3.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen Rz 116: Es sind folgende marktrelevante Akteure bei Energiegemeinschaften zu unterscheiden: Energiegemeinschaft Mitglieder (Genossenschafter/Gesellschafter) Konsumenten: Mitglieder, die ausschließlich Strom aus der Energiegemeinschaft beziehen Erzeuger: Mitglieder, die Strom produzieren und in die Energiegemeinschaft einspeisen Prosumenten (Prosumer): Mitglieder, die sowohl Strom…
2.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis Rz 20: Sind von mehreren Beteiligten nur einzelne persönlich befreit, so bleibt die Gebühren- und Haftungsschuld (siehe Rz 1187, Rz 1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich…
24. Haftung (§ 30 GebG) Rz 1193: Neben den zur Entrichtung der Gebühren verpflichteten Gebührenschuldnern (siehe Rz 1176 ff) haften die übrigen an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen für die Gebühr. Weiters haften im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Gebührenanzeige (siehe Rz 1199 ff) alle nach § 31 Abs…
… 17 Abs. 4 GebG betrifft nur jene Genehmigungen, die von einem am Rechtsgeschäft Beteiligten abhängen. Hängt das gültige Zustandekommen des Rechtsgeschäftes hingegen von der Genehmigung einer Behörde oder einem Dritten ab, wird das Rechtsgeschäft erst im Zeitpunkt der Rechtskraft der Genehmigung wirksam. Nähere Ausführungen siehe…
…0086). Unter einer Vertragsübernahme wird ein rechtsgeschäftlicher Vorgang verstanden, im Zuge dessen unter Zustimmung aller Beteiligten eine gesamte Vertragsstellung mit allen Rechten und Pflichten von einem der Vertragspartner auf einen neuen Partner übertragen wird, mit welchem das Rechtsverhältnis in seiner Gesamtheit fortgesetzt wird, ohne dass…
… 200 Abs. 1 ABGB) erfolgt hingegen mit rückwirkender Kraft (ex tunc) und ist gemäß § 295a BAO zu berücksichtigen. Rz 1259: Gebührenschuldner sind die am Rechtsgeschäft beteiligten Parteien als Gesamtschuldner. Im Übrigen siehe Rz 1176 ff. 27.1.5. Gebührenbefreiungen und -ermäßigung Rz 1260: Die Annahme…
…Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Rz 1814: Ebenfalls von den Bundesverwaltungsabgaben ausgenommen ist die Bestimmung von Zeugen- und Beteiligtengebühren. Rz 1815: Die Befreiungstatbestände des § 78a AVG sind auch auf Verwaltungsabgaben außerhalb der BVwAbgV, wie beispielsweise solche nach …
…der Transaktion beteiligten Konzerngesellschaften sowie der Bedingungen und wirtschaftlich relevanten Begleitumstände dieser Beziehungen (Z 10.17rev 10.17 OECD-VPL). Dabei sind die Vertragsbedingungen, die ausgeübten Funktionen (unter Berücksichtigung der genutzten Vermögenswerte und übernommenen Risiken), die Eigenschaften des Finanzinstruments, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten und…
…Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches gemeinschaftliches Band in Bezug auf die originäre Erzielung der Einkünfte der Beteiligten (Hinweis auf VwGH 29.5.1996, 94/13/0046). Rz 383: Personengesellschaften in diesem weiten Sinn können indessen nur dann im…
…Denn die Analyse dient einerseits dazu, die wirtschaftlich relevanten Merkmale des konzerninternen Geschäftsvorfalls und Aufgaben und Zuständigkeiten der daran beteiligten Unternehmen zu verstehen, und ermöglicht andererseits den Vergleich des konzerninternen Geschäftsvorfalls mit vergleichbaren Fremdgeschäftsvorfällen. Rz 416: Der Funktions- und Risikoanalyse (auf Englisch "FAR analysis" - Analyse…
…Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind - neben der Eigentums- oder Nahebeziehung zwischen den beteiligten Personen - das objektive Tatbild der Bereicherung des Gesellschafters oder einer ihm nahestehenden Person zu Lasten der Gesellschaft und das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung (KStR 2013…
…von Verfahrenshandlungen während eines Verfahrens | | Z 13 | Eingaben von Zeugen und Auskunftspersonen zur Erlangung der gesetzlich vorgesehenen Zeugengebühren | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Als Auskunftspersonen sind auch Beteiligte, die einen Antrag zur Erlangung der gesetzlich vorgesehenen Beteiligtengebühren gemäß …
… 14 Tarifpost 6 Abs. 5 Z 13 GebG. Als Auskunftspersonen iSd Befreiungsbestimmung sind auch Beteiligte, die einen Antrag zur Erlangung der gesetzlich vorgesehenen Beteiligtengebühren gemäß § 26 VwGVG stellen, zu verstehen (siehe Rz 446). Rz 453: Die Schriften nach der VwG-EGebV sind unabhängig voneinander zu…
…Darüber hinaus kann die Gewinnaufteilungsmethode zweckmäßiger als eine einseitige Methode sein, wenn jeder Beteiligte einzigartige und wertvolle Beiträge zum konzerninternen Geschäftsvorfall leistet. Rz 52: Jede Methode sollte dem Grundsatz nach nur geschäftsvorfallbezogen angewendet werden. Allerdings dürfen vergleichbare Geschäftsvorfälle (zB der Vertrieb von Elektrogeräten) zu Gruppen…
…als 10% am Investmentfonds beteiligt sein (wesentlich beteiligte Anteilinhaber), so sind neben der Ansässigkeitsbestätigung des Investmentfonds auch eine Ansässigkeitsbestätigung dieser signifikanten Anteilinhaber, sowie ein Nachweis darüber, in welchem Ausmaß die österreichischen Kapitalerträge diesen Anteilinhabern zugehen, erforderlich. Eine Schätzung ist für wesentlich beteiligte Anteilinhaber nicht zulässig.…
…einem anderen Staat nachgeht, eine Betriebsstätte gegründet wird oder nicht. Eine grenzüberschreitende Transaktion liegt zB dann vor, wenn nicht alle an der Transaktion beteiligten Personen im Inland ansässig sind oder die Transaktion grenzübergreifende Auswirkungen hat (vgl. auch die Definition in § 2 Abs. 1 Z 18…
…steht der Freibetrag somit mehrmals zu. Die Einschränkung auf Anlagen mit einer Engpassleistung von 35 kWp gilt auch bei mehreren Eigentümern. Ist andererseits ein Steuerpflichtiger an mehreren Anlagen beteiligt, steht ihm der Freibetrag nur einmal zu. Die Befreiung bezieht sich auf sämtliche Einkünfte aus der…
…f) zu. 2.1.2. Sachliche Befreiungen Rz 19: Eine sachliche Gebührenbefreiung nimmt einen gebührenbaren Sachverhalt von der Gebührenpflicht überhaupt aus, es ist also die Schrift oder der Rechtsvorgang selbst, unabhängig von den daran beteiligten Personen, gebührenfrei (zB § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4…
…wenn durch Vertrag, letztwillige Verfügung, zufälliges Ereignis oder Gesetz für die Beteiligten gemeinschaftliche Rechte und Pflichten bestehen. Gleichgerichtete Interessen allein reichen für eine Rechtsgemeinschaft nicht aus. Rz 115: Die mehreren Personen müssen in Bezug auf den Gegenstand der Gebühr in Rechtsgemeinschaft stehen. Diese Voraussetzung muss…
…dass der Abschluss des Mietvertrages mit Einwilligung des nicht unterfertigten Hälfteeigentümers erfolgte, rechtfertigt nicht die Annahme einer Willenseinigung von allen am Rechtsgeschäft beteiligten Parteien (VwGH 16.2.1984, 83/15/0040). Rz 1012: Verlangt das Gesetz ausdrücklich eine bestimmte Form für den Abschluss des Rechtsgeschäftes…