…SE) handelt es sich um eine Sonderform der Aktiengesellschaft, deren innere Organisation gemäß § 34 SE-Gesetz dualistisch (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisch (Verwaltungsrat) ausgestaltet werden kann. Bei der SE bestehen besondere Anforderungen an die Gründung, da diese nur durch den grenzüberschreitenden Zusammenschluss von AG oder…
…in dessen Interesse die Tätigkeiten erbracht werden, zu verrechnen. Rz 103: Auf dieser Grundlage werden daher beispielsweise als nicht verrechenbar einzustufen sein: a)die Kosten des Vorstands, Aufsichtsrats sowie der Gesellschafterversammlungen, soweit diese Kosten nicht Tätigkeiten betreffen, die direkt für die Tochtergesellschaft erbracht werden (zB…
…Aktionär einer Aktiengesellschaft nicht über die erforderliche Beteiligung an dem Rechtsträger und übt dieser gleichzeitig eine Organfunktion des betreffenden Rechtsträgers aus (Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat), dann kann dieser Umstand alleine noch kein wirtschaftliches Eigentum dieser Person begründen. 2.3.6 Kontrolle durch Finanzierunginstrumente Ein für…
…Dem Aufsichtsrat als Kollegialorgan kommt zwar gemäß § 25 PSG die Überwachungstätigkeit im Hinblick auf die Geschäftsführung und die Gebarung der Privatstiftung zu. Aufgrund der Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs. 2 PSG und des daraus folgenden weitgehenden Ausschlusses von Vertrauenspersonen und Angehörigen der Begünstigten im Aufsichtsrat kann…