RIS AI
30 Treffer751 msnur geltende Fassungen
BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…der Bescheinigung der Bezirksverwaltungsbehörde (siehe EStR 2000 Rz 7326) ist das Ausmaß aller genutzten rotfaulen Bäume an der Gesamtnutzung des jeweiligen Bestandes anzugeben, wenn in den jeweiligen Beständen das Schadensausmaß von 30% überschritten wird, Kronenverlichtungen, sofern diese nicht durch waldschädigende Luftschadstoffe (Immissionen) verursacht werden. 3…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…der Misteln 30% der Kronenfläche überschreitet. (2) Bei Waldflächen mit teilweisem Vorkommen dieser Schäden ist jeweils bei den einzelnen Betriebsklassen, Baumarten und Altersklassen eine Aufteilung auf befallene und unbefallene Waldflächen vorzunehmen. Wesentlich abweichende Verhältnisse § 3. (1) Die von den bei der Ableitung der Hektarsätze gemäß …

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…angefügt: "(2) Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt, die nicht bereits gemäß § 2 Abs. 1 oder 2 oder gemäß § 6 zu berücksichtigen sind, vorübergehend nicht bestockte Holzbodenflächen (Blößen) und/oder bereits verjüngte bzw. wiederaufgeforstete Flächen im Umfang von mindestens 20% des Wirtschaftswald-Hochwaldes…

InvFR 2018 Rz 522–5257.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…befreit | 160 (40% von 400), davon 80% steuerpflichtig | Saldo Bewertungsdifferenzen (100%) ausländischer Immobilien, soweit nicht DBA befreit | 240 (60% von 400) | Saldo Bewertungsdifferenzen (100%) ausländischer Immobilien, soweit DBA befreit   Rz 525: Die Aufteilung nach der tatsächlichen geographischen Belegenheit der Immobilien…

VPR 2021 Rz 458–4643.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG) Rz 458: Die Anlage 1 des länderbezogenen Berichts ist in einer einheitlichen Währung zu erstellen, die unter "Verwendete Währung" anzugeben ist. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse als Grundlage für die Berichterstattung dienen…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…so richtet sich der Vorsteuerabzug insoweit nach dieser Nutzung. Eine allfällige Aufteilung der Vorsteuern hat -soweit messbar - nach dem tatsächlichen Stromverbrauch, allenfalls nach dem geschätzten Stromverbrauch zu erfolgen. Übersteigt die aus der konkreten Photovoltaikanlage für private Zwecke entnommene Strommenge die Summe aus der entgeltlich ins…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…land- und forstwirtschaftlichen) Zwecken dient (vgl. Rz 39). Gegebenenfalls hat die Aufteilung im Wege der Schätzung zu erfolgen. Sollte für den privaten Verbrauch und/oder einen betrieblichen Verbrauch zusätzlich auch Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, ist dies für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…als privat verwendet und in das Netz eingespeist wird (insgesamt 40%). Die Umsätze aus der Einspeisung unterliegen dem Pauschalsteuersatz von 13%. Mangels Vorsteuerabzug unterliegt die anteilige Privatnutzung nicht der Umsatzsteuer. Liegt kein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb vor, hat eine Aufteilung der Vorsteuern zu erfolgen (vgl…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Finanzvergehen und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 15 WiEReG in erster Linie nach der internen Aufteilung der Zuständigkeiten. Fehlt eine solche oder ist sie für diesen Bereich nicht eindeutig, so haften alle vertretungsbefugten Organe. 6 Befreiung von der Meldepflicht Die Befreiung von der Meldepflicht gemäß § 6 WiEReG sieht…

VPR 2021 Rz 192–1951.3.7. Einzelfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Einzelfragen 1.3.7.1. Aufteilung des Währungsrisikos Rz 192: Werden von einem inländischen Hersteller die produzierten Waren unter Euro-Fakturierung an seine US-Vertriebstochtergesellschaft geliefert, deren Umsätze aber ausschließlich in US-Dollar-Währung erzielt werden und daher durch den Dollar-Verfall Verluste erbracht haben…

VPR 2021 Rz 438–4393.2.3. Länderbezogene Berichterstattung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…über die Aufteilung der Einkünfte, der bezahlten Steuern und über bestimmte andere Angaben zu der wirtschaftlichen Tätigkeit einer multinationalen Unternehmensgruppe, gegliedert nach Staaten oder Gebieten. Rz 439: Vertraulichkeit, Einheitlichkeit und sachgemäße Verwendung sind notwendige Bedingungen im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Verwendung von länderbezogenen…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…| A | 10% von 60 | Grundrendite = 6 | B | 10% von 170 | Grundrendite = 17 | A + B | Grundrenditenanteil des Gesamtgewinns | 6 + 17 = 23 Schritt 2. Aufteilung des Restgewinns (als Reingewinn) | Reingewinn von A + B |…

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Aufteilung zwischen Konzernunternehmen angestellt werden. Beispiel: Ein Pharmakonzern betreibt über eine österreichische Konzerngesellschaft Auftragsforschung, welche mit speziell qualifizierten Mitarbeitern, die über besonderes Know-how verfügen, durchgeführt wird. Der österreichische Standort fungiert im Konzern als Kompetenzzentrum für spezielle anwendungsorientierte Entwicklungen. Die Forschungsaktivität erfüllt die Voraussetzung von…

2024-0.459.298Teilweise Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.459.29827.06.2024

…7 (Unternehmensgewinne), zu Artikel 22 (Vermögen) und zu Artikel 26 (Informationsaustausch) Da von Belarus nur einzelne Bestimmungen des DBA suspendiert wurden, bleibt die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Österreich und Belarus im Wesentlichen unberührt, mit der Ausnahme der von der Suspendierung betroffene Bestimmungen. 2. Konkrete Auswirkungen…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…der beiden Vertragsstaaten oder in Drittstaaten geleistet (beispielsweise aufgrund von Dienstreisen), hätte dies zur Folge, dass nicht mehr Artikel 19 Absatz 1a, sondern Absatz 1 Satz 2 (Staatsbürgerschaftsvorbehalt) des Abkommens anwendbar wäre und es folglich zu einer Aufteilung des Besteuerungsrechtes käme. 4 Dokumentation 41.Folgende…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die sich als erfolglos erweisen, steuerlich anzuerkennen. Die KVV-Umlage ist von der Konzernumlage (Rz 99) zu unterscheiden, die lediglich eine vereinfachte Form der Abrechnung eines konzerninternen Leistungsaustauschs bezeichnet. Rz 165: Damit die Bedingungen eines KVV dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, muss der Wert der Beiträge der…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Projekte wirtschaftlich und geografisch ein einheitliches Ganzes bilden (OECD-MK Art. 5 Z 51; EAS 1666, EAS 3339). Sinn und Zweck dieser Ausnahme von einer projektbezogenen Betrachtungsweise ist es, eine missbräuchliche Aufteilung einer einheitlichen Bau- oder Montageausführung zur Umgehung der Baustellenfrist ("Contract Splitting") zu vermeiden.

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Möglichkeit der Privatnutzung, die Vorgabe von Dienstreisen sowie die tatsächliche Durchführung von Service, Garagierung und Reparaturen und deren Kostentragung. Zum Nachweis werden in der Regel Vertragsauszüge und Rechnungen vorzulegen sein. Eine strikte prozentuelle Aufteilung zwischen Privatnutzung und Dienstnutzung ist grundsätzlich nicht entscheidend. Es ist vielmehr…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…15/0025). Der AbgabepflichtigeVerwender muss, wenn er den BeweisGegenbeweis erbringen möchte, dassentsprechend vorsorgen (Beweisvorsorge) und er hat von sich aus initiativ und umfassend darzulegen, aus welchen Gründen der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges nicht in Österreich ist (VwGH 30.1.2020, Ra 2019/16/0215; VwGH…