…bzw. Ergänzungen der folgenden Unterpunkte: 1.2. Unionsrechtliche Grundlagen Dieser Schwerpunkt stützt sich ausschließlich auf die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen ("De-minimis Verordnung"). 2…
…den Bestimmungen des BWG. Zum Beispiel gelten Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgekassen nach dem BMSVG als Kreditinstitute. 27.10.5.3. Zessionen zu Factoringverträgen Rz 1605: Zessionen von Forderungen zur Erfüllung eines Factoringvertrages jeglicher Art unterliegen nicht der Gebühr. Dies gilt unabhängig davon, ob der Factoringvertrag…
…nehmen. Zu diesem Zweck kann der Verpflichtete verantwortliche Personen des Auslagerungsdienstleisters oder Vertreters als User im Unternehmensserviceportal anlegen. 8.1.1 Einsicht im Rahmen der Anwendung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden Der Begriff "Verpflichtete" wurde aus der Richtlinie (EU) 2015/849 auch für das WiEReG übernommen…
…den Beginn der Registrierkassenpflicht wird in diesem neuen Erlass Rechnung getragen. So wurden im Abschnitt 7. die Sanktionen mangels einfachgesetzlicher Regelungen und Zeitablauf die Ausführungen zur Sanktionslosigkeit in der Übergangsphase gestrichen. Zudem finden aus neuen Sachverhaltsvarianten gewonnene Erkenntnisse Berücksichtigung. Im Rahmen des EU-AbgÄG, BGBl…
…Verfahren abgegeben werden. Das verwaltungsbehördliche und das verwaltungsgerichtliche Verfahren sind in diesem Zusammenhang als kein einheitliches Verfahren anzusehen. | Z 18 | Eingaben nach den landesgesetzlichen Vorschriften zur Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung | Nicht darunter fällt die Eingabe an die "Wohnbauförderungsstelle", mit der…
…InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 117/2015;. Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 162/2001, die keine…
…Dienstbarkeiten, sowie Darlehens- und Kreditverträge. | Die Befreiung umfasst nur Umgründungsvorgänge, die erforderlich sind, um die mit dem ElWOG umzusetzenden Vorschriften der maßgebenden Richtlinien der EU zu erfüllen. Darüber hinausgehende Umstrukturierungen sind nicht erfasst. | § 9 BFinG | Die Durchführung der Aufgaben gemäß § 2 und…
…vom Stifter bestimmten Zwecks dient. Die Privatstiftung hat keine rechtlichen Eigentümer und ist daher eine Stiftung im Sinne des Art. 3 Z. 6 lit. c der Richtlinie (EU) 2015/849 bzw. gemäß § 2 Z 3 lit. a WiEReG. Eine Privatstiftung kann durch einen oder mehrere…