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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…verpflichtet, Kopien der Dokumente und Informationen, die für die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten erforderlich sind, wie beispielsweise Depotbestätigungen als Nachweis für Aktionäre von Inhaberaktien, einzuholen und aufzubewahren. 2.5 Oberste Rechtsträger Der Begriff des obersten Rechtsträgers ist nur im Zusammenhang mit indirektem wirtschaftlichem Eigentum relevant. Gemäß …

GebR 2025 Rz 1620–162927.11. Wechsel (§ 33 TP 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…an den Nehmer (Remittenten) zu leisten. Nimmt der Bezogene den Wechsel an (Akzept), so ist er gegenüber dem rechtmäßigen Inhaber (Art. 16 Wechselgesetz 1955) nach dem Inhalt des Wechsels zur Zahlung verpflichtet. Beispiel: "Salzburg, 1.1.03 Gegen diesen Wechsel zahlen Sie an Herrn Norbert…

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…BGBl. II Nr. 270/2018, die Daten sämtlicher Inhaber eines Behindertenpasses mit entsprechender Eintragung elektronisch erfasst und durch das Sozialministeriumservice (Bundessozialamt) in das Zulassungssystem überspielt. Außerdem wurden sämtliche bei Versicherern erfasste Daten zu Menschen mit Behinderungen, die die Befreiungen in Anspruch nehmen, ebenso elektronisch erfasst…

KfzBStR 2021 Rz 376–379A.3.7.4. Legitimationskarte
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…aus der die Identität, die Staatsangehörigkeit und die Funktion des Inhabers zu ersehen sind. Die Gültigkeitsdauer wird auf dem Ausweis vermerkt und auf Antrag verlängert. Der Ausweis verliert seine Gültigkeit mit Ablauf der Gültigkeitsdauer oder wenn die Voraussetzungen für seine Ausstellung weggefallen sind. Der Besitz…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…§ 81 GMSG) 3.1. Allgemeines Rz 10: Wenn von einem bestehenden Konto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 81 GMSG). 3.2. Konten von geringem Wert (§§ 10 bis 16 GMSG) 3.2…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft (§ 30 GMSG) Rz 27: Das meldende Finanzinstitut muss bei Neukonten…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 83 GMSG) 5.1. Allgemeines Rz 31: Wenn von einem bestehenden Konto von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger ist oder mehrere Rechtsträger sind. 5.2. Überprüfungspflichtige und meldepflichtige Konten (§§ 34 bis 36 GMSG) Rz 32: Im Gegensatz zu bestehenden…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…GMSG) 6.1. Allgemeines Rz 39: Wenn von Neukonten von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger oder mehrere Rechtsträger sind. 6.2. Überprüfungsverfahren (§ 44 GMSG) Rz 40: Die Verfahren sind vergleichbar wie diejenigen bei bestehenden Konten von Rechtsträgern, jedoch besteht…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto eines Kontoinhabers als bestehendes Konto, wenn a)der Kontoinhaber auch Inhaber eines Finanzkontos bei dem meldenden Finanzinstitut (oder einem verbundenen Rechtsträger in demselben teilnehmenden Staat wie das meldende Finanzinstitut) ist, das ein bestehendes Konto ist…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Meldepflichtiges Konto (§ 88 GMSG) Rz 73: Ein meldepflichtiges Konto ist ein von einem meldenden Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates geführtes Finanzkonto, dessen Inhaber eine oder mehrere meldepflichtige Person(en) oder ein passiver NFE, der von einer oder mehreren meldepflichtigen Person(en) beherrscht wird, ist oder sind…

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 nachgewiesen werden. Rz 214: Ab 1. Jänner 2014 ausgestellte Ausweise: Inhabern eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG, die über die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund…

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Energiegemeinschaft geliefert bzw. dieser zur Verfügung gestellt (Volleinspeiser), geht die Betriebs- und Verfügungsgewalt zur Gänze an die Energiegemeinschaft über und diese ist auch Inhaber des Zählpunktes. Wird die erzeugte Energie nicht innerhalb der Energiegemeinschaft verbraucht und ein Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist, sind die…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ablage der elektronischen Beilage im selben elektronischen Ordner). 3.2.3.3. Anzeige und Entrichtung Rz 85: Die selbstberechneten und in den Aufschreibungen erfassten Hundertsatzgebühren sind vom Inhaber der Bewilligung bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats (zB Gebührenschuld entstanden…

GebR 2025 Rz 1176–118822. Gebührenschuldner (§ 28 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…festgestellt wird, dass sie das Rechtsgeschäft abgeschlossen haben. Rz 1183: Zur Entrichtung der Gebühr bei Wechseln sind der Aussteller, der Akzeptant und jeder Inhaber eines Wechsels zur ungeteilten Hand verpflichtet. Rz 1184: Zur Entrichtung der Gebühr bei Wetten iSd § 33 TP 17 Abs. 1 Z…

GebR 2025 Rz 1648–164727.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Akzeptant und jeder Inhaber eines Wechsels zur ungeteilten Hand verpflichtet (siehe Rz 1183). 27.11.5. Selbstberechnung und Entrichtung der Gebühr Rz 1644: Die Wechselgebühr ist bei Inlandswechseln vom Aussteller, Inhaber oder Akzeptanten, bei Auslandswechseln vom ersten inländischen Inhaber oder Akzeptanten selbst zu berechnen…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderungen jederzeit zum Wohnen benutzt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (vgl. VwGH vom 24.1.1996, 95/13/0150…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Folgendes verlassen: a)bei einem bestehenden Konto von Rechtsträgern, dessen Inhaber ein oder mehrere NFE(s) ist/sind und dessen Gesamtkontosaldo oder -wert einen Betrag im Gegenwert von 1.000.000 US-Dollar nicht übersteigt, auf die aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…in § 50 GMSG genannten Voraussetzungen kann ein meldendes Finanzinstitut rückkaufsfähige Gruppenversicherungsverträge und Gruppenrentenversicherungsverträge erst ab dem Zeitpunkt als meldepflichtige Konten erfassen, zu dem Zahlungen an den Arbeitnehmer/Inhaber des Versicherungsscheins oder Begünstigten erfolgen (Leistungsfall). Diese zeitlich verzögerte Erfassung eines Kontos als meldepflichtiges Konto erscheint gerechtfertigt…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…87 Z 3 GMSG nimmt von der Meldepflicht weiters bestimmte Lebensversicherungsverträge aus. Gemäß § 87 Z 4 GMSG kann ferner ein Konto, dessen ausschließlicher Inhaber ein Nachlass ist, von der Meldepflicht ausgenommen sein. Für diese Zwecke muss das meldende Finanzinstitut das Konto bis zu jenem Zeitpunkt…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…für die Person A Einlagen und Entnahmen vorzunehmen. Der Kontosaldo zum Jahresstichtag beträgt 100.000 US-Dollar. Das Finanzinstitut führt die Person B als Inhaber des Einlagenkontos. Da die Person B über das Konto lediglich als Treuhänder verfügt, gilt die Person B nicht als Verfügungsberechtigter…