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InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der nächsten Jahresmeldung zulässig. Eine fristgerecht vorgenommene Ausschüttungsmeldung kann daher zu folgenden Zeitpunkten korrigiert werden: bis zum 15. Dezember des Kalenderjahres durch Vornahme einer neuen Meldung (diesfalls wird die Korrektur durch den Abzugsverpflichteten grundsätzlich automatisch berücksichtigt; dabei ist allerdings eine Auszahlung der zunächst einbehaltenen KESt…

InvFR 2018 Rz 466–4735.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…472: Nach § 3 Abs. 2 Z 2 der FMV 2015 ist die Jahresmeldung - sowohl für inländische als auch für ausländische Fonds - spätestens sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres des Fonds vorzunehmen. Bei Verpflichtung zur Vornahme einer KESt-Auszahlung nach § 58 Abs. 2 InvFG 2011 ist…

InvFR 2018 Rz 183–1933.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Abfuhr des dem Verrechnungskonto des Anlegers angelasteten Betrages an Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Investmentfonds sind diese Erträge bei einer natürlichen Person, die den Fondsanteil in ihrem Privatvermögen hält, gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Für AIF-Einkünfte ist kein KESt…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…353: Juristische Personen haben nach § 94 Z 5 EStG 1988 die Möglichkeit, eine Befreiungserklärung abzugeben, damit der inländische Abzugsverpflichtete keine KESt von Einkünften aus Kapitalvermögen in Abzug bringen muss. Wenn, wie unter Abschnitt 3.1.1.3.2. ausgeführt, bei inländischen Investmentfonds die Ausschüttung nicht…

InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…einer österreichischen Betriebsstätte gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person. Die Erfassung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Einkünfte. Die Bank behält auf Grund der Privatvermögensfiktion KESt wie bei einer beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person, die den Anteil…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 FMV 2015 jene Fonds, für die eine solche Erklärung abgegeben wurde, in einer gesonderten Liste auszuweisen und im Internet zu veröffentlichen ("Fonds, die der KESt auf Zinsen gemäß § 98 EStG 1988 unterliegen"). In dieser Liste sind daher sämtliche Fonds, für die erklärt wurde…

InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…country limitation) und der Anrechnungshöchstbetrag beträgt unabhängig vom jeweiligen DBA gemäß § 1 Abs. 2 iVm § 2 Auslands-KESt VO 2012 höchstens 15% jenes Betrages, der sich aus den jeweiligen ausländischen Einkünften abzüglich anteiliger Aufwendungen und verrechneter Verlustvorträge des Fonds ergibt. Der Ausweis erfolgt unter Punkt…

InvFR 2018 Rz 203–2093.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, unterliegen im Zeitpunkt des Zuflusses an den Fondsanteilinhaber in voller Höhe dem KESt-Abzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988. Eine Korrektur kann nur im Rahmen einer allfälligen Jahresmeldung erfolgen. Siehe auch Rz 480. Mit dem Abzug der…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Auf Gewinnausschüttungen ist die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im Inland durch den Abzugsverpflichteten mittels KESt-Abfuhr eingehoben. Eine Steuerfreiheit ergibt sich lediglich dann, wenn die Gewinnausschüttung an eine im…

InvFR 2018 Rz 300–3013.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…erwirtschaftet. Dabei richtet sich der Realisierungszeitpunkt auch dann nach der Meldung bzw. Veröffentlichung der steuerrelevanten Daten, wenn die anderen Einkünfte nicht wie vorgesehen gemeldet werden. Beispiele: 1. Das Geschäftsjahr des thesaurierenden Investmentfonds I endet am 30.10. Die Ausschüttung der KESt wird am 20.12…

InvFR 2018 Rz 177–1823.1.1.3.4. Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…und zur Ermittlung der Einkünfte siehe Rz 175 f. Nicht ausgeschüttete AIF-Einkünfte gelten in dem Zeitpunkt als ausgeschüttet, in dem auch die ausschüttungsgleichen Erträge aus Einkünften aus Kapitalvermögen als ausgeschüttet gelten. Die Einkünfte sind in die Jahresmeldung des Fonds aufzunehmen. Ein KESt-Abzug erfolgt…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Dies gilt allerdings nur, soweit die ausgeschütteten Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital darstellen. Liegen hingegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen bzw. aus Derivaten vor, führt der KESt-Abzug nicht zur Steuerabgeltung. 3.2.2.1.2.2.2. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…6 €, diese besteht zur Gänze aus steuerpflichtigen Zinsen. A erhält 840 € abzüglich 210 € KESt aus 1.400 Anteilen. Die Erträge sind endbesteuert. Der Anteilinhaber B hat 1.000 Anteile des InvF YZ im Betriebsvermögen, der Gewinn wird nach § 5 Abs. 1 EStG…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ausländischer Quellensteuern zu. Bei der steuerlichen Behandlung der Zinsen ist vom Anleger das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Quellenstaat zu berücksichtigen. Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn es zur Anrechnung von fiktiven Quellensteuern ("Matching Credit") kommt. Eine KESt-Erstattung beim Anteilinhaber ist unzulässig, wenn für…

InvFR 2018 Rz 275–2813.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen siehe Abschnitt 7.4. Rz 277: Sind in den ausschüttungsgleichen Erträgen bzw. den Ausschüttungen Zinsen inländischer Schuldner im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten, unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt…

InvFR 2018 Rz 258–2693.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Investmentfonds, der auf einem inländischen Depot gehalten wird, freiwillig veranlagt werden (zB für Zwecke des Verlustausgleichs), sind die Kennzahlen 897 (für Ausschüttungen) und 936 (für ausschüttungsgleiche Erträge) auszufüllen. [Grafik]   Erfolgte bereits ein KESt-Abzug durch eine inländische depotführende Stelle für den konkreten Fonds, ist…

InvFR 2018 Rz 194–2023.1.1.3.9. Besteuerung von laufenden Erträgen eines Investmentfonds bei unterjährigem Kauf bzw. bei unterjährigem Verkauf eines Investmentfondsanteils bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die sie veröffentlichte. In gleicher Weise erfolgte auf Basis dieser gemeldeten Daten bei unterjährigem Kauf eines Fondsanteils eines inländischen Investmentfonds bzw. eines ausländischen Meldefonds eine Gutschrift der Kapitalertragsteuer auf die vom Fondsgeschäftsjahresbeginn bis zum Erwerb des Fondsanteils aufgelaufenen Zinserträge (§ 95 Abs. 7 EStG 1988 idF…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…werden von der auszahlenden Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 (bei ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen) und von der depotführenden Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 (adaptierte Anschaffungskosten bei Veräußerung der Anteile) dem KESt-Abzug gemäß…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…hat die Abgabenbehörde die Erfüllung der Voraussetzungen eigenständig zu beurteilen. Sofern die FMA später Gegenteiliges feststellt, liegt gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO ein Wiederaufnahmegrund vor. Zur Behandlung im Rahmen des KESt-Abzuges siehe Rz 165. Rz 81: Liegt eine Negativbescheinigung durch die FMA…