…kann der Gesamtrechtsnachfolger, im Gegensatz zum Einzelrechtsnachfolger, Zusätze und Nachträge iSd § 21 GebG zu Rechtsgeschäften seines Rechtsvorgängers abschließen. Rz 1144: Gesamtrechtsnachfolge tritt zB ein: bei der Erbfolge (Erbe, nicht jedoch Pflichtteilsberechtigter oder Legatar), bei Verschmelzungen iSd Aktiengesetzes (§ 219 AktG) oder des GmbH-Gesetzes (§ 96 GmbHG…
…beanspruchen zu wollen, angesehen werden. Rz 1528: Wird in einem Erbübereinkommen vereinbart, dass einer von mehreren Erben den gesamten Nachlass oder den größten Teil des Nachlasses in natura übernimmt, seine Miterben in Geld abfindet und werden die versprochenen Abfindungsbeträge durch Grundpfandrechte sichergestellt, besteht Gebührenpflicht nach…
…Steuertatbestand im Sinne des § 1 Z 4 NoVAG 1991. Steuerschuldner ist der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Beispiel 2: Gerät der Taxiunternehmer in Konkurs und wird im Zuge des Insolvenzverfahrens das Kraftfahrzeug an den Leasinggeber zurückgestellt, liegt eine Änderung der Verhältnisse nach § 1 Z 4…
…Es kommt nicht darauf an, ob die Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaft) zum wirtschaftlichen Eigentum einer anderen natürlichen Person führt. Der dahinterstehende Nominator (Treugeber) ist ebenfalls als wirtschaftlicher Eigentümer mit Art: "Stifter" bzw. "Begünstigter" etc. unter Angabe der Treuhandschaft und Auswahl der Rolle "Nominator (Treugeber)" zu melden…
…allem: physischer oder psychischer Zwang, Irrtum (§ 871 ABGB), Drohungen (vgl. § 870 ABGB), Verweigerung der erbetenen Bedenkzeit. Zur Ungültigkeit der Verzichtserklärung führt ein wesentlicher Irrtum etwa dann, wenn er von der Abgabenbehörde veranlasst wurde (vgl. zB VwGH 16.3.2005, 2003/14/0005). Rechtswidrige (zur Ungültigkeit…
…einer bloßen Betriebsstätte eingesetzten GmbH & CO KGs, die zu 100% dem Kommanditisten gehören und bei denen die ebenfalls dem Kommanditisten gehörende Komplementär-GmbH lediglich die Haftungsfunktion als Arbeitsgesellschafter ausübt. Rz 385: Auch die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR), deren Gründung an keinen Formalakt gebunden ist…