…bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft (§ 30 GMSG) …
…der Meldepflicht unterliegt, überprüft das Finanzinstitut die ihm vorliegenden Informationen, welche es zu aufsichtsrechtlichen Zwecken oder für die Kundenbetreuung verwahrt (einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche [AML/KYC] erhobenen Informationen), nach Hinweisen auf die Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat (§ 91…
…2 GMSG folgende Informationen zu melden: Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en) und (sofern vorhanden) andere Ansässigkeitsstaaten und ausländische Steueridentifikationsnummer(n) dieses Rechtsträgers, sowie von jeder ermittelten meldepflichtigen Person Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), ausländische Steueridentifikationsnummer(n), sowie Geburtsdatum und Geburtsort. Das Schema für den gemeinsamen Meldestandard verlangt…
…Begräbniskostenversicherungen, deren Versicherungssumme die genannten Parameter übersteigt, sind keine ausgenommenen Konten gemäß § 2 Z 2 GMSG-DV. Rz 100: Bauspareinlagen im Sinne von § 2 Z 5 GMSG-DV sind nur insoweit ausgenommene Konten, als § 108 EStG 1988 anwendbar ist und der prämienwirksame Beitrag pro Jahr…
…einen gültigen Ausweis - ausgestellt hat (zu Belegen siehe Rz 86 ff). Es ist nicht notwendig, dass dem meldenden Finanzinstitut Kopien von Belegen in Papierform vorliegen. Die Anforderungen sind auch erfüllt, wenn das meldende Finanzinstitut in seinen Unterlagen einen Vermerk in Bezug auf die Belege hat…
…6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein behauptet…
…Zweigniederlassungen dieses Finanzinstituts, die sich außerhalb Österreichs befinden. Andererseits ist eine Zweigniederlassung eines nicht in Österreich ansässigen Finanzinstituts von diesem Begriff umfasst, wenn sich diese in Österreich befindet. Der Ausdruck "Finanzinstitut eines teilnehmenden Staats" bedeutet 1.ein in einem teilnehmenden Staat ansässiges Finanzinstitut, jedoch nicht…
…wird es als meldepflichtiges Konto identifiziert. Daher müssen Informationen in Bezug auf dieses Konto im Jahr 02 für das gesamte Kalenderjahr 01 gemeldet werden. Beispiel 2: Identifiziert ein meldendes Finanzinstitut im Jahr 2017 ein meldepflichtiges Konto von geringerem Wert, muss es bis Ende September 2018…
…Die Übermittlung der länderbezogenen Berichte an das zuständige Finanzamt hat gemäß § 8 Abs. 1 VPDG im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Die technischen Spezifikationen sind auf der Internetseite des BMF (www.bmf.gv.at, Services > FinanzOnline > Informationen für Softwarehersteller > Sonstige Erklärungen und…
…durch Einlagenzertifikate, Sparbriefe, Investmentzertifikate, Schuldtitel oder vergleichbare Instrumente verbrieft sind, die von einem Finanzinstitut im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit geführt werden (vgl. zur Abgrenzung zum Finanzvermögen iSd § 60 GMSG Rz 58) Beispiel: Ein Konto, das durch ein Sparbuch verbrieft ist, wird im…
…Oktober 2016 und 31. Dezember 2016 betreffen. Die Übermittlung der jeweiligen Informationen erfolgt jeweils innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sich die Informationen beziehen, somit allgemein bis spätestens 30. September 2018 und im Fall von Neukonten, die im vierten Quartal 2016…
1.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG) Rz 4: Aufgrund der Übermittlung der gemeldeten Informationen an ausländische Behörden innerhalb von neun Monaten (vgl. Rz 95 zu § 112 GMSG) ist eine zeitliche Beschränkung der Meldung durch die Finanzinstitute systemimmanent. Konkret haben meldende Finanzinstitute gemäß…
…natürliche und nicht meldepflichtige Person ist. Da einer der beiden Kontoinhaber eine meldepflichtige Person ist, stellt das Einlagenkonto ein meldepflichtiges Konto dar. Wird ein Finanzkonto von einer Personengesellschaft unterhalten, gilt die Personengesellschaft als Kontoinhaber und nicht die Gesellschafter der Personengesellschaft, da die Personengesellschaft Rechtsträger im…
…kommen, dass ein Finanzinstitut keine Meldepflicht trifft, weil es ausschließlich ausgenommene Konten führt (Sec. VIII Rz 87 CRS-Kommentar). § 87 Z 1 GMSG nimmt von der Meldepflicht zunächst ein Altersvorsorgekonto aus, das die genannten Voraussetzungen erfüllt. Dabei sind für Zwecke des § 87 Z 1 lit…
…zu den Belegen, die zwecks Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche beschafft wurden. Somit ist keine Plausibilität gegeben. Beispiel 2: Das meldende Finanzinstitut kann ebenfalls nicht von der Plausibilität der Selbstauskunft ausgehen, wenn sich die dort angegebene Wohnsitzadresse nicht in demjenigen Staat befindet, in dem der…
…Umsetzung von Unionsrecht und einem Regierungsübereinkommender mehrseitigen Vereinbarung (§ 1 GMSG) Rz 1: Mit dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) wird die Anwendung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowohl im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der…
…derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers ermitteln kann, beschaffen und die Plausibilität dieser Selbstauskunft anhand der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung beschafften Informationen einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten Unterlagen bestätigen. Erklärt der Rechtsträger…
…81 und 83 GMSG) Rz 69: Der Ausdruck "bestehendes Konto" bedeutet einerseits ein Finanzkonto, das zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird (§ 79 Z 1 GMSG). Andererseits gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto eines Kontoinhabers als bestehendes Konto…
…53 GMSG) Rz 51: Neben §§ 51 und 52 GMSG bezieht sich die dritte Zusammenfassungsvorschrift auf die Feststellung, ob es sich bei einem Finanzkonto um ein Konto von hohem Wert handelt. Demnach ist ein meldendes Finanzinstitut über die Bestimmungen des §§ 51 und 52 GMSG hinaus verpflichtet…
…| 8.000 | Innenfinanzierungs-Subkonto | -10.000 | | -1.000 (1) | | -11.000 Folgende Geschäftsfälle haben sich im Jahr X3 ereignet: 1. Die A-GmbH erzielt einen Jahresüberschuss von 5.000, wobei der steuerliche Gewinn nur 3.700 beträgt. 2…