RIS AI
7 Treffer486 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 GebG) Rz 490: Jeder Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft bedarf gemäß § 120 AktG zu seiner Gültigkeit der Beurkundung durch eine über die Verhandlung von einem Notar aufgenommene Niederschrift und ist vom ersten Bogen mit 285,90 Euro (der…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Erklärung des Bestandnehmers bedarf (VwGH 9.9.2015, Ro 2014/16/0072 mit Hinweis auf OGH 18.12.2001, 5 Ob 201/01x, und die Beschlüsse des OGH 17.12.2003, 9 Ob 84/03y, und 18.11.2014, 5 Ob 152/14k). Rz 1342…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die nötige Qualifikation aufweisen. Werden etwa die sonst im österreichischen Stammhaus tätigen notwendigen Finanzierungsexperten einmal pro Quartal zur Betriebsstätte "entsendet", um dort für Zwecke des Risikomanagements Sitzungen abzuhalten und formal Beschlüsse zu fassen, während die eigentlichen operativen Arbeiten im Stammhaus durchgeführt werden, so werden die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Zur Überprüfung, ob im Hinblick auf eine inländische Privatstiftung eine in- oder ausländische Substiftung vorliegt, sollte jedenfalls Einsicht in die Stiftungsdokumente (Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunde, Beschlüsse des Stiftungsvorstands; Bilanzen, etc.) genommen werden, um feststellen zu können, ob sich aus diesen Dokumenten Hinweise auf die Errichtung einer Substiftung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Dokumente zu übermitteln: Stiftungsurkunde Stiftungszusatzurkunde (sofern vorhanden) Alle weiteren Nachweise, die für die Feststellung und Überprüfung aller Begünstigten der Privatstiftung gemäß WiEReG notwendig sind (zB Beschluss des Stiftungsvorstands oder eines anderen Stiftungsorgans, sofern mit diesem Begünstigte oder Einmalbegünstigte bestimmt werden) Bestehen berechtigte Gründe gegen eine…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…279 Abs. 1 BAO) und auf § 278 Abs. 1 BAO gestützte Beschlüsse der Verwaltungsgerichte über die Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde. § 205a BAO ist auch anwendbar, wenn die stattgebende Beschwerdeerledigung erfolgte: nach Aufhebung durch den VwGH (VwGH 20.3.2018, Ro 2017…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…zeitlichen Erfassung gilt Folgendes: Erhöhungen des Einlagenstandes um Einlagen erfolgen unterjährig zum jeweiligen Einlagezeitpunkt; Minderungen der Innenfinanzierung durch offene Ausschüttungen und Minderungen des Einlagenstandes durch Einlagenrückzahlungen erfolgen unterjährig zum jeweiligen Zeitpunkt der Beschlussfassung; auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Ausschüttung kommt es nicht an. Veränderungen…