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KfzBStR 2021Anhang III: Berechnungsübersicht
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Diesel: (Liter pro 100 km - 2) x 2 Andere: (Liter pro 100 km - 3) x 2 | Steuersatz in%: kW x 0,2 Bonus-Malus: 1) CO2-Emissionswert: BenzinDiesel: (Verbrauch x 28): (Verbrauch x 25) Diesel: (Verbrauch x 28) Benzin und Andere: (Verbrauch x 25…

KfzBStR 2021Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Liter pro 100 km - 2) x 2 Andere: (Liter pro 100 km - 3) x 2 | Keine | Steuersatz in%: kW x 0,2 Bonus-Malus: 1) CO2-Emissionswert: BenzinDiesel: (Verbrauch x 28): (Verbrauch x 25) Diesel: (Verbrauch x 28) Benzin und Andere: (Verbrauch x…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Geltung war. Rz 1261: Ein allenfalls bei Entstehung der Abgabenschuld entrichteter Bonus-Malus ist über das Wertverhältnis zwischen Bemessungsgrundlage und Neuwagenwert oder unter Berücksichtigung einer achtjährigen Nutzungsdauer oderanteilsmäßig zu erfassen. Die Aliquotierung des Bonus-Malus über das Wertverhältnis anteilsmäßig zu vergütendie Achtelung ist dann heranzuziehen…

KfzBStR 2021Lastkraftwagen (Klasse N1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in % (NEFZ - auslaufende Serien) (NEFZ - auslaufende Serien) | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2--MalusBonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01.2025- 31.12.2025 | (CO2-Ausstoß - 147) durch 5…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im übrigen Unionsgebiet in Österreich anzuwenden gewesen wäre. Dabei ist für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Gebrauchtfahrzeuge, die unmittelbar aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in das…

KfzBStR 2021 Rz 936–937B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rechtslage für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe heranzuziehen, die beim Setzen des ersten Steuertatbestandes in Geltung stand. Dabei ist wiederum für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen. Dies gilt gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl…

KfzBStR 2021 Rz 962B.6.2.2. Andere Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Flüssiggas Wasserstoff | Diesel: € 300 wenn partikelförmige Verunreinigung > 0,005 g/km | Keiner | 20% NoVA-Gesamtbetrag (Grundbetrag und Bonus-Malus) | Summe Boni darf maximal 500 Euro betragen und darf zu keiner Steuergutschrift führen. | 31.12.2012 - 01.03.2011…

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…nach dem Messzyklus NEFZ herangezogen. Anstatt des bisherigen Systems, das in Abhängigkeit vom Kraftstoffverbrauch aus einer tarifmäßigen Normverbrauchsabgabe, einem Bonus-Malus-System und einem Zuschlag bestand, wird nunmehr ein einfaches Tarifmodell angewendet, das aus einer Bemessungsgrundlage und einem linear progressiven Tarif besteht. Ein CO2-Erhöhungsbetrag …

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Wert bekannt kein Verbrauchswert bekannt 125 kW | Bemessungsgrundlage | 10.000,00 Euro | NoVA-Satz: 32%* | 3.200,00 Euro | plus CO2-Malus gemäß § 6 Abs. 2 NoVAG 1991* | + 0,00 Euro | minus AbzugspostenUmwelt-Bonus gemäß § 6 Abs. 5 / …

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…= 15)* | +46,88Euro | Gemäß § 6a Abs. 3 - Malus bei fehlenden CO2-Emissionswerten* | +0,00Euro | Summe NoVA-Malus* | +46,88Euro | Summe Bonus-Malus | +46,88Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% | + 289,38…

KfzBStR 2021 Rz 999B.6.2.2.5.6. Rechtslage 1. Juli 2008 bis 17. Juni 2009, idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…| + 46,88 Euro | Gemäß § 6a Abs. 3 - Malus bei fehlenden CO2-Emissionswerten | +0,00Euro | Summe NoVA-Malus* | + 46,88 Euro | Summe Bonus-Malus | + 46,88 Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% (nur auf…

KfzBStR 2021 Rz 456–457B.1.5. Inlandsbegriff
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Rechtslage im Zeitpunkt der erstmaligen (befreiten) Zulassung zu bemessen. Ab 1. Juli 2021 ist dabei für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für die gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl…

KfzBStR 2021 Rz 993–997B.6.2.2.5.2. Rechtslage 1. Jänner 2013 bis 28. Februar 2014, idF BGBl. I Nr. 111/2010 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…auf den Gesamtbetrag der Normverbrauchsabgabe, also auf die Normverbrauchsabgabe gemäß Tarif im Sinne des § 6 Abs. 2 bis 5 NoVAG 1991 zuzüglich Malus (oder abzüglich Bonus) im Sinne des § 6a NoVAG 1991 anzuwenden. B.6.2.2.5.3. Rechtslage 1. März 2011 bis 31…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…§ 5 und 6 NoVAG 1991 idgF wie folgt ...................................................... (Angabe der Bemessungsgrundlage/Nettoverkaufspreis) ...................................................... (Tarif/Steuersatz) ...................................................... (Normverbrauchsabgabe) abzüglich Bonus .........…....... zuzüglich Malus …............… (Bonus-Malus iSd § 6a bzw. § 6 NoVAG 1991 idgF) abzüglich Abzugsposten …………….........… (für Kraftfahrzeuge gemäß § 6 NoVAG 1991…

KfzBStR 2021 Rz 229–238A.3.6.2.1.2. Sonstige Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die im Zeitpunkt der erstmaligen (befreiten) Zulassung anzuwenden war. Dabei ist für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen (siehe Rz 936). Rz 235: Die Lieferung eines Vorführkraftfahrzeuges stellt einen steuerbaren Vorgang gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 dar…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bemessen, die im Zeitpunkt der erstmaligen (befreiten) Zulassung anzuwenden war. Dabei ist für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen (siehe Rz 936). Rz 371: Übersicht über die Rechtsfolgen einer HandlungNacherhebung der Normverbrauchsabgabe bei einem nach § 3 Abs. 4…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zu bemessen, die im Zeitpunkt der erstmaligen (befreiten) Zulassung anzuwenden war. Dabei ist für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen (siehe Rz 936). Rz 696697: Näheres zur Inanspruchnahme und Durchführung der Vergütung nach § 12 NoVAG 1991, siehe Rz…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeuges im übrigen Unionsgebiet im Inland anzuwenden gewesen wäre. Dabei ist für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen (siehe Rz 930 ff) Da neben dem gemeinen Wert kein Neuwagenwert vorliegt, ist die Wertentwicklung über eine Achtelung zu berücksichtigen…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…75 Euro) für die Berechnung angesetzt, da bereits achtsieben volle Jahre seit der Erstzulassung vergangen sind. Auch nach mehr als acht Jahren bleibt für die Bonus-/Malusberechnung ein Achtel immer bestehen. Da sich die Steuer in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der…