…Arbeitstage 2.4.3Teilzeitbeschäftigung 2.4.4Unterjähriger Zuzug / Wegzug 2.4.5Ansässigkeitswechsel innerhalb der Grenzzone 2.4.6Sonderfälle 2.4.7Vereinfachungsregelung 3Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung nach Artikel 19 Absatz 1a des Abkommens 4Dokumentation 5Rechtsfolgen bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft 6Zeitliche Anwendung 1 Allgemeines 1.Die bisherige Grenzgängerregelung…
Oberallgäu | 87490 | 09780122 | Halfing | Rosenheim | 83128 | 09187139 | Halsbach | Altötting | 84553 | 09171119 | Hausham | Miesbach | 83734 | 09182119 | Hauzenberg | Passau | 94051 | 09275126 | Hebertsfelden | Rottal-Inn | 84332 |…
…1989, 04 1482/6-IV/4/89, AÖF Nr. 267/1989, betreffend die Auslegung der "Künstler- und Sportlerklausel" des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-BRD ist aufgrund der Neuregelung durch Art. 17 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr…
…Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Deutschland besteuert nach Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens. 20. Aufgrund der in Nummer 16 des Protokolls zum Abkommen enthaltenen Maßgeblichkeit des OECD-Musterkommentars zur Auslegung des Abkommens, ist bei einem positiven Qualifikationskonflikt…
(1) Die Punkte 2, 3, 4 und 7 des Erlasses des BMF vom 30. November 2006, BMF-010221/0187-IV/4/2006, AÖF Nr. 11/2007, betreffend "Abkommenskonforme Behandlung von internationaler Arbeitskräfteüberlassung", "Grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen - Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften", "Anwendung des Art. 19 Abs. 3" und…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
Der Erlass des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999, wird aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 14. Juni 2023
Der PV-Erlass stellt einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung iZm Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen…
Die Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) stellen einen Auslegungsbehelf zum Fremdvergleichsgrundsatz dar und dienen der Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung desselben. Sie sind als Zusammenfassung der geltenden Verrechnungspreisbestimmungen und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…
Mit der chinesischen Steuerverwaltung wurde eine Vereinbarung über die Auslegung von Artikel 11 Abs. 3 DBA Volksrepublik China getroffen. Diese Verständigungsvereinbarung wurde am 16. Juni 2014 unterzeichnet. Die zuständigen Behörden der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China führten Verhandlungen in Bezug…
Die Richtlinien zum Gebührengesetz (GebR 2025) stellen einen Auslegungsbehelf zum Gebührengesetz 1957 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien…
Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter stellen einen Auslegungsbehelf zu den einschlägigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der Fassung des BGBl. I Nr. 140/2021 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…
Auslaufen der Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Republik Italien über die Auslegung und Anwendung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der…
Die Investmentfondsrichtlinien 2018 (InvFR 2018) treten an die Stelle der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008) und stellen einen Auslegungsbehelf zur ertragsteuerlichen Behandlung von Einkünften aus Investmentfonds und Immobilienfonds dar. Sie geben im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise lediglich die Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen wieder und können…
27.7.3. Leibrentenverträge 27.7.3.1. Abgrenzungen Rz 1494: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition für den Leibrentenvertrag. Für die Auslegung sind §§ 1284 ff ABGB heranzuziehen (VwGH 7.10.1985, 84/15/0040; VwGH 17.3.1986, 84/15/0124). Danach liegt…
Die Richtlinien zur Normverbrauchsabgabe, Kraftfahrzeugsteuer und zur motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 (KfzBStR 2021) stellen einen Auslegungsbehelf zum NoVAG 1991, zum KfzStG 1992 sowie zum VersStG 1953 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…
2. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds Rz 24: Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Abschnitt ausschließlich ein Überblick über die Einstufung und Qualifikation verschiedener Gebilde gegeben wird, ohne in die Auslegungshoheit der FMA einzugreifen. 2.1. Inländische Fonds 2.1.1. Allgemeines Rz…
…Gesetz (GMSR) stellen gemeinsam mit den Quellen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum gemeinsamen Meldestandard ("Common Reporting Standard", CRS), insbesondere dem Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard (im Folgenden "CRS-Kommentar"), einen Auslegungsbehelf zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 idF BGBl…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…
…im Homeoffice tätig sind).". 3. Anwendung des Artikels 18 Absatz 2 des Abkommens auf Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung (4) Im Hinblick auf die Auslegung des Artikels 18 Absatz 2 besteht über diese Vereinbarung hinaus Einvernehmen darüber, dass auch das in Deutschland ausgezahlte Kurzarbeitergeld und die in…