…Belegmitnahmepflicht keine (finanz-)strafrechtlichen Konsequenzen. Allerdings besteht im Rahmen einer durchgeführten Kontrolle eine Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers, deren Nichterfüllung eine Finanzordnungswidrigkeit iSd § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG darstellen kann. Beispiel: Verweigerung der Auskunft darüber, ob ein Beleg ausgestellt wurde. Bundesministerium für Finanzen, 29. September 2026
…stiftung bzw. vergleichbaren juristischen Person iSd § 2 Z 3 WiEReG sein. Bei einem solchen von einer bereits bestehenden Privatstiftung errichteten Rechtsträger handelt es sich um eine Substiftung, wenn die Errichtung einer Substiftung im Zweck der Hauptstiftung gedeckt ist. Diese ist gemäß § 5 Abs. 1 Z…
…Vertretenen gebührenpflichtige Handlungen setzen, sind Gesamtschuldner iSd § 13 Abs. 3 GebG (vgl. VwGH 29.9.2020, Ra 2018/16/0094). Rz 192: Liegen Gesamtschuldverhältnisse vor, so liegt es im Ermessen der Behörde, welchen der Gesamtschuldner sie zur Entrichtung der Gebühr heranzieht. Das Gesetz räumt der…
…wonach ein Dritter die Kosten der Vergebührung trage, kann eine über die abgabenrechtliche Verpflichtung iSd § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG hinausgehende Abgabenschuld nicht begründen (siehe VwGH 29.1.1997, 96/16/0181). 22.2. Einseitig verbindliche Rechtsgeschäfte Rz 1179: Gebührenschuldner ist bei…
…Werden mehrere Verpflichtungen verletzt, so ist gemäß § 21 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958) auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wobei bei den hier vorgesehenen festen Strafdrohungen gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG keine Kumulation der Strafdrohungen stattfindet. Das bedeutet, die höchste Einzelstrafdrohung der verwirklichten…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…
…des Unternehmens notwendigen und wichtigen Maßnahmen getroffen werden. Näheres siehe KStR 2013 Rz 4 ff. 12.2.1.3. Betriebsstätte Rz 1063: Nach § 29 Abs. 1 BAO ist eine Betriebsstätte iSd Abgabenvorschriften jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen…
…den Fondsbestimmungen festgelegten Zeitraum (höchstens jedoch auf 10 Jahre) zu erfolgen hat. Wird die Immobilie veräußert, erfolgt anlässlich der Veräußerung eine abschließende Bewertung (§ 29 Abs. 2 ImmoInvFG). Weicht der Veräußerungserlös von der Bewertung ab, ist dies ein Indiz dafür, dass die Bewertung nicht korrekt war…
…der Bestand- oder Dienstbarkeitsgebühr befreit. 29.5. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage ab 1. Jänner 2025) Rz 1747: Entgelte im Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber (§ 107 Abs. 2 Z 1 EStG 1988) eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen…
…Mitglieder stellt eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 dar und ist daher grundsätzlich steuerbar und steuerpflichtig. Die Voraussetzungen einer persönlichen Steuerbefreiung der EEG, wie die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, sind gesondert zu prüfen. Rz 153: Beispiel 29: Mit einer…
…Z 10 | Ansuchen um Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis und Eingaben öffentlich-rechtlich Bediensteter und ihrer Hinterbliebenen in Dienstrechtsangelegenheiten | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 11 | Eingaben im Studien- und Prüfungswesen der hochschulischen postsekundären Bildungseinrichtungen iSd § 1 Abs…
…wie bei einer Inanspruchnahme der Selbstberechnungsbefugnis (siehe Rz 88). 25.2. Gebührenentrichtung ohne amtliche Bemessung Rz 1215: Die im § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG angeführte Gebühr für Wetten ist ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten. Rz 1216: Die Gebühr ist am 20…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…der Definition des wirtschaftlichen Eigentümers (zB durch die Ausübung von Kontrolle (siehe Abschnitt 2.3 (Kontrolle)) zu beurteilen). Ab 1. Oktober 2025 sind Nominee-Vereinbarungen iSd § 2a WiEReG, die direkt auf der Ebene eines in den Anwendungsbereich des WiEReG fallenden Rechtsträgers bestehen, gemäß § 5 Abs…
…4a und § 33 TP 5 Abs. 5 Z 6 GebG); siehe Rz 80 ff Glücksverträgen iSd § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG (siehe Rz 1502 ff), weil Abs. 3 dieser Tarifpost die unmittelbare Entrichtung der Gebühr ohne Anzeige vorsieht. 25.1.2. Anzeigepflicht …
…Reisedokumente usw.). 3.1.2. Entrichtung an Behörden (§ 3 Abs. 2 Z 1 GebG) Rz 56: Die festen Gebühren können grundsätzlich (siehe Rz 57) durch Barzahlung, Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet werden. Rz 57: Barzahlung und…
…im Verwaltungsstrafverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu entrichten. Darüber hinaus findet die BVwAbgV auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das AVG zugrunde liegen (zB Abgabenverfahren nach der BAO). 31.1.1. Begriff der Bundesverwaltungsabgaben Rz 1784: Bundesverwaltungsabgaben sind öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung…
26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…
…hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Urkundsperson sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde, zu enthalten. 3.1.3.2. Aufschreibungen (§ 3 Abs. 5 GebG) Rz 73: Die Urkundspersonen haben Aufschreibungen zu führen, die Angaben über die Art der Schrift, die Gebührenschuldner…
3.1.2.1. Entrichtungsvermerk Rz 60: Bei den gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen ist die Gebühr an die jeweilige Behörde, bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf…