…GebG (siehe Rz 1096 ff); die sofortige Einbeziehung der bedingten Leistungen ergibt sich aus § 26 GebG. Ist eine unbestimmte Leistung mit einem Höchstbetrag begrenzt, handelt es sich nicht um eine Vereinbarung einer Bedingnung, sondern hat die Bewertung der Leistung gemäß § 26 GebG nach den allgemeinen…
…ab, ist dies ein Indiz dafür, dass die Bewertung nicht korrekt war, weshalb dieser Wert für die Gewinnermittlung heranzuziehen ist. Rz 391: Es kann weiters ein Wertpapier- und Liquidationsgewinn vorliegen. Dieser besteht aus Zinsen aus Bankguthaben und Erträgen aus Wertpapieren, die aufgrund der Liquiditätsvorschriften der §…
…Bericht erhaltenen Informationen für eine allgemeine Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen, Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie gegebenenfalls für wirtschaftliche und statistische Analysen verwendet. Die Informationen werden nicht als Ersatz für eine eingehende Verrechnungspreisanalyse einzelner Geschäftsvorfälle und Preise auf der Grundlage einer umfassenden Funktionsanalyse und…
…folgende Bedeutung: a)der Ausdruck "Unternehmensgruppe" bedeutet eine Gruppe von Unternehmen, die durch Eigentum oder Beherrschung verbunden sind, sodass die Gruppe entweder nach den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses für Rechnungslegungszwecke verpflichtet ist oder dazu verpflichtet wäre, wenn Eigenkapitalbeteiligungen an einem der…
…angesetzt. Im Übrigen wird zur Bewertung der Leistungen auf § 26 GebG (siehe Rz 1163 ff) verwiesen. Rz 1553: Der Gebührensatz beträgt grundsätzlich 2%, bei außergerichtlichem Vergleich über (gerichts-)anhängige Rechtsstreitigkeiten 1%. Rz 1554: Nicht bei "Gericht" anhängig sind Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten (zB der Börse, Kammern…
…die Bewertung der wesentlichen Unternehmensrisiken enthält der AOA light keine Vorgaben. Unternehmen sind daher berechtigt, wenn sie unternehmensintern keine Risikogewichtung erstellen, die Kapitalaufteilung nur auf der Grundlage der aktiven Vermögenswerte vorzunehmen (AOA Report 2008 Z I/143). Diese Vereinfachung führt im Ergebnis zur Anerkennung der…
…der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of Country-By-Country Reports, BGBl. III Nr. 27/2018, "CbC MCAA") bzw. entsprechender bilateraler Verwaltungsübereinkommen beschränkt sich eine sachgemäße Verwendung auf die allgemeine Bewertung der…
…Bewertung der Einlagen(rückzahlung) Auf Einlagen in Körperschaften sind die steuerlichen Bewertungsvorschriften anzuwenden (vgl. VwGH 01.09.2015, 2014/15/0002). Folglich wird durch den Ansatz des gemeinen Wertes oder des nach dem Umgründungssteuergesetz maßgeblichen Wertes auch das Ausmaß rückzahlungsfähiger Einlagen auf Ebene der Körperschaft…
…mehrjährige Finanzplanung durch den Fiskalrat im Internet auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) zu veröffentlichen und bei zukünftigen makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen zu berücksichtigen. Ergibt die Bewertung einen erheblichen systematischen Fehler, der Auswirkungen auf die makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen über…
…Finanzamt für Großbetriebe obliegt gemäß ausdrücklicher Anordnung des § 118b Abs. 1 BAO die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO)…
…Zinseszinsen. Der Gesamtwert darf das Achtzehnfache des Jahreswertes nicht übersteigen. Rz 1169: Gemäß § 15 Abs. 2 BewG 1955 sind immerwährende Nutzungen und Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes, Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten - es sei denn, es…
…kann wertmäßig durchaus mit dem Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrages selbst verglichen werden (VwGH 17.2.1994, 93/16/0160). Rz 1160: Bezüglich bedingter Leistungen sowie der Bewertung im Allgemeinen wird auf die Regelungen im § 26 GebG verwiesen (siehe Rz 1163 ff). Rz 1161: Zum undeutlichen…
…werden, ob die Preisgestaltung ex ante auf angemessene Abwägungen der für die Bewertung bedeutsamen zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse gestützt wurde und somit fremdüblich ist (Z 6.192 OECD-VPL). Ex-post-Ergebnisse dürfen jedoch dann nicht rückblickend herangezogen werden, wenn der Steuerpflichtige die Informationen, auf…
…siehe auch Rz 107). 3.38.6a. Multilaterale Risikobewertung Rz 190a: Für die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung) sowie die damit einhergehende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der multilateralen Risikobewertung ist gemäß § 118b BAO das Finanzamt für Großbetriebe zuständig…
…ist auch dafür ein Einheitswert nach den Bestimmungen des österreichischen Bewertungsgesetzes 1955 (BewG 1955) zu ermitteln (Quasieinheitswert). Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb dienen, sind mit dem Teilwert anzusetzen (§ 12 BewG 1955). Für die Bewertung des Betriebsgrundstückes kommt der Einheitswert zur Anwendung (§ 60 Abs. 4 BewG 1955).
…Geschäfts-)Entwicklungen im Kaufpreis zu berücksichtigen, insbesondere wenn die Bewertung des immateriellen Werts im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls höchst unsicher ist (Z 6.183 OECD-VPL). Mit den einzelnen Zahlungsformen sind unterschiedliche Risiken für die an der Transaktion beteiligten Konzerngesellschaften verbunden. Daher muss die gewählte Zahlungsform…
…bewerten. (2) Zu Nichtholzbodenflächen gehören dauernd unbestockte Grundflächen, insoweit sie in einem unmittelbaren räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit Wald stehen und seiner Bewirtschaftung dienen, das sind insbesondere Flächen forstlicher Bringungsanlagen (beispielsweise Forstwege), Waldschneisen mit mehr als 4 Meter Breite und Holzlagerplätze. (3) Die Bauflächen der…
…wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens GZ: BMF-010202/0104-VI/3/2014, verlautbart im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 5. März 2014, in der Fassung der Kundmachung im …
…garantiewerbende Unternehmen in einer Situation befinden, die einer Bewertung mit einem Rating von mindestens B- entspricht. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund einer Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, sind ebenfalls von einer Garantie…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025