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GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

25.1.3. Form der Gebührenanzeige Rz 1204: Die Gebührenanzeige hat mit einer Abschrift (bloße Kopie) oder einer Gleichschrift (Kopie oder weiterer Ausdruck der Urkunde, versehen jeweils mit Originalunterschriften) der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu erfolgen. Rz 1205: Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in…

GebR 2025 Rz 1813–181631.1.10. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen Dolmetscher sowie Amtshandlungen, die durch…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien der Dokumente und Informationen im Auftrag des meldepflichtigen Rechtsträgers für diesen verwahrt. In diesen Fällen hat der gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG verpflichtete Rechtsträger angemessene Schritte zu unternehmen, um…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…nach Eingang des Schiedsantrags übersendet die zuständige Behörde, bei der dieser ohne Hinweis auf Übersendung auch an die andere zuständige Behörde eingegangen ist, der anderen zuständigen Behörde eine Kopie des Schiedsantrags und der beigefügten Erklärungen. II. Antragsfrist 3. Ein Schiedsantrag ist nur zulässig nach Ablauf…

BMF-010221/0776-VI/8/2014Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden von Österreich und Guernsey betreffend Kostenregelung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0776-VI/8/201409.07.2015

…der ersuchenden Partei; (ii) angemessene Gebühren, die ein Finanzinstitut oder ein sonstiger Dritter, der als Aufbewahrungsstelle fungiert, für das Kopieren von Unterlagen und für Nachforschungen erhebt, die mit einem bestimmten Auskunftsersuchen verbunden sind; (iii) angemessene Kosten für stenografische Niederschriften über Befragungen, eidesstattliche Erklärungen oder Zeugenaussagen; …

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…ebenfalls im Original vorliegen (mit händischer Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur). (3) Sofern die ausländische Steuerverwaltung die Ansässigkeit im Allgemeinen nur auf einem zuvor von ihr eingescannten Antrag (ZS-QU-Formular) auf einem Ausdruck bestätigt und somit die Unterschrift des Einkünfteempfängers lediglich eine Kopie darstellt…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

…das Formular oder das Verfahren für die Überprüfung ändern, wird die belgische zuständige Behörde die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. (7) Die belgische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist…

2022-0.171.130Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.171.13015.03.2022

…überprüft. 6. Sollte sich das Formular oder das Verfahren für die Überprüfung ändern, wird die portugiesische zuständige Behörde die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. 7. Die portugiesische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…6, Rz 80) zu entrichten. Rz 86: Innerhalb der Zahlungsfrist (diese endet mit dem Fälligkeitstag) ist für den jeweiligen Berechnungs- und Zahlungszeitraum (das ist immer ein Kalendermonat) dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6, Rz 80) eine Abschrift (Kopie, Zweitausdruck) der Aufschreibungen zu übersenden…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gebührenpflichtigen elektronischen Urkunde elektronisch beizulegen (beispielsweise durch Ablage der elektronischen Beilage im selben elektronischen Ordner). 3.2.4.3. Anzeige und Entrichtung Rz 94: Eine Abschrift (Kopie, Zweitausdruck) der Aufschreibungen für die in einem Kalendermonat selbst berechneten Rechtsgeschäfte ist dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe…

GebR 2025 Rz 120–1266. Amtlicher Gebrauch (§ 8 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…b GebG) liegt auch dann vor, wenn die Urkunde in Form einer beglaubigten Abschrift (Kopie) vorgelegt wird (siehe Rz 1058 ff, insbesondere Rz 1073). Rz 125: Die bloße Übergabe einer Schrift zur Herstellung einer amtlichen Abschrift oder zur amtlichen Aufbewahrung ist noch kein amtlicher Gebrauch…

GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…das einer gebührenpflichtigen Eingabe (Bauansuchen) beigelegt wird. Es unterliegt daher der Beilagengebühr. Unter den Begriff "Schriften und Druckwerke aller Art" fallen auch Kopien einer Schrift, zB Kopie eines Bescheides (VwGH 17.9.1979, 1563/79). Rz 361: Für die Gebührenpflicht einer Beilage ist es unerheblich…

GebR 2025 Rz 368–38010.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 5 GebG. Rz 376: Wird die Kopie einer ordnungsgemäß vergebührten Schrift beigelegt, so ist diese eine vom Original verschiedene Schrift, die als Beilage zu vergebühren ist. Unter einer Kopie ist insbesondere auch eine digitale Version der bereits vergebührten Schrift zu verstehen. Rz 377…

GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…liegt keine Bekundung vor. Beispiele: Passierschein, Einlaufstempel auf der für den Einschreiter bestimmten Kopie eines Einlaufstückes. Rz 633: Ein gebührenpflichtiges Zeugnis liegt auch vor, wenn auf einer eingabeersetzenden Niederschrift eine Bestätigung durch die Behörde erfolgt und diese dem Antragsteller wieder ausgehändigt wird. Beispiel: Es wird…

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Jagdschutzpersonals und das Wildschadenpauschale; bei Kfz-Leasingverträgen die vereinbarten Versicherungsprämien, wenn der Bestandnehmer in einem Kfz-Leasingvertrag zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet wird (siehe Rz 1303); bei Vermietung von Kopierern eine Zusatzmiete pro Kopie (Mindestverrechnung); sonstige Leistungen zB auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen, Wartungsverträge, Serviceverträge…

KfzBStR 2021 Rz 247–255A.3.6.2.2.1. Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…BBG oder einen gültigen Parkausweis gemäß § 29b StVO 1960 zu erbringen. Beim Fahrzeughändler müssen diese im Original vorgelegt werden. Rz 251: Der Fahrzeughändler ist zur Anfertigung und Aufbewahrung einer Kopie der Nachweisdokumente verpflichtet. Zudem hat er die ausstellende Behörde, Geschäftszahl oder laufende Nummer und das…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…von der Meldepflicht ausgenommen sein. Für diese Zwecke muss das meldende Finanzinstitut das Konto bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem es eine Kopie des Testaments oder der Sterbeurkunde beschafft, so behandeln wie vor dem Tod des Kontoinhabers (Sec. VIII Rz 92 CRS-Kommentar). Die Fälle…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…zu behandeln. Ein Nachlasskonto, dessen ausschließlicher Kontoinhaber ein Nachlass ist, gilt ab dem Zeitpunkt der Vorlage der Kopie des Testaments oder der Sterbeurkunde als ausgenommenes Konto (§ 87 Z 4 GMSG) und stellt ab diesem Zeitpunkt kein Finanzkonto dar. 12.2. Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der meldepflichtige Rechtsträger selbst ist gemäß § 3 WiEReG dazu verpflichtet, Kopien der Dokumente und Informationen, die für die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten erforderlich sind, wie beispielsweise Depotbestätigungen als Nachweis für Aktionäre von Inhaberaktien, einzuholen und aufzubewahren. 2.5…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Anbringung eines Genehmigungsstempels auf der Eingabe; die schriftliche Auskunft, dass das Anbringen keiner materiellen Erledigung zugänglich ist. Bei einem Ersuchen um Übersendung von Aktenabschriften stellt die Übermittlung der angeforderten Kopien unabhängig davon, ob auch ein behördliches Begleitschreiben angeschlossen ist, eine schriftliche Erledigung dar. Rz…