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PV-Erlass Rz 120–1283.2. Steuerliche Beurteilung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Die folgenden Ausführungen zur steuerlichen Beurteilung beziehen sich auf die EEG, gelten aber entsprechend auch für BEG, soweit keine abweichenden Aussagen getroffen werden. Die folgenden Ausführungen gelten entsprechend auch für Mehrfachteilnahmen an EEG (vgl. Rz 102). 3.2.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 3.2.1.1…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Anhang 5.1. Überblick EAS-Auskünfte Dieser Anhang dient als Überblick über alle zum Thema Verrechnungspreise ergangenen EAS-Auskünfte. Die Aussagen in den EAS-Auskünften haben nur insoweit Gültigkeit, als sie nicht im Widerspruch zu den VPR 2021 oder den OECD-VPL stehen. Nachstehende EAS…

2021-0.103.774Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.103.77412.02.2021

…II Nr. 193/2002, vom 15. Mai 2002, GZ 09 1202/45-IV/9/02, überholt. Anstelle der bisherigen Aussagen in den Punkten 1.2, 1.4 und 4.3 des zitierten Erlasses, gilt Folgendes: 1. Zu den §§ 2 und 3 der Verordnung 1.2…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…es waren jedoch teils sehr umfassende Ergänzungen notwendig. Darüber hinaus wurden erstmalig Aussagen zu den Bundesverwaltungsabgaben nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 aufgenommen. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Gebührenrichtlinien daher neu verlautbart und die GebR 2025 treten an die Stelle der GebR 2019. Die…

InvFR 2018Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gesetzlichen Bestimmungen oder auf die ergangene Judikatur zu stützen und nicht auf Aussagen in den InvFR 2018. Vor der Veröffentlichung der InvFR 2018 ergangene Erlässe, Informationen und Erledigungen wurden, soweit die dort getroffenen Aussagen unverändert von Relevanz sind und allenfalls unter Vornahme einer inhaltlichen Änderung…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…unklaren Textierungen des Urkundeninhaltes bzw. dessen Undeutlichkeit oder Mehrdeutigkeit (VwGH 18.6.2002, 2001/16/0591), also wenn die Urkunde Aussagen enthält, die verschiedene Deutungen zulassen, geführt werden. Rz 1092: Enthält die Urkunde nicht alle für die Gebührenbemessung bedeutsamen Umstände, sodass die Besteuerungsgrundlage nicht allein…

VPR 2021 Rz 18–241.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…VPL gelten daher grundsätzlich für alle von Österreich abgeschlossenen DBA. Nur wenn sich in einer neueren Version der OECD-VPL eine ausdrückliche Abkehr von Aussagen früherer OECD-VPL und nicht bloß klarstellende oder ergänzende Aussagen finden, so ist dem jeweiligen Geschäftsvorfall die zu diesem Zeitpunkt…

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Kann ausreichend dokumentiert werden, dass nach den besonderen Gegebenheiten in dem betreffenden Wirtschaftssektor eine Nettomarge im Verhältnis zu anderen Bezugsgrößen (zB zu der Mitarbeiterzahl) eine verlässlichere Aussagekraft zukommt, kann auch ein Fremdvergleich auf dieser Grundlage angestellt werden. Rz 42: Wird der Verrechnungspreis auf Basis einer…

KfzBStR 2021 Rz 938–948B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67%
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2014, BMF-010220/0041-VI/9/2014, mit 1. Juli 2021 außer Kraft gesetzt. Für Zeiträume davor ist dieser Erlass, insbesondere die Aussage zur Vergütung an den Fahrzeughändler nach § 6 Abs. 9 NoVAG 1991 (vormals § 6 Abs. 7 NoVAG 1991) bei Tageszulassungen in Punkt 5…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Durch die Regelung des § 5 Abs. 1 Z 3a WiEReG sollen Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) innerhalb der Beteiligungskette transparent gemacht werden und so die Aussagekraft von Auszügen aus dem Register erhöht werden. Relevant im Sinne dieser Bestimmung sind jene Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse), aufgrund derer eine natürliche…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…landesüblichen Rechtsstandards verfügbare, objektive Informationsquellen zum Nachweis der Eigentumsverhältnisse heranzuziehen, wobei die Zuverlässigkeit und Aussagekraft dieser Nachweise im Einzelfall zu prüfen sind. Nachweise zur Überprüfung der Eigentumsverhältnisse sind im Meldeformular zum Compliance-Package unter der Dokumentenart "Nachweis der Eigentumsverhältnisse" hochzuladen. Für Dokumente, welche sowohl dem…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…zusätzliche wirtschaftliche Eigentümer ergeben. Des Weiteren kann von einer Vermerksetzung abgesehen werden, wenn die Meldung bloß geringfügig unrichtig ist und dadurch die Aussagekraft des Auszuges aus dem Register nicht beeinträchtigt wird. So soll der Schwerpunkt einer Vermerksetzung auf materiellen Unrichtigkeiten liegen und nicht etwa auf…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…für Kalamitätsnutzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2015 anzuwenden. Die Abschnitte 3.1. und 3.3. sind für Kalamitätsnutzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden. Soweit dieser Erlass keine weiteren oder gegenteiligen Aussagen enthält, sind die EStR 2000 Rz 7334 ff anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 2. Oktober 2015

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…Rahmen der Anwendung des österreichisch-deutschen DBA bei Nichtüberschreiten der 183-Tage-Frist das Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsstaat der grenzüberschreitend überlassenen Arbeitskräfte. Im Fall der konzerninternen Personalgestellung gilt die durch das VwGH-Erkenntnis geschaffene neue Rechtslage. (6)Aussagen in Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Finanzen (Richtlinien, Erlässe…