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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…10a Absatz 1 bis 4 AktG erfüllen. In diesen Fällen sind diese Depotbestätigungen zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer heranzuziehen. Alternativ kann für Inhaberaktien von börsennotierten Aktiengesellschaften, deren Aktien über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, ein Ausdruck von internationalen Informationsdienstleistern wie Bloomberg, Thomson Reuters…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…hervorgehenden Absicht niedergelassen hatLage ist, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichendie Verfügung (wie, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensinteressen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zuwann, hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem erwo) über das…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…der Anwendung ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nicht ausschließlich auf die im Register enthaltenen Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers verlassen, sondern haben bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltsplichten nach einem risikobasierten Ansatz vorzugehen. Die damit verbundenen Maßnahmen entnehmen Verpflichtete, die der Aufsicht der FMA unterliegen…