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961 Treffer264 msnur geltende Fassungen
2024-0.459.298Teilweise Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.459.29827.06.2024

…7 (Unternehmensgewinne), zu Artikel 22 (Vermögen) und zu Artikel 26 (Informationsaustausch) Da von Belarus nur einzelne Bestimmungen des DBA suspendiert wurden, bleibt die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Österreich und Belarus im Wesentlichen unberührt, mit der Ausnahme der von der Suspendierung betroffene Bestimmungen. 2. Konkrete Auswirkungen…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…beiden Vertragsstaaten oder in Drittstaaten geleistet (beispielsweise aufgrund von Dienstreisen), hätte dies zur Folge, dass nicht mehr Artikel 19 Absatz 1a, sondern Absatz 1 Satz 2 (Staatsbürgerschaftsvorbehalt) des Abkommens anwendbar wäre und es folglich zu einer Aufteilung des Besteuerungsrechtes käme. 4 Dokumentation 41.Folgende Aufzeichnungen…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Solche bundesgesetzlichen Vorschriften finden sich in den §§ 13 und 14 KommStG 1993. Die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage ist von dem für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamt durchzuführen (§ 13 KommStG 1993). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…| A | 10% von 60 | Grundrendite = 6 | B | 10% von 170 | Grundrendite = 17 | A + B | Grundrenditenanteil des Gesamtgewinns | 6 + 17 = 23 Schritt 2. Aufteilung des Restgewinns (als Reingewinn) | Reingewinn von A + B |…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs. 2 BAO von der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ausgenommen ist. Die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes für Großbetriebe fallenden Abgaben können in drei Kategorien eingeteilt werden, nämlich jene, für die eine ausschließliche Zuständigkeit des Zollamts…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer bzw. auf die Zuständigkeit zur Feststellung von Einkünften. 3.4.2. Entgegennahme der Einbringungsmeldung Rz 124: Im Rahmen einer Einbringung ist das für die Erhebung der Körperschaftsteuer…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rz 22). Um einen sinnvollen Prüfungsablauf zu gewährleisten, hat das Finanzamt Österreich das Finanzamt für Großbetriebe von einer (geplanten) Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau eines GSBG-Beihilfenempfängers zu informieren, um dem Finanzamt für GroßbetriebeFür die Möglichkeit zu geben, das Finanzamt Österreich mitGewährung der Durchführung der Außenprüfung…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Zuständigkeit für die Erhebung der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer dessen, der die Forschungsprämie beantragt. Wird die Forschungsprämie von einer Mitunternehmerschaft beantragt, ist dasjenige Finanzamt für die Auszahlung oder die Rückforderung der Forschungsprämie zuständig, das die Einkünfte der Mitunternehmerschaft gemäß § 188 BAO festzustellen hat. Für…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…und Betreuungsgesetz). Rz 38: In einzelnen Bestimmungen kann vorgesehen sein, dass eines von den beiden in Betracht kommenden Finanzämtern (Finanzamt Österreich oder Finanzamt für Großbetriebe) zuständig ist und zwar abhängig davon, ob dieses Finanzamt bereits für die Erhebung einer anderen Abgabe beim selben Abgabepflichtigen zuständig…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

… 63 EStG 1988 ist das Finanzamt zuständig, das die Veranlagung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte durchführt. Das gilt nicht für Auslandsbeamte: Für die Ausstellung von Freibetragsbescheiden und Mitteilungen zur Vorlage beim Arbeitgeber eines Auslandsbeamten ist das Finanzamt des Arbeitgebers zuständig (§ 92 Abs. 2 EStG 1988). 3.1…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist (§ 1 Abs. 1 Z 1 Elektrizitätsabgabegesetz) oder der Verbraucher der elektrischen Energie, sofern es sich um den Verbrauch durch Elektrizitätsunternehmen, von selbst hergestellter oder in das Steuergebiet verbrachter Energie (§ 1 Abs. 1 Z 2 Elektrizitätsabgabegesetz) handelt. Abweichend davon obliegt gemäß § 5 Abs. 5 Elektrizitätsabgabegesetz…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…DBA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu. 3.4.1.2.4. AIF-Einkünfte Rz 382: Beim Vorliegen eines AIF ist zu beachten, dass dieser alle Einkunftsarten erzielen kann. Soweit die erzielten Einkünfte unter den Anwendungsbereich des § 98 EStG 1988 fallen, sind sie von der beschränkten…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Vorschreibung der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988 und verdrängt insoweit eine allfällige Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für die Erhebung der Einkommensteuer des Empfängers der Kapitalerträge (siehe Rz 76). Rz 94: Wird Kapitalertragsteuer auf Grundlage von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz…

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Entgegennahme der Mitteilung der Höhe der dem Steuerabzug unterliegenden Beträge und die Höhe der abgezogenen Steuerbeträge (§ 101 Abs. 3 EStG 1988) sowie die Zuständigkeit zur Befreiung des Abfuhrverpflichteten von Aufzeichnungspflichten (§ 101 Abs. 2 EStG 1988). Rz 100: Wird der geschuldete steuerabzugspflichtige Betrag aufgrund eines Übereinkommens…

VPR 2021 Rz 348–3572.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…zu unterziehen, wenn auf der Grundlage des Rohprämienschlüssels eine indirekte Betriebsstättengewinnermittlung vorgenommen wurde (EAS 943). Rz 353: Es ist zwar nicht ausdrücklich gefordert, dass die indirekte Gewinnaufteilungsmethode von beiden DBA-Partnerstaaten angewendet wird. Da die indirekte Gewinnaufteilungsmethode aber nur subsidiär zur Anwendung kommen soll, ist…

InvFR 2018 Rz 393–4004.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1.5. Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen Rz 394: Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes der Anteilinhaber ist der Jahresgewinn gemäß § 14 ImmoInvFG nach den Bestimmungen des § 40 ImmoInvFG um bestimmte ausländische Einkünfte zu bereinigen. Durch diese Modifikationen wird den Einschränkungen des Besteuerungsrechts durch DBA oder Maßnahmen gemäß §…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…

InvFR 2018 Rz 522–5257.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…befreit | 160 (40% von 400), davon 80% steuerpflichtig | Saldo Bewertungsdifferenzen (100%) ausländischer Immobilien, soweit nicht DBA befreit | 240 (60% von 400) | Saldo Bewertungsdifferenzen (100%) ausländischer Immobilien, soweit DBA befreit   Rz 525: Die Aufteilung nach der tatsächlichen geographischen Belegenheit der Immobilien…