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961 Treffer455 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die Entgelte vereinnahmt worden sind. Eine wirksame Option zur Sollbesteuerung ist auch für die Normverbrauchsabgabe maßgeblich. Rz 1055: Eine Anzahlungsbesteuerung ist nicht vorgesehen. Es besteht keine Möglichkeit, den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld durch eine spätere Rechnungsausstellung zu verschieben. Randzahlen 1056 bis 1099: derzeit frei

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Fällen, in denen die Steuerschuld mit Ablauf eines Kalendermonats entsteht, § 21 Abs. 1 UStG 1994 (Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum) nachgebildet. Zum Unternehmerbegriff siehe Rz 402 ff. Die Normverbrauchsabgabe ist vom Abgabenschuldner spätestens am 15. des auf die Entstehung der Steuerschuld zweitfolgenden Kalendermonats selbst zu berechnen, anzumelden…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Entstehung der Steuerschuld, Abgabenerklärung und Festsetzung Rz 45: Entstehung der Steuerschuld, Abgabenerklärung und Festsetzung: Normverbrauchsabgabe Gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 entsteht die Steuerschuld bei der Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, mit dem Zeitpunkt der Einbringung…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. 2.Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. 3.Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. 4.Soweit nach den …

KfzBStR 2021 Rz 938–948B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67%
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung (siehe Rz 451) zum Steuerschuldner und muss. Der Taxiunternehmer A hat die Normverbrauchsabgabe abführenan das Finanzamt abzuführen. Kommt es anschließend zum Verkauf dieses Kraftfahrzeuges, wirdDie Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe Teilwerden bei diesem Verkauf nebeneinander auf Basis der gleichen Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…und der Antragsteller eine Reihe von Nachweisen, wie beispielsweise den Typenschein oder eine Versicherungsbestätigung erbringt (siehe § 37 Abs. 2 KFG 1967). Rz 1471: Bei einem in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeug, das auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet wird, ist Steuerschuldner…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung an das Zivilrecht unterscheidet das Gebührengesetz 1957 zwischen einseitig (siehe Rz 1048) und zweiseitig (siehe Rz 1049) verbindlichen Rechtsgeschäften. Rz 1048: Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften ist nur eine der beiden Parteien Gläubiger und nur eine Partei Schuldner…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…wenn der Versicherer ihm zumutbare Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs unternommen hat. In diesem Fall ist die motorbezogene Versicherungssteuer dem Steuerschuldner selbst mit Abgabenbescheid vorzuschreiben. Randzahlen 1733 bis 1739: derzeit frei D.6. Steuererhebung (§ 8 VersStG 1953) D.6.1. Selbstberechnung Rz 1740: Der Versicherer…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…5. Zeugnisse 8.2.5.1. Inländische Zeugnisse Rz 173: Bei Zeugnissen nach § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder im Zeitpunkt der Hinausgabe. Dies gilt auch für die Sondertatbestände eines Zeugnisses, nämlich den Abschriften nach …

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit (ohne beidseitigen Kündigungsverzicht) | Unbestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X 3 + einmalige Leistungen | Vertrag auf unbestimmte…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…dass der Mensch mit Behinderung für das Kraftfahrzeug die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 in Anspruch nimmt. Hierfür muss dem Unternehmer eine Bescheinigung vorgelegt werden. Wird diese Bescheinigung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung vorgelegt, geht die Steuerschuld auf den…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Marken- und Musterangelegenheiten entsteht die Steuerschuld mit Überreichung. Bei den übrigen Eingaben (siehe Rz 400 ff), Beilagen (siehe Rz 360 ff), eingabeersetzenden Protokollen (siehe Rz 481 ff), Befunden und Vernehmungen (siehe Rz 484 ff) anlässlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses (siehe Rz 630 ff) oder…

GebR 2025 Rz 1075–108112.3. Entstehen der Gebührenschuld bei Anbot- und Annahmeschreiben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Genehmigung der Gewerbebehörde. Auch wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, ist der Pachtvertrag deswegen nicht ungültig. Eine solche Genehmigung schiebt den Zeitpunkt der Gebührenschuld nicht hinaus. 12.6. Entstehen der Gebührenschuld beim Wechsel Rz 1082: Das Gesetz knüpft den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde (§ 241 Abs. 3 BAO). Rz 697: Wurde die Gebühr zu Unrecht nicht entrichtet, ist sie mit Bescheid gemäß § 202 BAO gegenüber dem abgabenrechtlichen Haftungspflichtigen (Rechtsträger der Zulassungsstelle) geltend zu machen. 10.14.4. Haftung für…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe…

KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 5 Abs. 1 Z 1 VersStG 1953 in der Höhe von Null Euro besteht (z.B. "kostenloser Probemonat der Haftpflichtversicherung"). Wurden für ein im Inland zugelassenes Kraftfahrzeug zwei oder mehrere Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsverträge abgeschlossen und dafür Versicherungsentgelt entrichtet, ist die motorbezogene Versicherungssteuer für jeden einzelnen Versicherungsvertrag…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs. 2 BAO von der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ausgenommen ist. Die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes für Großbetriebe fallenden Abgaben können in drei Kategorien eingeteilt werden, nämlich jene, für die eine ausschließliche Zuständigkeit des Zollamts…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet…

VPR 2021 Rz 507–5134.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…VPL sollen internationale Verrechnungspreiskorrekturen, wenn möglich, durch eine Rückführung der verlagerten Gewinne umgesetzt werden. Die Gewinnverlagerung wird diesfalls gleichsam als verdecktes Darlehen (Z 4.77 OECD-VPL) gesehen und es ist daher ein Rückzahlungsanspruch als Verrechnungspreisforderung in das steuerliche Betriebsvermögen einzustellen. In diesem Fall verbleibt…