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KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zugelassen und verwendet wurde. Die Dauer der Zulassung sowie die Anzahl der bereits gefahrenen Kilometer sind nicht maßgeblich. Beispiel: Ein Personenkraftwagen wird durch eine Privatperson bei einem Fahrzeughändler in Italien am 1. April 2023 erworben und importiert. Das Kraftfahrzeug wurde am 1. Dezember 2022 erstmalig…

KfzBStR 2021 Rz 229–238A.3.6.2.1.2. Sonstige Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der Zulassung dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. Die Zulassung eines importierten Kraftfahrzeuges ist jedoch nur unter vorheriger Freischaltung in der Genehmigungsdatenbank möglich. Hierzu ist ein Antrag mittels Formular NOVA 4 beim zuständigen…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung Rz 1023: Bei Gebrauchtfahrzeugen, die von Fahrzeughändlern oder von sonstigen Personen aus dem übrigen Unionsgebiet importiert werden, kommt es umsatzsteuerlich häufig zur Anwendung der Differenzbesteuerung. Auch bei der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer nicht Teil der Berechnungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 425–431B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…auch Kraftfahrzeuge aus dem übrigen Unionsgebiet, wenn für diese nicht schon der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllt wurde. Handelt es sich um einen Import aus dem Drittland, so ist den Finanzbehörden auch der Nachweis der Verzollung vorzulegen. B.1.3.2.3. Übersiedlungs- und Heiratsgut …

KfzBStR 2021 Rz 256–263A.3.6.2.2.2. Eigenimport
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…29b StVO 1960) im Original nachzuweisen, da die Erfüllung der Voraussetzungen dokumentiert werden muss. Die Fahrzeugsperre in der Genehmigungsdatenbank erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Rz 257: Die erstmalige Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland ist, im Gegensatz zum Erwerb eines inländischen Gebrauchtfahrzeuges, grundsätzlich normverbrauchsabgabepflichtig…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 1 Z 3 NoVAG 1991 steuerbar, außer es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Darunter fallen insbesondere: ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das von einem Nichtunternehmer aus dem Ausland importiert und im Inland zugelassen wird; ein Kraftfahrzeug, das im Rahmen eines Übersiedlungsgutes (Heiratsgutes) in…

KfzBStR 2021 Rz 456–457B.1.5. Inlandsbegriff
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG 1991 verwirklicht, so kommt es dann zu einer entsprechenden Steuerpflicht. Beispiel 1: Lieferung eines aus den Gemeinden Mittelberg und Jungholz "importierten" Gebrauchtfahrzeuges durch einen Händler (§ 1 Z 1 NoVAG 1991) an den Letztverbraucher Zulassung eines "eigenimportierten" Gebrauchtfahrzeuges (§ 1…

KfzBStR 2021 Rz 1320–1325B.14. Verweisungen (§ 14 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1322: Für Kraftfahrzeuge, die auf Grund einer Lieferung oder einer Einfuhr einem Umsatzsteuersatz von 32% unterzogen worden sind, ohne dass der Empfänger der Lieferung oder der Importeur einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen konnte, ist die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland nicht abgabepflichtig. Für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 1500–1504C.5. Steuersatz (§ 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeug der Klasse M1L3e wurde am 20. Oktober 2018 erstmalig in Serbien zugelassen. Am 15. März 2021 wird es nach Österreich importiert und hier widerrechtlich verwendet. Aufgrund der widerrechtlichen Verwendung ist abseit 1. April 2021 die Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten. Diese ist anhand des Tarifs gemäß…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Unionsgebiet einführt, sondern im Inland erwirbt. Rz 366: Voraussetzungen Bei Import eines Kraftfahrzeuges aus einem Drittland ist Voraussetzung der Steuerbefreiung die Vorlage einer vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgestellten Bescheinigung (bestätigte Deklaration auf amtlichem Vordruck ZBefr1) im Zuge der (elektronischen) Zollanmeldung. Die Zollstelle…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…94/16/0156). B.5.3.2. Fahrzeugimport aus dem EU-Raum Rz 807: Bei Import eines Kraftfahrzeuges aus dem übrigen Unionsgebiet ist der gemeine Wert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, wenn ein Gebrauchtfahrzeug durch einen inländischen Nichtunternehmer aus dem EU-Raum erworben wird oder ein Neu…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bei Zulassungswerber | | | | Differenzbesteuerter Erwerb: | NEIN | --- | | Ig. Erwerb: | JA | JA | | Import aus Drittland: | JA | JA | | Kauf von Privatperson (EU-Binnenmarkt): | NEIN | JA | Begünstigter Personenkreis nach § 3 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Steuerbefreiung scheidet aus. Rz 134: Trotz des Umstandes, dass die Normverbrauchsabgabe bei Gebrauchtfahrzeugen, die unmittelbar aus dem Unionsgebiet importiert werden und im Unionsgebiet zugelassen waren, nach der Rechtslage im Inland im Zeitpunkt der Erstzulassung im Unionsgebiet bemessen wird (siehe Rz 930), kann die Befreiung gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 219–228A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zu entrichten wäre. Dies ist beispielsweise beim Kauf eines Neufahrzeuges beim Fahrzeughändler im Inland oder bei der erstmaligen Zulassung eines aus dem Ausland importierten Kraftfahrzeuges der Fall. Wurde für ein Kraftfahrzeug die Normverbrauchsabgabe in Österreich bereits bei einem früheren steuerpflichtigen Vorgang entrichtet, wie dies beispielsweise…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1 Z 3 NoVAG 1991 tritt jedenfalls ein, auch wenn die kraftfahrrechtlich notwendige Umtypisierung nicht erfolgt. Beispiel 2: Umtypisierung Ein Nutzfahrzeug der Klasse N1 (KN-Position 8704) wird nach Österreich importiert und im März 2021 erstmalig zugelassen. In diesem Zeitpunkt unterliegt es nicht der Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 800–805B.5. Bemessungsgrundlage (§ 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…unterliegt jedenfalls derjenige Lieferumfang, den der Importeur bzw. der Erzeuger an den Einzelhändler erbringt, bei der Lieferung an den Abnehmer der Normverbrauchsabgabe. Erbringt ein Einzelhändler nach Übernahme des Kraftfahrzeuges vom Erzeuger, Importeur oder Großhändler am Kraftfahrzeug Leistungen im Auftrag seines Abnehmers, so ist davon auszugehen…

KfzBStR 2021 Rz 829–833B.5.4.3. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Umsatzsteuerkomponente herauszurechnen. B.5.5. Zustandsänderung Rz 833: Wird der Zustand des Kraftfahrzeuges vor der Lieferung oder Zulassung verändert (z.B. Reparatur eines beschädigt importierten Kraftfahrzeuges), so ist der gemeine Wert unter Beachtung des geänderten Zustands zu ermitteln. Maßgebend ist also der Zustand im Zeitpunkt…

KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wäre. Für nähere Ausführungen siehe Rz 930 bis 937935. Rz 1021: Bei Tatbestandsverwirklichung bis 30. Juni 2021 ist der Abzugsposten nicht Teil der Verhältnisrechnung, die bei der Zulassung eines eigenimportierten Kraftfahrzeuges oder eines von einem Fahrzeughändler "importierten" Kraftfahrzeuges, das im Inland weitergeliefert wird, anzuwenden ist…

KfzBStR 2021 Rz 1505–1512C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Strafsteuer", sondern eine im Gesetz zwingend vorgesehene Erhöhung. Es wird dabei nicht auf das Baujahr, die Bauart oder den Zeitpunkt des Imports des Kraftfahrzeuges, sondern auf die erstmalige Zulassung im Inland abgestellt. Liegt der Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im Inland nach dem 1. Jänner 1987…

KfzBStR 2021 Rz 936–937B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…da es sich nicht um ein Kraftfahrzeug gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 (N1) handelt, womit das Kraftfahrzeug nach der Rechtslage am 12. Oktober 2022 zu besteuern ist. Für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe bei Import eines Kraftfahrzeuges der Klasse N1 siehe Rz 523.