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2021-0.410.198Sammelerlass zur Bereinigung überholter Erlassaussagen betreffend die Auslegung des DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.410.19817.06.2021

  Die folgenden Erlässe werden zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Erlassbereinigung durch gegenständlichen Erlass aufgehoben, da die darin vertretenen Auffassungen zur Auslegung des DBA-Deutschland vor dem Hintergrund der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland aus den jeweils genannten Gründen überholt sind: Der Regelungsinhalt des Erlasses des BMF…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 21 Abs. 2 ABGB. 27.9.4.2. Vergleiche mit Versicherungsunternehmungen über Ansprüche aus Kranken- oder Schadensversicherungsverträgen Rz 1557: Die Befreiung fördert bei Eintritt eines Schadensfalles die außergerichtliche Bereinigung derartiger Ansprüche (vormals in Korrespondenzform). 27.9.4.3. Vergleiche, die mit einem Sozialhilfeträger über Ersatzansprüche…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…Zeitpunkt der Fälligkeit der Ausschüttung kommt es nicht an. Veränderungen der Innenfinanzierung um das unternehmensrechtliche Jahresergebnis (siehe dazu Abschnitt 3.1.) sowie Bereinigungen der Innenfinanzierung (siehe dazu Abschnitt 3.4.) erfolgen idR stichtagsbezogen zum jeweiligen Bilanzstichtag. Die Vornahme einer offenen Ausschüttung bzw einer Einlagenrückzahlung setzt…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…10 KStG 1988 grundsätzlich steuerfrei. Die Rückzahlung von Einlagen führt sowohl bei natürlichen Personen als auch bei Körperschaften zu einem Veräußerungsgewinn, soweit diese die Anschaffungskosten/Buchwerte der Beteiligung überschreiten; dieser Veräußerungsgewinn ist - ausgenommen bei Altbestand (siehe EStR 2000 Rz 6103) - steuerpflichtig. Liegen die Voraussetzungen für…

GebR 2025 Rz 48–542.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

2.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG) 2.3.3.2.1. Begünstigte Vereinigungen Rz 48: Gemäß § 2 Z 3 GebG sind juristische Personen des Privatrechtes (Vereine, aber auch Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen oder Genossenschaften), die ausschließlich wissenschaftliche…