…EAS 3018, EAS 3317, EAS 3371). Allein der Umstand, dass eine Beteiligung das Betriebsstättenvermögen mehrt bzw. "verstärkt", reicht ebenso wenig für die Annahme der tatsächlichen Zugehörigkeit zur Betriebsstätte aus. Auch die Einordnung als notwendiges Betriebsvermögen (der Personengesellschaftsbetriebsstätte) führt nicht zwingend zu einer Zurechnung, da es…
…dem Fall, dass im Registrierkassenbeleg auf den Waagenbeleg verwiesen wird, kann die Übergabe des Waagenbelegs an den Kunden nach § 132a Abs. 4 BAO entfallen. Eine gesonderte Ausweisung der auf dem Waagenbeleg angeführten Waren in der Registrierkasse bzw. dem Registrierkassenbeleg ist dann nicht erforderlich. Der Waagenbeleg…
…sich ab dem 1. April 2021 verpflichtet haben bzw. verpflichten, im Inland eine Liegenschaft zu erwerben, fallen nunmehr in den Anwendungsbereich des WiEReG (§ 1 Abs. 2 Z 19 WiEReG). Meldepflichtige ausländische Rechtsträger haben gegenüber Verpflichteten, wenn diese Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden anwenden, ihren Status offenzulegen…
…8703 bzw. die Unterpositionen 8711 20 bis 8711 50 einzureihen ist. Ob eine neue Typisierung erfolgt oder nicht, ist für die Entstehung der Normverbrauchsabgabepflicht unbeachtlich. Maßgeblich ist die Beschaffenheit des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Entstehung der Normverbrauchsabgabepflicht, sohin die Einreihung zum Zeitpunkt der Lieferung bzw…
…befreit. B.3.4.1. Vorführkraftfahrzeuge Rz 659: Unter einem Vorführkraftfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug zu verstehen, mit dem einem potentiellen Kunden die Vorzüge eines derartigen Kraftfahrzeuges vorgeführt werden sollen (siehe Rz 428 ff). Rz 660: Die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991…
…Aufgaben bestimmt sind, siehe Rz 130 bis 142. B.3.8. Steuerbefreiung für begünstigte Verwendungszwecke B.3.8.1. Begünstigte Verwendungszwecke bzw. Kreis der betroffenen Kraftfahrzeuge B.3.8.1.1. Begleitfahrzeuge für Sondertransporte Rz 681: In die Steuerbefreiung sind Kraftfahrzeuge einbezogen, die als Begleitfahrzeuge…
…9.1. Allgemeines Rz 938: Seit 1. April 2014 gilt eine Sonderregelung (Nach § 6 Abs. 79 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 1318/2014 bzw. nunmehr2021 (zuvor § 6 Abs. 97 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 1813/20212014) gilt eine Sonderregelung für den Fall, dass…
…Hedgefonds, Risikokapitalfonds, Leveraged buyout Fonds sowie ähnlicher Investment-Instrumente, die das Investieren bzw. Reinvestieren in oder das Handeln mit Finanzvermögen bezwecken); von einem Finanzinstitut ausgestellte oder verwaltete rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge. Kein Finanzkonto liegt jedoch im Falle eines Rechtsträgers vor, der nur deshalb als Investmentunternehmen…
…Eigenmittel, über die der Kunde nicht verfügen kann, sind bei der Ermittlung der oben angeführten Grenzen nicht zu berücksichtigen. Rz 102: Risikoversicherungen bei denen der Eintritt des Versicherungsfalls ungewiss ist (§ 2 Z 7 GMSG-DV), sind, auch wenn aus versicherungsrechtlichen Gründen ein Rückkaufs- bzw. Barwert…
…und auch keine verbindliche Beurteilung ausländischer Rechtsformen durch das Bundesministerium für Finanzen darstellen. Die Verantwortung für die Beurteilung der erforderlichen rechtsformspezifischen Nachweise und für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer liegt bei den Rechtsträgern bzw. den Adressaten der jeweiligen gesetzlichen Sorgfaltspflichten. 7.5 Aktenvermerke …
…Garantierichtlinie 2019) in der Fassung vom 19. Juni 2019 wird wie folgt ergänzt: VII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (80% De-minimis Garantien) Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der gegenständlichen Richtlinie mit folgenden Abweichungen bzw. Ergänzungen der folgenden Unterpunkte: 1.2. Unionsrechtliche Grundlagen Dieser Schwerpunkt stützt sich…
…als an dem Ort der ursprünglichen Geschäftstätigkeit, so können dadurch Standortvorteile (Location Savings) erzielt werden (Z 1.1401.160 iVm Z 9.126 OECD-VPL). Sofern diese nicht an unabhängige Kunden oder Lieferanten weitergegeben werden, stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie die Standortvorteile…
…maßgebend, welcher Unternehmensteil die Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Kunden der Betriebsstätte vornimmt und auf die Zahlungskonditionen Einfluss nimmt (in diesem Sinn AOA Report 2008 Z I/26). Rz 285: Eine genaue Durchleuchtung dieser wesentlichen Mitarbeiterfunktionen ist vor allem im Verhältnis zu Ländern von Bedeutung, mit…
…12.1988, 87/15/0094 zur gewerblichen Weiterveräußerung). Die Voraussetzungen hat der Unternehmer durch geeignete Unterlagen (ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch bzw. sonstige Nutzungsaufzeichnungen) nachzuweisen. Rz 430: Dem Kunden soll mittels Probefahrt eines Vorführkraftfahrzeuges ein konkreter Eindruck über die Fahrzeugeigenschaften einer bestimmten Type (Komfort, Fahrverhalten, Technik usw…
…2021 (siehe Rz 665 ff), ähnlich wie bei Vorführkraftfahrzeugen, eine Befreiung. Rz 433: Wird ein solch befreites Kraftfahrzeug mit Tageszulassung durch einen befugten Fahrzeughändler innerhalb von drei Monaten an einen Kunden geliefert, dann kommt es zu einem Normverbrauchsabgabe-Tatbestand gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991…
…zum 23. März 2022 zu diesem begünstigten Zweck. Am 23. März 2022 verkauft der Fahrzeughändler das Kraftfahrzeug an einen Kunden und erfüllt mit dieser Lieferung den Tatbestand des § 1 Z 4 NoVAG 1991. Die Normverbrauchsabgabe ist in diesem Fall nach der Rechtslage am 20. Oktober…
…Verwalter von EuVECA, alle EuVECA und die Länder, in denen sie vertrieben werden dürfen, enthält. 2.3.2.3. Besteuerung Rz 134: Die von der österreichischen FMA bzw. von ausländischen Aufsichtsbehörden zugelassenen EuVECA sind AIF im Sinne des AIFMG, die gemäß § 186 Abs. 1 Z…
…insbesondere durch Einbindung von Arbeitnehmern, Kunden und anderen von ihrer Unternehmenstätigkeit Betroffenen. Rz 137: Aufgrund ihres Niederlassungsortes nicht als "qualifiziertes Portfoliounternehmen" geeignet sind Unternehmen, die in einem Drittstaat niedergelassen sind, der auf der Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete der FATF steht oder der…
…sich bei dem Kontoinhaber oder dem sonstigen Kunden um keine meldepflichtige Person handelt. Die Verpflichtung, Informationen gemäß § 12 GMSG zu ermitteln, zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten, betrifft aber nur solche Informationen, die im Rahmen von gesetzlichen AML/KYC ("Know your Customer") Bestimmungen bzw…
…vor. Der Rechtsträger ist in einem teilnehmenden Staat ansässig. Aufgrund der Selbstauskunft des Kontoinhabers bzw. der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung beschafften Informationen einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten Unterlagen oder öffentlich verfügbaren Informationen stellt das meldende Finanzinstitut fest…