…als auch für ausländische Behörden oder Gerichte. Vgl. zur gebührenfreien Mitteilung Rz 635 ff. Rz 613: Die auf einer Vertragsurkunde angebrachten Beglaubigungsvermerke können selbst dann, wenn die Urkunde mit einer Adressierung an eine Behörde oder ein Gericht versehen wäre, schon rein begrifflich nicht als Mitteilung…
… 24a VwGG. Eine Gebühr nach dem GebG ist hierfür nicht mehr vorgesehen. | Eingaben an Gerichte durch dritte Personen um Akteneinsicht und Anträge zur Beglaubigung von Erkenntnissen ergehen nicht in Justizverwaltungsangelegenheiten und unterliegen daher keiner Gebühr. | Keiner Gebühr unterliegen Eingaben bzw. Protokolle an Gerichte…
…3 | Ausländische Schriften, die im Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit vorgelegt werden (einschließlich darauf angebrachter Beglaubigungsvermerke) | 80 Euro Rz 731: Werden ausländische Schriften im Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit vorgelegt, fallen zusätzlich zur Gebühr für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit nach Abs…
…50 Euro | Abs. 3 | Ausländische Schriften, die im Verfahren zur Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können, vorgelegt werden (einschließlich darauf angebrachter Beglaubigungsvermerke) | 80 Euro 10.17.2. Befreiungen Rz 741: Eingaben, Protokolle, und Zeugnisse, die sich im Verfahren gemäß…
…jedoch nicht Tatbestandsmerkmal des § 14 TP 1 GebG. Ohne Sonderregelung wäre die Beglaubigung von Abschriften als Beurkundung tatsächlicher Umstände als Zeugnis gebührenpflichtig. Eine inhaltlich als Abschrift zu qualifizierende Schrift ist (folgend dem Enumerationsprinzip des GebG - siehe Rz 138 ff) gebührenrechtlich nur nach § 14 TP 1…
…das Entstehen der Gebührenschuld. Die Gebührenschuld entsteht in analoger Anwendung des § 11 Abs. 1 Z 5 GebG im Zeitpunkt der Unterzeichnung (Beglaubigung) oder der Hinausgabe. Bei im Ausland von anderen Behörden als Gerichten beglaubigten Abschriften entsteht die Gebührenschuld gemäß § 11 Abs. 1 Z 5 GebG…
…12 | Klauseln, die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften einzelnen Urkunden der Kontrolle wegen oder zur Beglaubigung amtlich beigefügt werden müssen | Z 13 | Zeugnisse über vertragsmäßige Leistungen an Gebietskörperschaften oder öffentliche Anstalten über die Qualität dieser Leistungen oder die Einhaltung der Vertragsbedingungen, damit die…
…werden. Rz 1735: Die Apostille (diplomatische Beglaubigung), die innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes auf gemäß § 35 Abs. 6 GebG gebührenfreien Urkunden mit Befreiungsvermerk zur Verwendung im Ausland angebracht wird, ist ebenfalls gebührenfrei. Wurde auf der zu beglaubigenden Urkunde (irrtümlicherweise) kein Befreiungsvermerk angebracht…
… 14 TP 14 Abs. 2 Z 26 GebG von den Gebühren befreit; Bescheinigungen des Vermessungsamtes zur grundbücherlichen Durchführung von Teilungsplänen; Beglaubigungen, die auf Personenstandsurkunden oder Ehefähigkeitszeugnissen vorgenommen werden, damit die Urkunde im Ausland ihrem Ausstellungszweck entsprechend verwendet werden kann. Handelt es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung…
…aufgrund der faktischen Umstände notwendig ist (zB wegen des Postlaufes oder weil dem Parteienvertreter erst auf Nachfrage die zusätzlich notwendigen Unterlagen vom Rechtsträger zur Verfügung gestellt wurden; der Notwendigkeit von Übersetzungen oder Beglaubigungen). Der Parteienvertreter hat jedenfalls auch in diesen Fällen darauf Bedacht zu nehmen…