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2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…zu beachten. Insbesondere darf sich das garantiewerbende Unternehmen weder in einem Insolvenzverfahren befinden noch die im nationalen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllen. Im Falle eines großen Unternehmens muss sich das garantiewerbende Unternehmen in einer Situation befinden, die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…ist daher eine Meldung gemäß § 5 WiEReG vorzunehmen. Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens und dem dadurch bewirkten Übergang der Rechte des ruhenden Nachlasses auf den Erben im Falle der Einantwortung (§ 547 ABGB) oder einen Gläubiger im Falle der Überlassung an Zahlung statt (§ 798 ABGB) ist der…

GebR 2025 Rz 1118–113016. Gebührenbefreiungen (§ 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

16. Gebührenbefreiungen (§ 20 GebG) 16.1. Zusätze und Bestätigungen auf ausgefertigten Urkunden Rz 1118: Durch die Gebührengesetznovelle im Rahmen des AbgÄG, BGBl. I Nr. 144/2001, wurde die Gebührenpflicht hinsichtlich der Vollmachten und der privaten Zeugnisse abgeschafft. Den Bestimmungen des § 20 Z 1 bis 3…

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…10.2.1. Inkassozession Rz 1581: Bei der Inkassozession oder Zession zur Einziehung wird der Zessionar zwar Gläubiger, er ist aber verpflichtet, die eingehobene Leistung an den Zedenten abzuführen (siehe Rz 1595). Im Regelfall liegt die Übertragung eines Vollrechtes unter obligatorischen Beschränkungen, somit eine Art…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung an das Zivilrecht unterscheidet das Gebührengesetz 1957 zwischen einseitig (siehe Rz 1048) und zweiseitig (siehe Rz 1049) verbindlichen Rechtsgeschäften. Rz 1048: Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften ist nur eine der beiden Parteien Gläubiger und nur eine Partei Schuldner…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit bezieht und in einer (Zahlwort) Urkunde erfolgt. Rz 1532: Wird die gleiche Verbindlichkeit auf mehreren verschiedenen Liegenschaften, die mehreren verschiedenen…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Dazu hat die Vollstreckungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 VVG "im Namen des Berechtigten als Gläubiger" einen Exekutionsantrag an das zuständige Bezirksgericht zu stellen. Wenn dies im Interesse der Raschheit und der Kostenersparnis gelegen ist (zB Vorliegen eines eigenen Vollzugsdienstes, Amtsexekutor), kann die Einbringung auch durch…

GebR 2025 Rz 1176–118822. Gebührenschuldner (§ 28 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…94/16/0100). Rz 1181: Bei der Bürgschaft ist der Gläubiger Gebührenschuldner, da in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt ist (VfGH 13.10.1992, B 1144/91). 22.3. Sonstige gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte Rz 1182: Gebührenschuldner sind bei Gedenkprotokollen jene, von denen im Protokoll festgestellt wird…

GebR 2025 Rz 1401–141227.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… der Gläubiger kann wählen, von welchem der Schuldner er die Leistung verlangen will. Rz 1406: Der Schuldbeitritt erfolgt durch Vertrag zwischen Gläubiger und dem Beitretenden oder durch Vertrag zwischen Altschuldner und dem Beitretenden. Im letzteren Fall handelt es sich um einen Vertrag zugunsten eines Dritten…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Typischerweise wird dabei vereinbart, dass die Bank "auf erstes Anfordern" und unter Verzicht auf alle Einwendungen zu leisten habe. Rz 1416: Garantiert jemand den Ausfall, den ein Gläubiger aus einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erleiden könnte, zu übernehmen und zu zahlen, liegt eine Bürgschaft vor…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Personen, einer Verbindlichkeit als Mitschuldner beizutreten, unterliegen der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG iVm § 7 GebG nur im einfachen Betrag, wenn diese Erklärungen sich auf eine (Zahlwort) Verpflichtung beziehen und in einer (Zahlwort) Urkunde abgegeben werden. 27.4.3. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung…

GebR 2025 Rz 1630–163727.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1955). Mit dem Indossament werden alle Rechte aus dem Wechsel übertragen. Im Wechsel ist Zahlung an den Wechselnehmer oder an die von ihm zu bestimmende Person zugesagt. Der Wechselnehmer kann nun als erster Indossant den Wechsel durch Indossament an einen neuen Gläubiger (Indossatar) weitergeben. Dieser…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Schuldtitel oder andere Finanzierungsvereinbarungen entstehen, beispielsweise, wenn sich ein Kreditgeber oder Gläubiger durch Bestimmungen des Kreditvertrags maßgeblichen Einfluss auf wesentliche geschäftliche Entscheidungen des Rechtsträgers vorbehält bzw. anderweitig Kontrolle ausüben kann. Im Falle von Kreditvergaben durch Banken, welchen branchenübliche Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird jedoch keine Kontrolle…

GebR 2025 Rz 1570–158027.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Altgläubiger tritt seine Forderung gegen den debitor cessus an den Neugläubiger ab. Für den Schuldner tritt ein Wechsel in der Person des Gläubigers ein. Demnach liegt eine Abtretung oder Zession dann vor, wenn eine Forderung von einer Person (Zedent) an die andere (Zessionar) übertragen…

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…3 EStG 1988) sowie die Zuständigkeit zur Befreiung des Abfuhrverpflichteten von Aufzeichnungspflichten (§ 101 Abs. 2 EStG 1988). Rz 100: Wird der geschuldete steuerabzugspflichtige Betrag aufgrund eines Übereinkommens nicht direkt an den beschränkt steuerpflichtigen Gläubiger, sondern an eine inländische juristische Person abgeführt, die die Urheberrechte wahrt…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Gemeinde (Kurverwaltung) Gläubiger und der Gast (Kurgast) Schuldner ist und die Taxe als solche bei der Weiterverrechnung offengelegt ist, Stempelgebühren und Gerichtsgebühren, die vom Parteienvertreter (zB Rechtsanwalt, Notar) für den Klienten ausgelegt werden, Vignette (wenn der Verkauf durch die Tankstelle im Namen und auf Rechnung…