…Form: Neben der in Österreich zulässigen "Vertragsform" können OGAW daher in anderen Mitgliedstaaten auch in "Satzungsform" als Investmentgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeiten bzw. als "unit trust" errichtet werden. Da solche OGAW aus anderen Herkunftsmitgliedstaaten nach einem vereinfachten Notifikationsverfahren bei der FMA auch in Österreich vertrieben werden…
…EU-AHG ausgetauschten Informationen werden allen anderen EU-Mitgliedstaaten sowie - unter Einschränkungen (vgl. Abschnitt 2.3.) - der Europäischen Kommission zugänglich gemacht. 2.5. Zeitpunkt des automatischen Informationsaustauschs Es wurden regelmäßige Abstände für die automatische Informationsübermittlung festgelegt. Konkret hat der Informationsaustausch in Bezug auf Neufälle iSd…
…steuerbare Umsätze handelt. Dies gilt im Übrigen auch für durchlaufende Posten, die sich aus einer freiwilligen Erfassung auf einem signierten Beleg befinden. In allen anderen Fällen genügt eine Anmerkung "inkl. USt" bzw. sollte beispielsweise der Hinweis "Nettobetrag und MwSt auf Bon ungültig, korrekte Angaben auf…
…zu besteuern. Das bedeutet, Art. 9 OECD-MA beschränkt das nach innerstaatlichem Recht bestehende Besteuerungsrecht auf den fremdüblichen Gewinn, kann jedoch keine zusätzlichen Besteuerungsrechte begründen. Im Fall von Abkommensmissbrauch tritt die Sperrwirkung hingegen nicht ein. Beispiel: Die österreichische A-GmbH erhält von ihrer in Staat…
…Antrag als professionelle Kunden behandelt werden können (Anhang II Abschnitt II der RL 2014/65/EU); andere Anleger, die mindestens 100.000 Euro investieren und schriftlich in einem gesonderten Vertrag angeben, dass sie sich der Risiken bewusst sind. Rz 132: Spätestens sechs Monate nach Ende…
…sind Unternehmen, die in einem Drittstaat niedergelassen sind, der auf der Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete der FATF steht oder der sich entweder gegenüber dem Herkunftsmitgliedstaat des Fondsverwalters oder gegenüber einem jener Mitgliedstaaten, in denen die Anteile des EuSEF vertrieben werden sollen, nicht…
…Dem wird in § 91 GMSG Rechnung getragen. Nach dieser Bestimmung ist zum einen ein teilnehmender Staat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (§ 91 Z 1 GMSG), soweit dieser in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
…somit wird das Kraftfahrzeug nicht mehr für den begünstigten Zweck verwendet. Rz 454: Die Besteuerung unterbleibt in den Fällen der Umwidmung für einen anderen begünstigten Zweck. Beispiel: Ein Fahrzeughändler übernimmt ein Vorführkraftfahrzeug vom Umlaufvermögen in sein Anlagevermögen für die kurzfristige Vermietung. B.1.4.5…
…Dritten stehenden Computeranlage durch einen ausländischen Internet-Anbieter für diesen nicht zu einer inländischen Betriebsstätte (EAS 926). Auch die Möglichkeit der Mitbenutzung eines Schreibtisches in Büroräumlichkeiten eines anderen Steuerpflichtigen ist nicht ausreichend, um die Verfügungsmacht über eine feste Geschäftseinrichtung zu bejahen (VwGH 25.11.1992…
…sind demnach in aller Regel nicht begünstigt iSd §§ 34 ff BAO. Eine Begünstigung kann im Einzelfall vorliegen, wenn etwa eine mildtätige Organisation Energie erzeugt und nur hilfsbedürftige Personen Mitglieder der Energiegemeinschaft sind, die vergünstigten oder kostenlosen Strom beziehen. 3.2.1.2.2. Besteuerung von…
…prüfen, ob dieser mit den ihm zuzurechnenden Einkünften in Österreich der (unbeschränkten oder beschränkten) Besteuerung unterliegt. Unterliegen in weiterer Folge diese Einkünfte zwar der Besteuerung in Österreich, weist das zwischenstaatliche Steuerrecht allerdings das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Anteilinhabers und somit dem anderen Staat zu, kann…
…steuerlichen Regelungen dar. Dabei wird unter "Besteuerung von Investmentfonds" die Besteuerung von Organismen und Rechtsgebilden nach dem Besteuerungskonzept der §§ 186 bis 188 InvFG 2011 verstanden (dazu Rz 13 ff). Dementsprechend wird der Begriff "Investmentfonds" in den InvFR 2018, sofern nichts anderes bestimmt ist, als Überbegriff…
…deutschen Personengesellschaftsbetriebsstätte). Die in der britischen Betriebsstätte erwirtschafteten Gewinne können nicht zwei Betriebsstätten, nämlich gleichzeitig der britischen und der deutschen, zugerechnet werden. Aus dem DBA-Deutschland kann daher keine völkerrechtliche Verpflichtung entnommen werden, die den britischen Betriebsstätten zuzuordnenden Gewinne von der österreichischen Besteuerung freizustellen; dies…
…Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe Zuständigkeitsregel gilt auch für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe (§ 12 Abs…
…der Zuständigkeit für die Erhebung einer anderen Abgabe, die mit der ersten meist inhaltlich eng verknüpft ist, abweichen kann. Je nachdem kann mithilfe einer solchen Regelung die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe festgelegt werden. Folgende Anknüpfungspunkte sind in Gesetzen vorgesehen: das…
…Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf Anträge auf Vorsteuererstattung für im Inland ansässige Unternehmer in Anwendung von Art. 18 der Richtlinie 2008/9/EG zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige …
…Besteuerung der Ausschüttung Rz 187: Bei der Ausschüttung ist von der die Ausschüttung auszahlenden Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 (inländisches Kreditinstitut) im Zeitpunkt ihres Zuflusses gemäß § 95 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 (das ist in der Regel bei…
…Hierbei ist auf alle Abgaben Bedacht zu nehmen, die in dem betreffenden Staat für die Benützung oder das Halten von Kraftfahrzeugen erhoben werden. C.5.7. Anpassung der Steuersätze Rz 1537: Die Änderungen der durchschnittlichen CO2-Emissionen für Kraftfahrzeuge auf Grund der technischen Entwicklung werden…
…4/96, AÖF Nr. 107/1996, betreffend die Besteuerung von Ferialpraktikanten und die Feststellung der Gegenseitigkeit im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland wird aufgehoben, da in Deutschland Ferialpraktikanten nicht steuerbefreit sind. Im Verhältnis zu Deutschland besteht somit kein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von § 3 Abs. 1 Z…