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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…erlaubt. Der Ehepartner, der Geschäftsführer ist, kann die GmbH auf andere Weise kontrollieren, da dieser auch die Gesellschafterrechte wahrnehmen kann. Dieser ist daher neben dem Gesellschafter wirtschaftlicher Eigentümer. Bsp.: Es wird eine Person als Scheingesellschafter (und/oder Scheingeschäftsführer) eingesetzt. Es muss kein schriftlicher Vertrag existieren…

2021-0.412.101Sammelerlass zur Aufhebung einzelner abgestimmter Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.412.10117.06.2021

…10, 12 und 13 des Erlasses des BMF vom 3. Mai 2000, 04 1482/13-IV/4/00, AÖF Nr. 103/2000, betreffend "Renten aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag", "Inländische Produktion deutscher Modeschauen mit österreichischen und ausländischen Models", "Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH", "Sondervergütungen von…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…den Vordergrund, so wird sich die Kostenaufschlagsmethode (oder eine kostenbezogene TNMM) als die zielgenauere Methode erweisen (EAS 2128). Rz 84: Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführer (Rz 16) einer (inländischen) Vertriebsgesellschaft wird - nach Ablauf einer Anlaufphase - einen angemessenen Gesamtgewinn erwarten (BFH 17.2.1993, I R…

VPR 2021 Rz 121–1241.3.3.2. Cash-Pooling
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Cash-Pools. Da Entsprechend anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze wird ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer (Rz 16) grundsätzlich das für die Gesellschaft durchgehend Liquiditätsüberschüsse generiert, legt sie über Jahre hinweg alle ihre liquiden Mittel inAbsicherung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit notwendige Ausmaß an Barmitteln und kurzfristigen Finanzierungsmitteln halten. Branchenübliche…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Ohne Investitionsschutzklausel würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer nicht langfristige und erhebliche Investitionen tätigen und als Gegenleistung lediglich eine geringe Vergütung als Dienstleister auf Kostenbasis mit einem moderaten Gewinnaufschlag akzeptieren (in diesem Sinne auch Z 9.87 ff OECD-VPL). Im vorliegenden Fall sind die…

2021-0.410.198Sammelerlass zur Bereinigung überholter Erlassaussagen betreffend die Auslegung des DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.410.19817.06.2021

…Nr. 32/2012) überholt und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 22. Dezember 1986, G 1246/1/3-IV/4/86, AÖF Nr. 31/1987, betreffend die Besteuerung von Einkünften wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ist überholt und daher aufzuheben…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Ist die GmbH reiner Arbeitsgesellschafter und zur Vertretung der KG befugt, dann ist diese nur für die subsidiäre Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer relevant. Diesfalls sind die Geschäftsführer der GmbH auch die Angehörigen der obersten Führungsebene der KG und somit deren subsidiäre wirtschaftliche Eigentümer. 2.6…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Rechtsträger betreffen, dh. jene Fälle, in denen der Nominee Eigentümer eines inländischen Rechtsträgers ist oder der Nominee-Direktor Geschäftsführer eines inländischen Rechtsträgers ist. Als angemessene und präzise Informationen über die Identität des Nominators gelten jedenfalls die Angaben, die von Rechtsträgern gemäß § 5 Abs. 1 Z…

InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 1 Abs. 1 Z 5 BWG und der Nachweis, dass der Geschäftsführer der Depotbank ausreichend Erfahrung in Bezug auf den Typ des zu verwahrenden OGAW hat (§ 41 Abs. 1 und 2 InvFG 2011). 2.1.2.4. OGAW als Dachfonds Rz 42: Dachfonds ("Umbrellafonds") sind…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an demderen Gesellschafter-Geschäftsführer sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehenist, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchenein Kraftfahrzeug, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften (das § 1 Abs. 8 Meldegesetz 1991)…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Unternehmen ist ergänzend die Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers heranzuziehen. Diese ist an einem durchschnittlichen (idealtypischen) Geschäftsführer orientiert, der bemüht ist, sich unternehmens- und steuerrechtlich richtig zu verhalten, wobei eine gewisse Bandbreite von fremdüblichen (Leistungs-)Entgelten möglich ist (KStR 2013 Rz 763 und 790)…

VPR 2021 Rz 271–2782.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

2.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten Rz 271: Der Begriff des "ständigen Vertreters" wurde im deutschen Rechtskreis entwickelt und ist im Ergebnis unverändert in das österreichische Einkommensteuerrecht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) übernommen worden, sodass bei Erforschung des für die Begriffsauslegung…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Hauptwohnsitz des Geschäftsführers vermutet (VwGH 24.11.2011einer Person regelt und § 26 Abs. 2 BAO, 2009/16/0212)den gewöhnlichen Aufenthalt einer Person definiert. Rz 56: Der Betrieb auf eigene Rechnung des Verwenders erfolgt, wenn er den Nutzen aus der Verwendung zieht und die Kosten…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…an Vorstände oder Geschäftsführer zu bezahlen, die über 50% der Boni für das Wirtschaftsjahr 2019 hinausgehen. Die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw. die Gewinnausschüttung an Eigentümer für den Zeitraum der Garantie sind auf die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst zu gestalten (Dividenden- und Gewinnauszahlungsverbot vom 16…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ausländischen Unternehmens an einen inländischen Dienstnehmer, (selbständigen) Handelsvertreter oder Geschäftsführer ist der Gegenbeweis zu erbringen. Der Beweis ist erbracht, wenn dargelegt wird, dass die Tätigkeit dem ausländischen Unternehmen zweifelsfrei zuzurechnen ist und somit keine freie Verfügbarkeit über das Fahrzeug vorliegt. Die maßgeblichen Kriterien dafürFolgende Schritte…