3.3. Anteile von Privatstiftungen 3.3.1. Allgemeines Rz 355: Als juristische Personen des privaten Rechts unterliegen Privatstiftungen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht des KStG 1988. Erfüllt die Privatstiftung die Offenlegungsverpflichtungen des § 13 Abs. 6 KStG 1988, erfolgt die Besteuerung gemäß den Sondervorschriften des § 13…
…Produkteinführungsphase häufig erhebliche Aufwendungen oder Mindererlöse. Unter Fremden werden sie in der Regel von dem Betriebsteil mit Vertriebsfunktion nur insoweit getragen, als ihm aus der Geschäftsverteilung ein angemessener Betriebsgewinn verbleibt. Solche Aufwendungen oder Erlösminderungen werden unter Fremden beispielsweise derart aufgeteilt, dass der Vertreiber diese Aufwendungen…
…dem KESt-Abzug zugrunde gelegt als auch der Veranlagung, wenn kein KESt-Abzug stattfindet. Rz 458: Nach den Bestimmungen der § 186 Abs. 2 Z 1 lit. a InvFG 2011 und § 40 Abs. 1 Z 1 ImmoInvFG sind die auf Ebene des Fonds (als Überbegriff für…
…Je vollem abgelaufenen Jahr wird der anzusetzende Abzugsposten um ein Achtel reduziert. Da seit April 2014 mehr als sieben ganze Jahre vergangen sind (Zulassung in Österreich im November 2021), wird nur noch ein Achtel des Abzugspostens berücksichtigt. Abzugsposten aliquotiert: (450 € / 8) x 1 =…
2.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten Rz 271: Der Begriff des "ständigen Vertreters" wurde im deutschen Rechtskreis entwickelt und ist im Ergebnis unverändert in das österreichische Einkommensteuerrecht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) übernommen worden, sodass bei Erforschung des für die Begriffsauslegung…
…297: Anders als bei Investmentfondsanteilen, die von natürlichen Personen im Privatvermögen gehalten werden, stellen die Einkünfte bei im Betriebsvermögen gehaltenen Investmentfondsanteilen aufgrund der Subsidiarität der Einkünfte betriebliche Einkünfte dar. Diese sind beim Anteilinhaber steuerpflichtig. Ein KESt-Abzug ist nicht vorgesehen; wird ein KESt-Abzug vorgenommen…
…im Weg der Jahressteuererklärung geltend zu machen. Beispiel: Sattelzugfahrzeug (höchstes zulässiges Gesamtgewicht nach Abzug der Sattellast 9 Tonnen) samt Sattelanhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht 18 Tonnen) wird einmal im Kalendermonat auf der Bahn befördert. Berechnung der Ermäßigung: | Kfz: 9 t x 1,55 Euro =…
…93 Abs. 1 EStG 1988 unterliegen. Durch den Abzug der Kapitalertragsteuer gelten die Erträge gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 als abschließend besteuert. Rz 276: Zur Frage der Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen siehe Abschnitt 7.4. Rz 277: Sind in den ausschüttungsgleichen Erträgen bzw. den Ausschüttungen…
…die Zinsen nicht als Betriebsausgaben zum Abzug zuzulassen. Gleichzeitig führt Art. 9 Abs. 2 DBA nicht dazu, dass Österreich eine Gegenberichtigung vornehmen muss. Denn eine Gegenberechtigung muss nur in jener Höhe vorgenommen werden, als dies dem Grunde und der Höhe nach dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Rz…
…Begriffs der "Erträge" im Sinne der Anlage 1 ist grundsätzlich auf den Bruttobetrag abzustellen, somit ohne Abzug von damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Ausgaben. Wenn Jahresabschlüsse als Datenquelle herangezogen werden, so müssen Beträge von in der Erfolgsrechnung netto ausgewiesenen Einnahmenposten nicht angepasst werden (vgl…
…3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 hat den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln und…
…Abs. 2 Z 1 EStG 1988 und ist mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer abschließend besteuert. Die ausschüttungsgleichen Erträge für das Jahr 2011 gelten gemäß § 42 Abs. 1 iVm § 40 Abs. 2 Z 1 InvFG 1993 idF vor BBG 2011 mit 30.4.2012 als zugeflossen…
…2. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei inländischem Depot 4.1.1.4.2.1. Ausschüttungen Rz 423: Tatsächliche Ausschüttungen aus Nichtmelde-Immobilienfonds stellen anders als tatsächliche Ausschüttungen von Meldefonds einen steuerpflichtigen Kapitalertrag dar. Eine Ausschüttung reduziert nämlich den Rücknahmepreis zum Ende des Kalenderjahres, auf…
…40 Abs. 2 Z 2 letzter Satz ImmoInvFG als ausreichend qualifizierte Grundlage. Für die Vornahme eines Selbstnachweises ist dabei zu unterscheiden: Rz 483: Sind die Fondsanteile auf inländischen Depots verbucht, kann die verspätete oder korrigierte Jahresmeldung dem KESt-Abzug grundsätzlich nicht mehr zugrunde gelegt werden;…
…und der Gesamtbetrag der vertraglich bereits gezahlten oder gutgeschriebenen Dividenden in Abzug zu bringen sind. Eine an den Versicherungsnehmer zahlbare Dividende umfasst insoweit keine Zahlungen, die als Zinsen zu qualifizieren sind, die an den Kontoinhaber gezahlt oder gutgeschriebenen werden, als diese Zahlungen den Mindestzinssatz übersteigen…
… die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Z 2 KfzStG 1992 normiert die Ausnahme von diesem Grundsatz und ist entsprechend eng auszulegen. Rz 1359: Als nicht zu besteuernde überzählige Anhänger kommen nur steuerbare Anhänger bzw. Sattelanhänger in Betracht, die rein rechnerisch nicht zum selben Zeitpunkt von…
…KESt-Abzug und der Anteilinhaber muss die veröffentlichten steuerlichen Daten im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung selbst berücksichtigen. Rz 22: Jene Fonds, für die eine fristgerechte Jahresmeldung gemäß den Bestimmungen der FMV 2015 erfolgt oder eine Absichtserklärung gemäß § 5 Abs. 3 FMV 2015 abgegeben wurde, werden als…
…1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot 3.1.1.3.7.1. Allgemeines Rz 183: Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind die vom steuerlichen Vertreter des Fonds in der Ausschüttungsmeldung bzw. der Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge der Meldestelle gemäß § 12…
…Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die Ausschüttungen gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. 3.1.1.4.2.2. Ausschüttungsgleiche Erträge Rz 207: Die unter Anwendung des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 im Schätzungsweg ermittelten ausschüttungsgleichen Erträge gelten als zum…
…sind die Kennzahlen 897 (für Ausschüttungen) und 936 (für ausschüttungsgleiche Erträge) auszufüllen. [Grafik] Erfolgte bereits ein KESt-Abzug durch eine inländische depotführende Stelle für den konkreten Fonds, ist die bereits für die erklärten Einkünfte abgeführte KESt des jeweiligen Kalenderjahres in der Kennzahl 899 anzugeben…