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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…In diesen Fällen muss der Rechtsträger im Meldeformular aktiv auf die Befreiung der Meldepflicht verzichten, bevor eine Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer abgegeben werden kann. Rechtsträger, welche eine Meldung nach § 5 WiEReG abgegeben haben und nachträglich die Voraussetzungen für eine Meldebefreiung erlangen, müssen die Meldebefreiung aktiv…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Diese Belege müssen daher ebenfalls signiert und damit in die Belegkette eingeflochten werden. Jahresbelege sind wie Startbelege zu prüfen (Abschnitt 3.5.3.2.), wobei diese Prüfung spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt sein muss. Zudem bestehen für Start-, Jahres- und Schlussbelege eine…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…die im Inland Barumsätze tätigen, unter die Registrierkassenpflicht fallen (Abschnitt 2.4.4.2.) und in Österreich steuerlich nicht erfasst sind, müssen vor der Beschaffung der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die zugrundeliegende OID wurde mit GZ BKA-410.006/0006…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Fall wegen des Eintritts in Geschäftsbeziehungen zu einer Steueroase von Anbeginn die Pflicht dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall diese Beziehungen vollständig aufgehellt und dokumentiert werden können (VwGH 25.5.1993, 93/14/0019). Darüber hinaus ist bei Zinszahlungen an konzernzugehörige Gesellschaften in Niedrigsteuerländern das…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erlassung zu berücksichtigen (vgl. zB VwGH 24.3.2009, 2006/13/0149). Daher sind in der Beschwerdevorentscheidung beispielsweise zu berücksichtigen die nachträgliche Änderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheides (im Sinn des § 295 Abs. 1 BAO), der Eintritt eines rückwirkenden…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…bei der beschriebenen erweiterten Überprüfung von Konten von hohem Wert keine der in § 12 GMSG beschriebenen Indizien (steuerliche Ansässigkeit, aktuelle Post- oder Wohnsitzadresse, Telefonnummer, Dauerauftrag, Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung, Postlagerungsauftrag oder c/o-Adresse) gefunden und wird das Konto nicht vom Kundenbetreuer als meldepflichtiges Konto identifiziert …

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…Erklärungen und Zusicherungen seitens des Garantienehmers wahrheitsgemäß erfolgt sind. Aufgrund des Eigenrisikoanteils der Garantienehmer müssen die (gesetzlichen) Bankenstandards eingehalten werden und gibt es ein hohes Eigeninteresse der Garantienehmer die aws-Garantie werthaltig zu gestionieren. Entscheidungen über Garantieansuchen trifft die aws in eigenem Namen und auf…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Begünstigt sind meine Nachkommen in gerader Linie. Beide Kinder des Stifters sind bereits Begünstigte und an das Register zu melden. Zusätzlich ist der Begünstigtenkreis ("Die Nachkommen des Stifters in gerader Linie") zu melden. Nicht zu melden sind Personen, die erst nach Eintritt einer aufschiebenden Bedingung…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…ist per Kurier in vier Exemplaren oder mittels gesicherter elektronischer Datenübermittlung einzureichen. Der Vorsitzende leitet die Lösungsvorschläge nach Eingang beider Lösungsvorschläge oder nach Ablauf der Frist von 90 Tagen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt, an die anderen Mitglieder der Schiedsstelle und die andere zuständige…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Vielmehr wäre zu prüfen, ob durch die Nutzung in der Betriebsstätte eine Änderung in Hinblick auf die Ausübung der DEMPE-Funktionen und damit einhergehend eine Änderung des wirtschaftlichen Eigentums eintritt oder ob womöglich ein neues unkörperliches Wirtschaftsgut entsteht, welches im wirtschaftlichen (Mit-)Eigentum der Betriebsstätte…

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Juli 2021) kann ohne weitere Verwaltungsschritte direkt in Anspruch genommen werden. Das Kraftfahrzeug kann somit auf den Fahrzeughändler zugelassen werden, ohne zuvor die Normverbrauchsabgabe leisten zu müssen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle Bedingungen eines Kraftfahrzeuges mit Tageszulassung vorliegen und nachgewiesen werden können. Die Befreiung…

VPR 2021 Rz 498–5064. Teil: Abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…sind, einmal im Wege einer besonderen Lizenzgebühr und ein zweites Mal dadurch, dass Teile der durch die Lizenzgebühr abgedeckten Entwicklungskosten auch in einer nach Österreich verrechneten Kostenumlage enthalten waren. Bei ordnungsgemäßer Verrechnungspreisgestaltung hätte der Gewinn der österreichischen Tochtergesellschaft um 100.000 höher ausfallen müssen. Der…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…6 UStG 1994 in Österreich nicht umsatzsteuerbar (und wäre andernfalls nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. c UStG 1994 umsatzsteuerfrei). Im Zuge einer Außenprüfung wird festgestellt, dass die Konzernmutter bei ordnungsgemäßer Verrechnungspreisgestaltung ein höheres Entgelt verrechnen hätte müssen. In Folge wird der Gewinn der…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…müssen auf Ersuchen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden können (Sec. VIII Rz 157 CRS-Kommentar). Ein meldendes Finanzinstitut darf eine elektronische Kopie eines Belegs akzeptieren, wenn durch das elektronische System sichergestellt wird, dass die empfangenen Informationen ident mit den gesendeten Informationen sind und…

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…in vergleichbaren Umständen ganz oder teilweise weitergereicht werden, können vergleichbare Überlegungen für eine sachgerechte Aufteilung zwischen Konzernunternehmen angestellt werden (Rz 199). Durch staatliche Zuschüsse bzw. Nothilfen werden zwar die quantitativen Auswirkungen des Eintrittes von Risiken abgemildert, es ändert sich aber nicht das konzerninterne Funktions- und…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Änderung der Gegebenheiten eintritt, wonach dem meldenden Finanzinstitut bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die ursprüngliche Selbstauskunft nicht zutreffend oder unglaubwürdig ist (Sec. IV Rz 12 CRS-Kommentar). In diesem Fall darf sich das Finanzinstitut nicht auf die ursprüngliche Selbstauskunft verlassen und muss eine…