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InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hatte und der Veräußerer bzw. Rechtsvorgänger in den letzten fünf Kalenderjahren zu mindestens 1% des Grund- oder Stammkapitals an dieser Kapitalgesellschaft beteiligt war. Im Regelfall weisen jedoch die DBA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu. 3.4.1.2…

InvFR 2018 Rz 270–2743.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Z 2 EStG 1988 und inländische Stückzinsen gemäß § 27 Abs. 6 Z 5 EStG 1988 (einschließlich solche bei Nullkuponanleihen und sonstigen Forderungswertpapieren), wenn Kapitalertragsteuer einzubehalten war und der Schuldner der Zinsen Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat oder eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Darüber hinaus besteht eine KESt-Befreiung des Investmentfonds für Zinsen, Kursgewinne und Derivate gemäß § 27 Abs. 2 Z 2, Abs. 3 und Abs. 4 EStG 1988, unabhängig davon, ob es sich um ausländische oder inländische Kapitalerträge handelt…

GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1. Inländereigenschaft der Parteien Rz 1060: Die Inländereigenschaft muss bei allen Parteien gegeben sein. Sie ist dann erfüllt, wenn die Parteien im Inland einen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt), ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben oder eine inländische Betriebsstätte unterhalten. Unter Inland ist das Bundesgebiet (vgl. Art…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG) selbst zu berechnen. 27.3.5.1. Selbstberechnung durch…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…einem anderen Staat nachgeht, eine Betriebsstätte gegründet wird oder nicht. Eine grenzüberschreitende Transaktion liegt zB dann vor, wenn nicht alle an der Transaktion beteiligten Personen im Inland ansässig sind oder die Transaktion grenzübergreifende Auswirkungen hat (vgl. auch die Definition in § 2 Abs. 1 Z 18…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…mit Sitz außerhalb des EWR, die sich ab dem 1. April 2021 verpflichtet haben bzw. verpflichten, im Inland eine Liegenschaft zu erwerben, fallen nunmehr in den Anwendungsbereich des WiEReG (§ 1 Abs. 2 Z 19 WiEReG). Meldepflichtige ausländische Rechtsträger haben gegenüber Verpflichteten, wenn diese Sorgfaltspflichten gegenüber…

VPR 2021 Rz 436–4373.2.2.2. Oberste Muttergesellschaft
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…vermögensverwaltend tätig ist. Steht daher an der Spitze einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG eine Gesellschaft, welche bloß vermögensverwaltend tätig ist, dann kann ihrer operativ tätigen inländischen Tochtergesellschaft nicht allein deshalb die Funktion der obersten Muttergesellschaft im Sinne von § 2 Z…

VPR 2021 Rz 348–3572.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…enthält. Sie ist aber nur einsetzbar, wenn a)sie im DBA-Anwendungsstaat üblich ist und b)ihr Ergebnis mit den Grundsätzen des Artikels 7 übereinstimmt. Rz 349: Das Üblichkeitskriterium wird auf österreichischer Seite nicht eng ausgelegt. Es wird immer dann als erfüllt anzusehen sein, wenn…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…GMSG). Beispiel 1: Im teilnehmenden Staat A wird ein Trust gegründet, dessen Treugeber (settlor) und Treuhänder (trustee) in diesem Staat ansässig sind. Die Begünstigten (beneficiaries) sind im teilnehmenden Staat B ansässig. Die Bruttoeinkünfte des Trusts, die dieser aufgrund seiner Vermögenswerte bei einer inländischen Bank bezieht…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…gemäß dem Regierungsübereinkommen vom 29. Oktober 2014 anzusehen sind. Im Rahmen einer solchen Verordnung werden die folgenden Staaten ab 1. Jänner 2017 als teilnehmende Staaten erfasst: Anguilla, Argentinien, Aruba, Australien, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman Islands, Curaçao, Färöer Inseln, Guernsey, Indien, Island, Isle of Man, Japan…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…verweigert, könnte dieser Besteuerungskonflikt im Wege eines Verständigungsverfahrens geklärt werden. Darin wird auch zu prüfen sein, ob die Verluste des ausländischen Produzenten möglicherweise nur durch marktwerterhöhende Aufwendungen oder durch aufklärungsbedürftige Transaktionen mit Niedrigsteuerländern verursacht worden sind. Rz 85: Im Allgemeinen wird ein inländischer Handelsbetrieb, der…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Verbindlichkeit im Betriebe des gewerblichen oder geschäftlichen Unternehmens des Schuldners entstand, am Ort seiner Betriebsniederlassung zu erfüllen (Holschuld). Geldschulden sind Bringschulden, sodass der Erfüllungsort mangels vertraglicher Vereinbarung am Wohnsitz oder an der Niederlassung des Gläubigers liegt (§ 907a ABGB). Rz 1070: Sind somit beide Parteien Inländer…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

12.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG) Rz 83: Der Ausdruck "Rechtsträger" im Sinne des gemeinsamen Meldestandards umfasst juristische Personen und alle sonstigen Rechtsgebilde wie beispielsweise Personengesellschaften, Trusts oder Stiftungen mit Ausnahme von natürlichen Personen. Ein Rechtsträger, wie eine Personengesellschaft, eine Limited Liability Partnership oder ein ähnliches…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Trusts | Adresse (diese kann durch die eingetragene Adresse, Firmensitz oder Ort der Geschäftsleitung angegeben werden) | Trusts | Adresse von einem oder mehreren Treuhändern Aufgrund der bloßen Existenz einer Betriebsstätte allein kann nicht auf die Ansässigkeit geschlossen werden (Sec. V Rz 10 CRS-Kommentar)…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Rechtsträger auch über mehrere steuerliche Ansässigkeiten verfügen. Ein Rechtsträger gilt im Allgemeinen dann als in einem Staat steuerlich ansässig, wenn er nach dem Recht dieses Staates (einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen) aufgrund des Sitzes, Ortes der Geschäftsleitung oder eines ähnlichen Kriteriums steuerpflichtig ist. Es reicht somit nicht aus…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…festgesetzt sind und von der Erfahrung der Versicherungsgesellschaft oder vom Ermessen der Geschäftsleitung abhängig sind, reduzierte Prämien, die ohne Senkung der Versicherungsprämie zu zahlen gewesen wären, und Rückzahlungen oder Gutschriften, die lediglich auf Erfahrungswerten im Zusammenhang mit den vertraglichen Versicherungsansprüchen beruhen. Die an den Versicherungsnehmer…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…wurde, als Beleg nach § 101 Abs. 1 Z 3 GMSG. Als Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers gilt im Allgemeinen der Ort, an dem sich seine tatsächliche Geschäftsleitung befindet. Die Adresse des Finanzinstituts, bei dem der Rechtsträger ein Konto führt, ein Postfach oder eine reine Postadresse…