RIS AI
18 Treffer505 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…verfügt.Beispiel 3: Rz 50: Für den Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der AusbildungsstätteEiner Person mit Hauptwohnsitz im Inland wird von einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…im Inland verwendetdiese besagt aber lediglich, dass meldebehördlichen Vorgaben Rechnung getragen wurde. Der Ort, an dem sich der rechtmäßige Besitz an diesem Kraftfahrzeug zukommtMittelpunkt der Lebensinteressen befindet, ist unerheblich (VwGH 27.01.2010,unabhängig von der 2009/16/0107)Einstufung im Melderegister als Hauptwohnsitz anzusehen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…werden können. In diesen Fällen ist es nicht erforderlich und technisch auch nicht möglich, einen Identitätsnachweis als Anhang zur Meldung anzugeben. Bei direkten oder indirekten wirtschaftlichen Eigentümern und sonstigen im Register zu erfassenden natürlichen Personen ohne Hauptwohnsitz im Inland muss gemäß § 5 Abs. 2 WiEReG…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug im Inland verwendet werden darf, gilt es somit folgende Punkte zu klären: 1.Zunächst gilt es zu klären, wer der Verwender des Kraftfahrzeuges ist. 2.Anschließend ist der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges zu bestimmen. Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz bzw…

KfzBStR 2021 Rz 36–39A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die örtliche Zuständigkeit der inländischen Zulassungsbehörde richtet sich nach dem dauernden Standort des Kraftfahrzeuges gemäß § 40 Abs. 1 zweiter Satz KFG 1967. Als dauernder Standort eines Kraftfahrzeuges gilt für die Bestimmung der örtlich zuständigen Behörde im inländischen Zulassungsverfahren: der Hauptwohnsitz des Antragstellers (siehe Rz 4752…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf Grund eines Abzahlungsgeschäftes im Namen des rechtmäßigen Besitzers innehat, der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz oder Sitz, bei Antragstellern ohne Sitz im Bundesgebiet eine Hauptniederlassung im Bundesgebiet hat, der Antragsteller…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992) Rz 1480: Für ein in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag der Zulassung und dauert bis zum Tag, an dem die Zulassung endet. Die Steuer ist tageweise zu berechnen, angefangene Tage zählen…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…damit - auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts - außerbetrieblichen Leistungsbeziehungen gleichgestellt. Gewährt daher ein ausländischer Gesellschafter aus seinem ausländischen Einzelunternehmen ein Darlehen an seine inländische Personengesellschaft und ist diese Darlehensgewährung auf seine Gesellschafterfunktion zurückzuführen, dann liegen hinsichtlich der empfangenen Zinsen Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters im Sinn von…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…im Inland zum Verkehr zugelassen ist bzw. dieser als Verwender des Kraftfahrzeuges (§ 4 Z 3 NoVAG 1991) die Normverbrauchsabgabe an das Finanzamt oder an den (in- bzw. ausländischen) Leasinggeber bezahlt hat. Beispiel: Ein deutsches Leasingunternehmen hat im Oktober 2018 mit einer Privatperson mit Hauptwohnsitz in…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…verjährt das Recht auf Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer spätestens zehn Jahre (absolute Verjährung) nach Entstehung des Abgabenanspruchs (zur Entstehung des Abgabenanspruchs siehe Rz 1563 ff). Beispiel: Der Hauptwohnsitz wird mit 15. September 2006 nach Österreich verlegt; ein Pkw mit ausländischem Kennzeichen wird seither im Inland benützt…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Im Mai 2021 wird von einem Nichtunternehmer ein Personenkraftwagen (Kilometerstand: 19 km) in Deutschland erworben. Dieser wird kurz später im Juni 2021 nach Österreich verbracht. Der Hauptwohnsitz des Nichtunternehmers befindet sich in Deutschland und der Nebenwohnsitz in Österreich. Der ständige Aufenthalt ist ebenfalls in Österreich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…sind anhand der Angaben im Firmenbuch, der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde (sofern eine Zusatzurkunde errichtet wurde) festzustellen. Bei Personen ohne Wohnsitz im Inland ist eine Reisepasskopie einzuholen und die Identität anhand dieser Reisepasskopie zu überprüfen. Hervorzuheben ist, dass die Stifter, die Mitglieder des Stiftungsvorstandes und…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dass trotz Vorliegens eines inländischen Hauptwohnsitzes bzw. Sitzes des Verwenders der Standort des Kraftfahrzeuges nicht im Bundesgebiet ist und die Bestimmungen des § 79 KFG 1967 anzuwenden sind. Beispiel: Ein ausländischer Dienstgeber stellt seinem inländischen Dienstnehmer zur Erfüllung seiner Dienstverrichtungen in Österreich einen Pkw mit ausländischem…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Z 1 lit. b GebG gegenüber der lit. a ist daher weiter. Beispiel 2: Der zwischen Inländern geschlossene und im Ausland beurkundete Bestandvertrag über eine im Ausland gelegene Sache ist nicht gebührenpflichtig, wenn der Bestandzins vereinbarungsgemäß an ein ausländisches Konto zu leisten ist. Der Erfüllungsort…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

… 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen) auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 2/2

Oberallgäu | 87490 | 09780122 | Halfing | Rosenheim | 83128 | 09187139 | Halsbach | Altötting | 84553 | 09171119 | Hausham | Miesbach | 83734 | 09182119 | Hauzenberg | Passau | 94051 | 09275126 | Hebertsfelden | Rottal-Inn | 84332 |…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sieht allerdings eine Befreiungsvorschrift vor. Demnach sind im Ausland beurkundete Rechtsgeschäfte gebührenbefreit, solange keine andere Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenschuld gegeben ist, als die Verwendung der Urkunde (beglaubigte Abschrift) bei einem Gericht (Schiedsgericht), das nur auf Grund einer Vereinbarung eines inländischen Gerichtsstandes zuständig ist.

GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Näheres siehe EStR 2000 Rz 7924 ff. Rz 1064: Eine inländische Betriebsstätte wird nicht durch die Beteiligung einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person (zB Kapital- oder Personengesellschaft) an einer inländischen Kapital- oder Personengesellschaft begründet.