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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Abgabenbescheid erlassen, so sind das Bestehen und die Höhe des Abgabenanspruches in der Bescheidbeschwerde gegen den Beschlagnahmebescheid anfechtbar. 2.1.2.3. Mangelnder Bescheidcharakter Mit Bescheidbeschwerde sind nur Bescheide anfechtbar; eine Beschwerde, die sich gegen eine Erledigung ohne Bescheidqualität richtet, ist unzulässig (vgl. VwGH 22…

GebR 2025 Rz 1189–119223. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung im Nachhinein ausdrücklich oder stillschweigend, oder hat er dadurch einen Vorteil erlangt, so ist er zur Entrichtung der durch die Handlung des Geschäftsführers begründeten Gebühr verpflichtet. Rz 1191: Auch eine im Ausland ohne Auftrag…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld, auch wenn die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten bzw. bestehen lassen…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher Auslegungen zu einem Zuständigkeitsstreit (Rz 16). Die Anwendung der Zuständigkeitsregelung erweist sich aufgrund der besonderen Dringlichkeit einer Erledigung als nicht sinnvoll (Rz 17). Die Zuständigkeitsregelung wird durch punktuelle Maßnahmen ergänzt um einen optimalen Ressourceneinsatz zu gewährleisten (Rz 18 ff…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…grundsätzlich vom Vorhandensein eines Schriftstückes abhängig, das Vorliegen von Papier ist jedoch nicht erforderlich (siehe Rz 140). Rz 140: Auch automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen, sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse sind den…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 2/2

Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Rechtswirkungen, Erledigung des Vorlageantrages Durch einen zulässigen (wirksamen) und fristgerechten Vorlageantrag wird die Beschwerde wieder unerledigt. Der Vorlageantrag beseitigt jedoch nicht die Beschwerdevorentscheidung aus dem Rechtsbestand. Erst die abschließende Erledigung der Bescheidbeschwerde verdrängt die Beschwerdevorentscheidung. Vorlageanträge sind zurückzuweisen, wenn sie unzulässig sind (zB bei mangelnder…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…denen gar keine schriftliche Erledigung vorgesehen ist, entsteht die Gebührenschuld. Beispiel: Es wird bloß in einem Höflichkeitsschreiben mitgeteilt: "das Verfahren wurde abgeschlossen" oder "Ihrem Antrag wurde entsprochen". Ist jedoch Inhalt des Höflichkeitsschreibens der Behörde lediglich die Zurkenntnisnahme der eingereichten Mitteilung, ohne dass für den Antragsteller…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…mit welchen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung erstattet, eine Erledigung urgiert oder eine Eingabe zurückgezogen wird (siehe Rz 166 und Rz 422 f) | Eingaben, mit denen eine vorausgegangene Eingabe geringfügig geändert wird (zB geringfügige Projektmodifikationen) stellen eine gebührenbefreite…

2021-0.410.198Sammelerlass zur Bereinigung überholter Erlassaussagen betreffend die Auslegung des DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.410.19817.06.2021

  Die folgenden Erlässe werden zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Erlassbereinigung durch gegenständlichen Erlass aufgehoben, da die darin vertretenen Auffassungen zur Auslegung des DBA-Deutschland vor dem Hintergrund der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland aus den jeweils genannten Gründen überholt sind: Der Regelungsinhalt des Erlasses des BMF…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 88). 25.2. Gebührenentrichtung ohne amtliche Bemessung Rz 1215: Die im § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG angeführte Gebühr für Wetten ist ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten. Rz 1216: Die Gebühr ist am 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld folgenden Kalendermonats…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme, Belastungsübernahme) ist also ein (interner) Vertrag zwischen dem Schuldner und einem Dritten, wonach sich letzterer ohne Rechtswirkungen für den Gläubiger dazu verpflichtet, dem Schuldner die wirtschaftliche Last abzunehmen, welche die Schuld in dessen Vermögen bildet. Der Gläubiger erhält…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 31.1.9.1. Amtshandlungen Rz 1800: Bundesverwaltungsabgaben sind Abgaben, die für behördliche Amtshandlungen als solche zu entrichten sind. Unter Amtshandlungen sind individuelle Verwaltungsakte mit rechtsgestaltender Funktion sowie Tätigkeiten der Behörde, die Rechtsverhältnisse oder Tatsachen bestätigen, zu…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Findok als Auslegungsbehelf heranzuziehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben. Sollten Regelungen in früheren Erlässen zu diesem Erlass im Widerspruch stehen, gelten diese insoweit als…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG gebührenbefreit. Rz 423: Wird eine Eingabe zurückgezogen und erfolgt nur eine Kenntnisnahme ohne eine schriftliche nach außen ergehende abschließende Erledigung, entsteht keine Gebührenpflicht für alle in diesem Verfahren eingebrachten Eingaben (Beilagen). Beispiel: Es wird ein Ansuchen um…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…1.4. Mehrfachsignaturen Es ist technisch möglich, elektronische Dokumente durch mehrere Personen (hintereinander) elektronisch zu signieren bzw. siegeln, ohne dass dadurch die Gültigkeit der vorangegangenen Signaturen bzw. Siegel verloren geht. Dabei ist lediglich erforderlich, dass die dafür eingesetzte IT-Anwendung (Tool) diese Funktion unterstützt. Ist…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergeben sich Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. (1)Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031, entschieden, dass der Begriff…