…Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. 3.34.2. Familienbeihilfe Rz 168: Für die Gewährung der Familienbeihilfe ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 13 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.3. Schulfahrtbeihilfe Rz 169…
…weiters eine vollständige Abgangsdeckung durch den Bund (VwGH 20.1.1986, 85/15/0368). Rz 29: Befreiungen für bundesgesetzlich eingerichtete Fonds sind nicht nur in § 2 Z 1 GebG, sondern auch in anderen Gesetzen vorgesehen (zB Reservefonds für Familienbeihilfen in § 40 Abs. 10 FLAG 1967).
…Abgabenbehörden sind in unterschiedlichen Bundesgesetzen Behörden als Abgabenbehörden (im funktionellen Sinn) eingerichtet: der für Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches zuständige Bundesminister gemäß § 51 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, die Agrarmarkt Austria (AMA) für die Erhebung des Agrarmarketingbeitrags gemäß § 21i Abs. 3 AMA-Gesetz 1992…
…und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 44 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Beitrag an den Wohnhaus-Wiederaufbaufonds (§ 8a Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz) Rz 49: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren: Eingabengebühr für Anträge an den Verfassungsgerichtshof (§ 17a Z 6…
…In allen anderen Fällen ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 1 BAO). Rz 160: Für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist § 43 FLAG 1967 sinngemäß anzuwenden (§ 122 Abs. 8 vorletzter Satz WKG). Daher ist das für die Erhebung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt für…
…PLABG, § 6 PLABG, § 9 PLABG, § 10 PLABG § 43 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 § 41a ASVG das für die Erhebung der Einkommensteuer zuständige Finanzamt § 18 EStG 1988 das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt § 96 EStG 1988 § 13 UmgrStG, § 43 UmgrStG. Rz 39: Dasselbe Ziel, nämlich…
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…