…Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG) selbst zu berechnen. 27.3.5.1. Selbstberechnung durch…
…steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Dazu zählen einerseits Einkünfte aus…
…dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene KESt-Befreiung bezüglich Dividenden, wenn deren Schuldner weder Wohnsitz, Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Darüber hinaus besteht eine KESt-Befreiung des Investmentfonds für Zinsen, Kursgewinne und Derivate gemäß § 27 Abs. 2…
…eine Limited Liability Partnership oder ein ähnliches Rechtsgebilde, bei dem keine steuerliche Ansässigkeit vorliegt, gilt als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung befindet (§ 90 GMSG; Rz 75). Zu diesem Zweck gelten juristische Personen oder Rechtsgebilde als einer Personengesellschaft und…
…Ausland ansässig sind, gerichteter Vorbescheid betrifft eine rein innerstaatliche Transaktion. Dieser Vorbescheid unterliegt nicht dem automatischen Informationsaustausch. Beispiel 3: Ein an die doppelansässige B-AG mit Sitz in Liechtenstein sowie Ort der Geschäftsleitung in Österreich gerichteter Vorbescheid unterliegt dem automatischen Informationsaustausch (§ 2 Abs. 1 Z…
…1060: Die Inländereigenschaft muss bei allen Parteien gegeben sein. Sie ist dann erfüllt, wenn die Parteien im Inland einen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt), ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben oder eine inländische Betriebsstätte unterhalten. Unter Inland ist das Bundesgebiet (vgl. Art. 3 B-VG) zu verstehen. …
…definiert den Ansässigkeitsstaat als jenen Staat, in dem sich der Sitz oder Ort der Geschäftsleitung einer Geschäftseinheit befindet; eine Betriebsstätte gilt im Lagestaat als ansässig. Befinden sich bei einer Geschäftseinheit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in unterschiedlichen Staaten (Doppelansässigkeit), dann wird die Kollisionsregel des geltenden…
…sonstigen Forderungswertpapieren), wenn Kapitalertragsteuer einzubehalten war und der Schuldner der Zinsen Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat oder eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts ist oder das Wertpapier von einem inländischen Emittenten begeben worden ist; Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gemäß § 27 Abs…
…Trusts | Adresse (diese kann durch die eingetragene Adresse, Firmensitz oder Ort der Geschäftsleitung angegeben werden) | Trusts | Adresse von einem oder mehreren Treuhändern Aufgrund der bloßen Existenz einer Betriebsstätte allein kann nicht auf die Ansässigkeit geschlossen werden (Sec. V Rz 10 CRS-Kommentar)…
…gilt im Allgemeinen dann als in einem Staat steuerlich ansässig, wenn er nach dem Recht dieses Staates (einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen) aufgrund des Sitzes, Ortes der Geschäftsleitung oder eines ähnlichen Kriteriums steuerpflichtig ist. Es reicht somit nicht aus, wenn ein Rechtsträger in einem Staat lediglich in Bezug…
…und ist somit ein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staats, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.es ist nach dem Recht des teilnehmenden Staats eingetragen, 2.es hat den Ort seiner Geschäftsleitung (einschließlich der tatsächlichen Geschäftsleitung) in dem teilnehmenden Staat, oder 3.es unterliegt der Finanzaufsicht in…
…an den Versicherungsnehmer. Dazu zählen auch: ausgezahlte oder gutgeschriebene Beträge (einschließlich erhöhter Leistungen), wenn diese Beträge vertraglich nicht festgesetzt sind und von der Erfahrung der Versicherungsgesellschaft oder vom Ermessen der Geschäftsleitung abhängig sind, reduzierte Prämien, die ohne Senkung der Versicherungsprämie zu zahlen gewesen wären, und …
…Beleg nach § 101 Abs. 1 Z 3 GMSG. Als Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers gilt im Allgemeinen der Ort, an dem sich seine tatsächliche Geschäftsleitung befindet. Die Adresse des Finanzinstituts, bei dem der Rechtsträger ein Konto führt, ein Postfach oder eine reine Postadresse, ist nicht…
…25% hält und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen steht, gelten die Mitglieder der obersten Führungsebene (Vorstand bzw. Geschäftsleitung) als wirtschaftlicher Eigentümer (§ 2 Z 1 lit. b sublit. bb WiEReG). Bei…
…Diese Methode geht vorrangig von der direkten Methode aus und wendet das indirekte, auf Aufteilungsschlüsseln basierende Aufteilungssystem auf nicht direkt zuordenbare Restgrößen der Gewinnermittlung an, zB Kosten der Geschäftsleitung. Rz 357: Ein Wechsel in der Methodenwahl, um ein günstigeres steuerliches Ergebnis zu erreichen, ist unzulässig…
…Wenn keine steuerliche Ansässigkeit vorliegt (zB bei einer Personengesellschaft) gilt der Rechtsträger in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung befindet (Sec. VIII Rz 106 CRS-Kommentar). Personengesellschaften werden in den einzelnen Staaten entweder als transparent oder als eigenes Steuersubjekt behandelt…