…Stelle tretende Bescheide ersetzt), so führt dies zur Unzulässigkeit der Beschwerde. Die Beschwerde ist daher als unzulässig geworden zurückzuweisen. Verfahrenstitel für solche Aufhebungen sind vor allem: § 299 Abs. 1 BAO (zB Aufhebung des Zwangsstrafenbescheides, weil die Androhung der Zwangsstrafe nicht zugestellt wurde), § 303 BAO (zB…
…Zwangsstrafe gegen den Vertreter ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Unter Androhung der Zwangsstrafe ist eine Frist zu setzen, bis zu der der Abgabepflichtige die Abgabenerklärung(en) einzureichen hat. Wird diese Frist eingehalten, ist § 135 BAO anzuwenden. Wird diese Frist jedoch versäumt, ist die Zwangsstrafe…
…Die Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe ist gemäß § 16 Abs. 3 WiEReG an einen, dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe in einem Verfahren betreffend Abgaben gemäß § 213 Abs. 1 BAO bekannt gegebenen Zustellungsbevollmächtigten zuzustellen. Dieser gilt solange als zur Empfangnahme der Androhung und…
…es daher zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten zwischen Körperschaftsteuer und Stiftungseingangsteuer zwischen dem Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.32. Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Rz 165: Für die Androhung, Verhängung, Einhebung, Sicherung und Einbringung von Zwangsstrafen gemäß § 111 BAO wegen Unterlassung der Meldung gemäß …
…24.6.2010, 2010/16/0014].) und zwangsweise Einbringung (vgl. zB VwGH 25.4.1996, 96/16/0068) sowie die Androhung und Festsetzung von Zwangsstrafen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0204). Die gesetzliche Definition des Begriffes "Erhebung" wurde durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG), BGBl…
…aber der Scheingesellschafter bzw. Scheingeschäftsführer muss wesentliche Entscheidungen im Sinne einer im Hintergrund agierenden Person treffen. Grund für die Kontrolle können finanzielle Gründe (Honorar für die Wahrnehmung der Funktion als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer) aber auch die Androhung einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz oder von…
…oder 108 GMSG als unmittelbarer Täter bestraft werden. Liegt die Ursache der Meldepflichtverletzung in einer vom Kontoinhaber (oder dessen bevollmächtigter Vertretung) vorgelegten vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig erteilten Selbstauskunft, kann der Kontoinhaber (bzw. bevollmächtigte Vertreter) aufgrund der in § 11 Finanzstrafgesetz normierten Bestimmungstäterschaft nach …