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961 Treffer508 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…aus. Eine bloße Nutzungsentnahme (Kraftfahrzeug bleibt Betriebsvermögen) löst als solche keine Steuerpflicht aus. Beispiel: Geringfügige Privatfahrten mit einem Taxifahrzeug Rz 447: Die Wertminderung durch einen betrieblich veranlassten Unfall selbst führt zu keiner Änderung der Verhältnisse. Demgegenüber ist in weiterer Folge eine Änderung der Verhältnisse anzunehmen…

KfzBStR 2021 Rz 1326–1350B.15.6. Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die geringfügige Auswirkungen auf die Höhe des Kaufpreises haben, sind auch nach dem Abschluss des Kaufvertrages möglich. Wird allerdings der Vertragsgegenstand grundlegend geändert, beispielsweise durch Änderungen an Fahrzeugteilen, die unmittelbar der Funktion als Kraftfahrzeug dienen und daher bei einer nachträglichen Änderung angezeigt und in den…

KfzBStR 2021 Rz 925–929B.6.1.7. Wertänderungen des Tarifs (§ 6 Abs. 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die geringfügige Auswirkungen auf die Höhe des Kaufpreises haben, sind auch nach dem Abschluss des Kaufvertrages möglich. Wird allerdings der Vertragsgegenstand grundlegend geändert, beispielsweise durch Änderungen an Fahrzeugteilen, die unmittelbar der Funktion als Kraftfahrzeug dienen und daher bei einer nachträglichen Änderung angezeigt und in den…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…und Rz 422 f) | Eingaben, mit denen eine vorausgegangene Eingabe geringfügig geändert wird (zB geringfügige Projektmodifikationen) stellen eine gebührenbefreite ergänzende Begründung dar. | Eine ergänzende Begründung kann nur zu einer vorangegangenen Eingabe im selben Verfahren abgegeben werden. Das verwaltungsbehördliche und das verwaltungsgerichtliche Verfahren sind…

GebR 2025 Rz 435–43810.5.8. Mehrere Ausfertigungen von Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wird mittels Antrag nicht geringfügig abgeändert. Das Bauansuchen unter Berücksichtigung der Änderung wird mit einem (Zahlwort!) Bescheid genehmigt. Sowohl das Bauansuchen als auch der Antrag, mit dem das Bauansuchen abgeändert wird, unterliegen der Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 GebG (siehe Rz 362 zu geringfügigen Änderungen)…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…die Informationen entsprechend aktuell zu halten. Für etwaige Änderungen steht im Unternehmensserviceportal ein eigenes Formular zur Verfügung. Weitere Informationen zur Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene können über die Homepage des Bundeskanzleramts (www.bundeskanzleramt.gv.at) abgerufen werden. Zudem haben Trusts und trustähnliche Vereinbarungen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…wird eine längere Frist angemessen sein; als Obergrenze ist aber jedenfalls die Frist für die Abgabe von Meldungen von vier Wochen nach Kenntnis der Änderung anzusehen. Im Hinblick auf die Frage, ob die im Register eingetragenen Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer unrichtig oder unvollständig sind…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2021, Ro 2020/16/0036). WerdenWird bei einem normverbrauchsabgabebefreiten Kraftfahrzeug vom Fahrzeughalterder begünstigte Verwendungszweck aufgegeben und das Kraftfahrzeug für andere nicht begünstigte Zwecke mehrmals nacheinander gewechseltverwendet, wird der Tatbestand der Änderung der begünstigten Nutzung nach § 1 Z 4 NoVAG 1991 erfüllt (siehe Rz 453). Bei…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Regelungen, wie zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Die Gebührenrichtlinien wurden ursprünglich 2007 veröffentlicht und 2019 neu erlassen. Aufgrund weitreichender gesetzlicher Änderungen in den letzten Jahren, die vor allem die Modernisierung des Gebührengesetzes 1957 sowie die Einführung neuer Pauschalgebühren zum Gegenstand hatten, bestand…

2020-0.743.063Sammelerlass zur Änderung der Erlässe zum internationalen Steuerrecht aufgrund der Finanzorganisationsreform
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.743.06316.12.2020

…2014, BMF-AV Nr. 102/2014 (Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen): In Absatz 4 wird die Wortfolge "Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart" durch "Finanzamt für Großbetriebe" ersetzt. (2) Die Erlässe des BMF vom 14.08.1981, Z 04 1483/21-IV/4/81, vom…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…oder Nachtrag iSd § 21 GebG vorliegen. Es handelt sich in diesem Fall um eine erstmalige Beurkundung des Rechtsgeschäftes, weshalb für die Festsetzung der Gebühr nicht nur die Änderungen des Rechtsgeschäftes, sondern auch die unverändert gebliebenen Vertragsbestimmungen, so wie sie nunmehr beurkundet werden, maßgeblich sind (VwGH…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Datensätzen feststellt, dass eine Änderung im Zusammenhang mit den in § 12 Z 1 und Z 2 GMSG angeführten Indizien eingetreten ist, die sich auf den (Melde-)Status der betroffenen Person auswirkt. Eine Änderung der Gegebenheiten in Bezug auf ein Finanzkonto liegt beispielsweise vor, wenn sich…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…in dem die Änderung eingetreten ist. Beispiel: Lieferung eines Kraftfahrzeuges im Jänner 2021 | Nettoentgelt | 30.000,00 Euro | 10% NoVA | 3.000,00 Euro | 20% Umsatzsteuer | 6.000,00 Euro | Kaufpreis | 39.000,00 Euro Im September…

2021-0.103.774Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.103.77412.02.2021

  Aufgrund des Finanz-Organisationsreformgesetzes (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019 sowie der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers…

GebR 2025 Rz 116220. Neuerungsvertrag (Novation) (§ 24 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

20. Neuerungsvertrag (Novation) (§ 24 GebG) Rz 1162: Eine Novation liegt vor, wenn bei einem früheren Rechtsgeschäft entweder der Rechtsgrund oder der Hauptgegenstand und nicht nur die bereits bestehenden Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert werden (siehe § 21 GebG). Sind die sonstigen…

BMF-010221/0028-IV/8/2019Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0028-IV/8/201929.01.2019

…Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls nach dem Verfahren des § 240a BAO erfolgen. Daher ergeben sich folgende Änderungen in Erlässen…

2022-0.423.194Auslaufen der Konsultationsvereinbarung zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Grenzgängerregelung iSd Art. 15 Abs. 4 DBA-Italien
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.423.19413.06.2022

Auslaufen der Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Republik Italien über die Auslegung und Anwendung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der…

2022-0.371.989Preiskundmachung für eine Zigarrensorte (Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 9. Juni 2022)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.371.98902.06.2022

Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für die Zigarrensorte "AVO Improvisation Limited Edition 2022" mit 17,50 € je Stück mit Wirkung ab 15. Juni 2022 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 2. Juni 2022

GebR 2025 Rz 143–1518.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG) Rz 143: Für Eingaben und Beilagen, die auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID; §§ 4 ff E-GovG) eingebracht werden, ermäßigen sich die in den Tarifposten…