getränken zulässig, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass diese Tätigkeiten dem Herkommen im betreffenden Bundesland in Buschenschänken entsprechen. Die Verabreichung von warmen Speisen auf Grund dieser Ausnahmebestimmung ist nicht zulässig…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der eine Lieferung nach dem NoVAG 1991 ausführt, wird die Fahrzeugidentifikationsnummer der bereits auf die begünstigte Person/Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge in der Genehmigungsdatenbank gesperrt. Von der zuständigen Finanzbehörde werden in allen Fällen die Einhaltung der jeweiligen durch das Außenamt individuell gesetzten Sperrfrist überwacht und in…

KfzBStR 2021 Rz 1320–1325B.14. Verweisungen (§ 14 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…und Übergangsregelungen (§ 15 NoVAG 1991) B.15.1. Inkrafttreten (Allgemeines) Rz 1321: Das NoVAG 1991 ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 1991 anzuwenden. B.15.2. Umsatzsteuer von 32% Rz 1322: Für Kraftfahrzeuge, die auf Grund einer Lieferung oder einer Einfuhr einem Umsatzsteuersatz von…

KfzBStR 2021 Rz 650–657B.3. Steuerbefreiungen (§ 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Zeitpunkt der Lieferung des entsprechenden Kraftfahrzeuges vom Fahrzeughändler zu berücksichtigen. Rz 653: Mit der Rechtslage ab 1. Juli 2021 (NoVAG 1991 geltenden Rechtslage (NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021) sindwaren mehrspurige Kleinkraftwagen der Klasse L2e und L6e mit einem Hubraum von nicht mehr…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Steuerschuld nicht auf Grund einer inländischen Lieferung oder eines innergemeinschaftlichen Erwerbs entsteht (z.B. Eigenimport, Änderung der Verhältnisse durch Nutzungsänderung, Eigenverbrauch), ist die Bemessungsgrundlage der gemeine Wert ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente. Der gemeine Wert ist nach § 10 BewG 1955 zu ermitteln und wird demnach durch…