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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…zu verstehen, die sich auf das Halten von Gesellschaftsanteilen oder eine Funktionsausübung bei einem Rechtsträger (zB Funktionen iSd § 2 Z 2 oder 3 WiEReG oder als Nominee-Direktor) beziehen. Hierbei gelten folgende Definitionen: Nominator: eine natürliche Person, ein Rechtsträger oder eine Gruppe der Vorgenannten, die…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…darf pro Projekt den Betrag von EUR 5 Mio. nicht überschreiten. Pro Unternehmen gilt grundsätzlich die Obergrenze von EUR 40 Mio. an insgesamt aushaftendem aws-Obligo. Bei Garantien für Unternehmen, die Teil einer Gruppe verbundener Unternehmen sind, gilt ebenso die Obergrenze von EUR 40 Mio…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Höherrangige Angestellte internationaler Organisationen genießen im Wesentlichen diplomatische Privilegien. Mitgliedern diplomatischen Ranges sowie dem Verwaltungs- und technischen Personal ständiger Vertretungen stehen die vergleichbaren Privilegien für Mitglieder diplomatischer Vertretungsbehörden zu. Keine Befreiung von der Kraftfahrzeugbesteuerung besteht für Personen, die den genannten Gruppen nicht angehören (z.B…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…in Medienberichten auf das Bestehen eines einheitlich agierenden Blocks oder Pools von Aktionären, deren Stimm- oder Kontrollrechte zB in einer Summe (Gesamtprozentangabe) für eine konkrete Personen-gruppe oder für "Familie XYZ" ausgewiesen werden), dass Stimmrechts- oder Kontroll-verhältnisse bestehen, die von den festgestellten Beteiligungsverhältnissen abweichen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Selber pflücken von Obst (zB Erdbeeren) und Gemüse (zB Kürbisse) Selbstbedienung gegen Einwurf in eine Box Selbstbedienung bei der Sonntagszeitung Präparierte Langlaufloipen 6.5. Fahrausweisautomaten (§ 5 BarUV 2015) Keine Registrierkassenpflicht besteht bei Fahrausweisautomaten für Beförderungen im Personenverkehr, wenn die vollständige Erfassung der ausgestellten Fahrausweise gewährleistet…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…und dort Prämiengelder bar kassiert, kann die Erleichterung für mobile Gruppen in Anspruch nehmen (vgl. Abschnitt 6.7.). 6. Barumsatzverordnung 2015 (BarUV 2015, BGBl. II Nr. 247/2015, in der Fassung BGBl. II Nr. 321/2025) 6.1. Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Gleiches gilt, wenn in Bezug auf eine klar bestimmbare Gruppe von Konten von hohem Wert nicht alle Informationen erfasst sind, sodass sich die Suche in den Papierunterlagen auf diese Gruppe beschränkt (Sec. III Rz 36 CRS-Kommentar). Eine Suche in den Papierunterlagen ist nicht erforderlich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Funktionen bei der Privatstiftung ausüben, ist für die Zwecke des WiEReG nicht von Belang. Bei Privatstiftungen gemäß § 1 Abs. 2 Z 12 WiEReG schließt dies folgende Personen bzw. Personengruppen ein: die Stifter; die Begünstigten, einschließlich Letztbegünstigte; die Gruppe von Personen, aus der aufgrund einer gesonderten…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…folgende Bedeutung:   a)der Ausdruck "Unternehmensgruppe" bedeutet eine Gruppe von Unternehmen, die durch Eigentum oder Beherrschung verbunden sind, sodass die Gruppe entweder nach den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses für Rechnungslegungszwecke verpflichtet ist oder dazu verpflichtet wäre, wenn Eigenkapitalbeteiligungen an einem der…

BMF-010221/0126-IV/8/2019Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den Austausch länderbezogener Berichte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0126-IV/8/201909.07.2019

…sodass die Gruppe entweder nach den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses für Rechnungslegungszwecke verpflichtet ist oder dazu verpflichtet wäre, wenn Eigenkapitalbeteiligungen an einem der Unternehmen an einer öffentlichen Wertpapierbörse gehandelt würden;   e) der Ausdruck "multinationale Unternehmensgruppe" bedeutet eine Gruppe von Unternehmen, i…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…einer jeweiligen Gruppe im Verhältnis zur Verwaltungsgesellschaft einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausgeübt werden (§ 163 Abs. 2 zweiter Satz InvFG 2011); soweit natürliche Personen Anteilsinhaber sind, muss die Investitionssumme mindestens jeweils 250.000 Euro betragen. Das gilt auch für Anteilinhaber die einer Gruppe von Anteilinhabern…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meldende Finanzinstitut nach dessen Ermessen von einer Überprüfung, Identifizierung und Meldung nach den Vorschriften dieses Gesetzes absehen (§ 34 GMSG). Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung liegt ausschließlich im Ermessen des Finanzinstituts und kann für alle oder jeweils für eine eindeutig identifizierte Gruppe bestehender Konten von Rechtsträgern erfolgen…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…besser als das Konzernrating sein ("negativer Konzernrückhalt"). Je nach den Gegebenheiten und Umständen kann es jedoch angemessen sein, das Rating einer Konzerngesellschaft isoliert von der Gruppe zu bestimmen (Z 10.78 OECD-VPL), wobei es diesfalls auch besser als das Konzernrating sein kann. Zur Beurteilung…

VPR 2021 Rz 440–4463.2.3.2. Pflicht zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Möglichkeiten ausgesetzt, so wird der Informationsaustausch durch den aussetzenden Staat nicht versäumt im Sinne von § 5 Abs. 1 Z 3 VPDG. Daher wäre für den Eintritt in die Berichtspflicht durch eine Geschäftseinheit einer Gruppe mit der obersten Muttergesellschaft im aussetzenden Staat vielmehr erforderlich, dass der…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…M-Gruppe, A, B und C, sind in verschiedenen Ländern ansässig und haben bisher Eigenforschung betrieben. Um Doppelungseffekte zu vermeiden, schließen sie einen Entwicklungs-KVV ab, dem zufolge die Forschung bei A und B angesiedelt wird. Die Kosten von A betragen 100, jene von B…

GMSR Rz 78–8011.6. Non-Financial Entity (§§ 93 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…in der dazugehörigen Gruppe produzierte Waren wahrnimmt und die Einkünfte aus den Tätigkeiten als Verteilungszentrum nach § 95 Z 1 GMSG als aktiv einzustufen sind, liegt ein aktiver NFE vor. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass weniger als 80% Aktivitäten aus dem Besitz von ausgegebenen Aktien…