2.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 Rz 52: Das InvFG 2011 enthält auch Regelungen für Fonds, die nicht den Anforderungen der geltenden OGAW-RL entsprechen. Diese Fonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 sind im 3…
7.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG) Rz 47: Versicherungs- und Rentenversicherungsverträge sowie Beteiligungen an Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen gelten als Finanzvermögen im Sinne des § 60 GMSG. Die in § 48 Abs. 1 GMSG spezifisch angeführten Versicherungsverträge, für die bei der Erfüllung der Meldepflichten die in…
…Alternative Investmentfonds (AIF) Rz 569: § 186 InvFG 2011 behandelt neben den klassischen Investmentfonds im Sinne eines Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) auch alternative Investmentfonds (AIF). Die Rz 542 bis 548 und 549 bis 552 gelten vollumfänglich im Hinblick auf AIF. Rz 570: Alternative…
…Nr. 77/2011), das das Investmentfondsgesetz 1993 ersetzt und die Richtlinie 2009/65/EG (UCITS IV, in der Folge "OGAW-RL") in der Fassung der Richtlinie 2014/91/EU (UCITS V) umgesetzt hat, sowie das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG, BGBl. I Nr. 135/2013)…
2.1.4. AIF iSd AIFMG Rz 74: Ein AIF iSd AIFMG ist gemäß § 2 Abs. 1 AIFMG jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu…
2.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung "Fonds" 2.4.1. Geschlossene Fonds Rz 141: Geschlossene Fonds können entweder als Kapitalgesellschaften oder als Personengesellschaften eingerichtet werden. Häufig werden sie als Kommanditgesellschaften errichtet. Geschlossene Fonds haben eine im Vorhinein vereinbarte feste Fondslaufzeit ("closed-end" Fonds). Oft…
…Rz 5: Der regulatorische Rahmen für Investmentfonds im steuerlichen Sinn wird im Wesentlichen von zwei Gesetzen geprägt: dem InvFG 2011 und dem AIFMG. Das InvFG 2011 legt die Bedingungen fest, zu denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und Alternative Investmentfonds iSd § 3 Abs…
…betr. Wechsel) wird damit bei Eintritt eines Schadensfalles die Bereinigung der Ansprüche aus Exportrisikogarantien des Bundes erleichtert. 27.9.4.5. Vergleiche über Verbraucherstreitigkeiten Rz 1560: Vergleiche über Verbraucherstreitigkeiten, die vor einer AS-Stelle gemäß § 4 des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes, BGBl. I Nr. 105/2015…
…Fondsvermögen kann grundsätzlich aus denselben liquiden Finanzanlagen bestehen, die auch für einen OGAW erworben werden können. Allerdings ergeben sich aus den besonderen Veranlagungsbestimmungen sowohl Einschränkungen als auch Erweiterungen (zB Erwerbsmöglichkeit von Immobilienfonds). Ein Pensionsinvestmentfonds ist kein OGAW iSd OGAW-RL (§ 168 dritter Satz InvFG 2011)…
…findet diesfalls somit erst ab dem dritten Geschäftsjahr statt. Rz 89: Die Definition von "AIF in Immobilien" unterscheidet sich von der Definition eines Immobilienfonds, der eine vermögensmäßige Betrachtung anhand des investierten Fondsvolumens vorsieht. Allerdings ist davon auszugehen, dass bei Vorliegen eines Immobilienfonds iSd § 1 Abs…
2.2. Ausländische Fonds 2.2.1. Allgemeines 2.2.1.1. Ausländische Investmentfonds Rz 91: Die Bestimmung des § 186 InvFG 2011 über die steuerliche Behandlung von Investmentfonds ist auch auf ausländische Investmentfonds anzuwenden. § 188 InvFG 2011 definiert ausländische Investmentfonds zum Teil formalrechtlich und zum…
…sondern umfasst bereits die entsprechenden Vorformen (Gebilde im Gründungsstadium). Für die Entgegennahme einer Anzeige gemäß § 120 Abs. 1 BAO und gegebenenfalls die Erteilung einer Steuernummer ist allerdings das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 2 Z 5 lit. a BAO). Rz 66: Das Finanzamt für Großbetriebe…
…daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe | | 0 - 5 Jahre | 360 Euro | 6 - 9 Jahre | 460 Euro | 10 - 14 Jahre | 560 Euro | 15 - 19 Jahre | 700 Euro | 20 Jahre oder älter | 800 Euro Bundesministerium für…
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei der Feststellung von wirtschaftlichen Eigentümern von Inhaberaktien kann es somit erforderlich sein, die entsprechenden Depotbestätigungen…
…(1) Die Hektarsätze für die Holzbodenfläche im Wirtschaftswald-Hochwald eines Betriebes mit überwiegend regelmäßigen Holznutzungen und mit regelmäßigem Altersklassenverhältnis (Normalwaldbetrieb) sind in der Anlage 1 getrennt nach Baumarten und Ertragsklassen (EKL) kundgemacht. (2) Bei der Ermittlung dieser Hektarsätze wurde von Folgendem ausgegangen: 1.Vermarktungsmöglichkeiten und…
…1. Begriffsbestimmung Rz 135: Die Rechtsgrundlage für Europäische Fonds für Soziales Unternehmertum (European Social Entrepreneurship Funds - EuSEF) ist die EU-Verordnung 346/2013. EuSEF sind Alternative Investmentfonds (AIF), die in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind und ihr Kapital zu mindestens 70% in Unternehmen investieren, die…
…Abs. 1 NoVAG 1991 von der Normverbrauchsabgabe ausgenommen. Rz 528: Ein historisches Kraftfahrzeug ist ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Kraftfahrzeug, a)mit Baujahr 1955 oder davor, oder b)das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie…
…Einbringung der Urkunde führt aber erst dann zur Gebührenpflicht, wenn folgende Zusatzvoraussetzungen alternativ gegeben sind: Der Inhalt des Rechtsgeschäftes ist sachlich inlandsbezogen und betrifft entweder eine im Inland befindliche Sache oder der Erfüllungsort liegt im Inland. Diese inhaltlichen Erfordernisse müssen bereits im Zeitpunkt der Beurkundung…
…2.1. Begriffsbestimmung Rz 127: Die Rechtsgrundlage für Europäische Risikokapitalfonds (European venture capital funds - EuVECA) ist die EU-Verordnung 345/2013. EuVECA sind alternative Investmentfonds (AIF), deren AIFM in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist und die ihr Kapital zu mindestens 70% in Unternehmen investieren, die…
…erfüllt, wenn diese Abgabenerklärung beim Versicherer einlangt. Geringfügige Zeitdifferenzen (maximal 14 Tage) zwischen Zulassung eines Kraftfahrzeuges und Überreichung der Abgabenerklärung an den Versicherer sind unbeachtlich. Rz 303: Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entsteht der Anspruch auf Steuerfreiheit mit der Einreichung der Abgabenerklärung (Kr 21; materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal)…