…7 (Unternehmensgewinne), zu Artikel 22 (Vermögen) und zu Artikel 26 (Informationsaustausch) Da von Belarus nur einzelne Bestimmungen des DBA suspendiert wurden, bleibt die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Österreich und Belarus im Wesentlichen unberührt, mit der Ausnahme der von der Suspendierung betroffene Bestimmungen. 2. Konkrete Auswirkungen…
…beiden Vertragsstaaten oder in Drittstaaten geleistet (beispielsweise aufgrund von Dienstreisen), hätte dies zur Folge, dass nicht mehr Artikel 19 Absatz 1a, sondern Absatz 1 Satz 2 (Staatsbürgerschaftsvorbehalt) des Abkommens anwendbar wäre und es folglich zu einer Aufteilung des Besteuerungsrechtes käme. 4 Dokumentation 41.Folgende Aufzeichnungen…
…Solche bundesgesetzlichen Vorschriften finden sich in den §§ 13 und 14 KommStG 1993. Die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage ist von dem für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamt durchzuführen (§ 13 KommStG 1993). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für…
…| A | 10% von 60 | Grundrendite = 6 | B | 10% von 170 | Grundrendite = 17 | A + B | Grundrenditenanteil des Gesamtgewinns | 6 + 17 = 23 Schritt 2. Aufteilung des Restgewinns (als Reingewinn) | Reingewinn von A + B |…
2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
…nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs. 2 BAO von der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ausgenommen ist. Die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes für Großbetriebe fallenden Abgaben können in drei Kategorien eingeteilt werden, nämlich jene, für die eine ausschließliche Zuständigkeit des Zollamts…
…beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer bzw. auf die Zuständigkeit zur Feststellung von Einkünften. 3.4.2. Entgegennahme der Einbringungsmeldung Rz 124: Im Rahmen einer Einbringung ist das für die Erhebung der Körperschaftsteuer…
…Rz 22). Um einen sinnvollen Prüfungsablauf zu gewährleisten, hat das Finanzamt Österreich das Finanzamt für Großbetriebe von einer (geplanten) Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau eines GSBG-Beihilfenempfängers zu informieren, um dem Finanzamt für GroßbetriebeFür die Möglichkeit zu geben, das Finanzamt Österreich mitGewährung der Durchführung der Außenprüfung…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…der Zuständigkeit für die Erhebung der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer dessen, der die Forschungsprämie beantragt. Wird die Forschungsprämie von einer Mitunternehmerschaft beantragt, ist dasjenige Finanzamt für die Auszahlung oder die Rückforderung der Forschungsprämie zuständig, das die Einkünfte der Mitunternehmerschaft gemäß § 188 BAO festzustellen hat. Für…
…und Betreuungsgesetz). Rz 38: In einzelnen Bestimmungen kann vorgesehen sein, dass eines von den beiden in Betracht kommenden Finanzämtern (Finanzamt Österreich oder Finanzamt für Großbetriebe) zuständig ist und zwar abhängig davon, ob dieses Finanzamt bereits für die Erhebung einer anderen Abgabe beim selben Abgabepflichtigen zuständig…
… 63 EStG 1988 ist das Finanzamt zuständig, das die Veranlagung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte durchführt. Das gilt nicht für Auslandsbeamte: Für die Ausstellung von Freibetragsbescheiden und Mitteilungen zur Vorlage beim Arbeitgeber eines Auslandsbeamten ist das Finanzamt des Arbeitgebers zuständig (§ 92 Abs. 2 EStG 1988). 3.1…
…ist (§ 1 Abs. 1 Z 1 Elektrizitätsabgabegesetz) oder der Verbraucher der elektrischen Energie, sofern es sich um den Verbrauch durch Elektrizitätsunternehmen, von selbst hergestellter oder in das Steuergebiet verbrachter Energie (§ 1 Abs. 1 Z 2 Elektrizitätsabgabegesetz) handelt. Abweichend davon obliegt gemäß § 5 Abs. 5 Elektrizitätsabgabegesetz…
…DBA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu. 3.4.1.2.4. AIF-Einkünfte Rz 382: Beim Vorliegen eines AIF ist zu beachten, dass dieser alle Einkunftsarten erzielen kann. Soweit die erzielten Einkünfte unter den Anwendungsbereich des § 98 EStG 1988 fallen, sind sie von der beschränkten…
…Vorschreibung der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988 und verdrängt insoweit eine allfällige Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für die Erhebung der Einkommensteuer des Empfängers der Kapitalerträge (siehe Rz 76). Rz 94: Wird Kapitalertragsteuer auf Grundlage von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz…
…Entgegennahme der Mitteilung der Höhe der dem Steuerabzug unterliegenden Beträge und die Höhe der abgezogenen Steuerbeträge (§ 101 Abs. 3 EStG 1988) sowie die Zuständigkeit zur Befreiung des Abfuhrverpflichteten von Aufzeichnungspflichten (§ 101 Abs. 2 EStG 1988). Rz 100: Wird der geschuldete steuerabzugspflichtige Betrag aufgrund eines Übereinkommens…
…zu unterziehen, wenn auf der Grundlage des Rohprämienschlüssels eine indirekte Betriebsstättengewinnermittlung vorgenommen wurde (EAS 943). Rz 353: Es ist zwar nicht ausdrücklich gefordert, dass die indirekte Gewinnaufteilungsmethode von beiden DBA-Partnerstaaten angewendet wird. Da die indirekte Gewinnaufteilungsmethode aber nur subsidiär zur Anwendung kommen soll, ist…
…1.5. Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen Rz 394: Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes der Anteilinhaber ist der Jahresgewinn gemäß § 14 ImmoInvFG nach den Bestimmungen des § 40 ImmoInvFG um bestimmte ausländische Einkünfte zu bereinigen. Durch diese Modifikationen wird den Einschränkungen des Besteuerungsrechts durch DBA oder Maßnahmen gemäß §…
2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
…befreit | 160 (40% von 400), davon 80% steuerpflichtig | Saldo Bewertungsdifferenzen (100%) ausländischer Immobilien, soweit nicht DBA befreit | 240 (60% von 400) | Saldo Bewertungsdifferenzen (100%) ausländischer Immobilien, soweit DBA befreit Rz 525: Die Aufteilung nach der tatsächlichen geographischen Belegenheit der Immobilien…