RIS AI
11 Treffer594 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10.2. Arten von Abtretungen 27.10.2.1. Inkassozession Rz 1581: Bei der Inkassozession oder Zession zur Einziehung wird der Zessionar zwar Gläubiger, er ist aber verpflichtet, die eingehobene Leistung an den Zedenten abzuführen (siehe Rz 1595). Im Regelfall liegt die Übertragung eines…

GebR 2025 Rz 1570–158027.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG Rz 1570: Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten unterliegen gemäß § 33 TP 21 GebG einer Gebühr von 0,8% des Entgelts. 27.10.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1571: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition…

GebR 2025 Rz 1118–113016. Gebührenbefreiungen (§ 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 20 Z 4 GebG besteht keine Gebührenpflicht für die von dem abgetretenen Schuldner an Kreditunternehmen abgegebene Bestätigung, dass ihm die Abtretung der Forderung und der neue Gläubiger mitgeteilt wurden, sowie die Anerkennung der Richtigkeit (Liquidität) von Seiten des Schuldners gegenüber einem Kreditinstitut. Dadurch soll sichergestellt…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Entscheidend für die Beurteilung ist der Urkundeninhalt. Wird zwischen dem verbleibenden Vertragspartner und dem neuen Vertragspartner mit Zustimmung des ausscheidenden Vertragspartners ein neues Vertragsverhältnis begründet, so liegt keine Abtretung iSd § 33 TP 21 GebG (siehe Rz 1570 ff) vor, sondern ist die Vergebührung nach der…

GebR 2025 Rz 1588–160027.10.3. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Zessionars gegenüber dem Zedenten, in jenem Ausmaß, als sie durch die Abtretung beglichen werden soll. Beispiel 1: A schuldet B 100. Zur Begleichung dieser Schuld tritt A (Zedent) dem B (Zessionar) seine Forderung gegenüber C in Höhe von 90 ab. Die Bemessungsgrundlage beträgt daher…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bund nach Eintritt eines Haftungsfalles. 27.10.5.5. Abtretung von Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften sowie von Genossenschaftsanteilen Rz 1608: Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder auch an einer Flexiblen Kapitalgesellschaft), von Aktien sowie von Geschäftsanteilen an einer Erwerbs- und…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…Die aws hat zudem mit dem Garantienehmer zu vereinbaren, dass die Abtretung der mit einer aws-Garantie besicherten Kreditforderung ausschließlich innerhalb des Sektorverbunds, an die Oesterreichische Nationalbank oder an die Europäische Zentralbank zulässig ist und die mit einer aws-Garantie besicherte Kreditforderung nicht verbrieft wird…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Verlassenschaftsverfahren der Vater/der Mutter drohen. Bsp.: Die Anteile einer GmbH befinden sich im Alleineigentum eines Ehepartners. Der andere Ehepartner ist Geschäftsführer und hat mit dem Gesellschafter einen optionsartigen Abtretungsvertrag unterschrieben, der die zukünftige Übernahme der Gesellschaftsanteile zu einem wirtschaftlich deutlich zu niedrigen Preis erlaubt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Option Kontrolle auf andere Weise ausübt. Eine Kontrolle auf andere Weise ist etwa im Zusammenhang mit den unter Abschnitt 2.3.9 (Ausübung von Kontrolle auf "andere Weise") angeführten Beispielen denkbar. 2.6.3 Abtretungsverträge Das Vorliegen eines Abtretungsvertrages, der eine Vertragspartei nur zur zukünftigen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…wird. Ein Nachweis bzw. eine Erklärung ist insbesondere die Treuhandvereinbarung: diese wird in der Regel mit einem Abtretungsanbot des Treuhänders an den Treugeber kombiniert und als Notariatsakt errichtet ansonsten kann diese als zweiseitiges Rechtsgeschäft schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Der Regelfall ist ein schriftlicher Vertrag…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…vorliegen. Aber auch kommerzielle Immobilientransaktionen oder Abtretungen von Geschäftsanteilen können wirtschaftlich oder persönlich geeignet sein ein berechtigtes Interesse zu begründen. Nach Genehmigung des Antrages ist dem Antragsteller per E-Mail ein Link zur Entrichtung des Nutzungsentgeltes und zum nachfolgenden Abruf des Auszuges zu übermitteln, der…