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KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge, die nicht mehr mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand in einen bestimmungsgemäßen Zustand gebracht werden können. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) besagen ganz allgemein, dass zur…

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des Kraftfahrzeuges, für das die Vergütung beantragt wird (§ 12a NoVAG 1991). Rz 1269: Außerdem ist nach § 12a Abs. 1 NoVAG 1991 die Normverbrauchsabgabe erst nach Sperre des Kraftfahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG 1967 zu vergüten. Bei Lieferungen durch einen befugten Fahrzeughändler…

KfzBStR 2021 Rz 527–530B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…b)das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist (§ 131b KFG 1967). Die Liste der historischen Fahrzeuge wird jährlich überarbeitet und kann über das Kuratorium Historische Mobilität …

KfzBStR 2021 Rz 425–431B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…4. Vorführkraftfahrzeuge Rz 428: Auch für ein Vorführkraftfahrzeug besteht grundsätzlich die Steuerpflicht gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991; es steht jedoch die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 gegenüber. Rz 429: Ein Vorführkraftfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, das ein Fahrzeughändler zu Vorführzwecken anschafft…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zu enthalten: Bescheinigung gemäß § 10 NoVAG 1991 An (Name und Anschrift des Abnehmers) Die Firma ............................ (Firmenname, Anschrift/Geschäftsadresse des Unternehmens) bestätigt hiermit, dass für die Lieferung des Kraftfahrzeuges ...................... (Marke/Modell) ....................................................... (Fahrzeugidentifikationsnummer) lt. Kaufvertrag vom .................................................................... (Datum des Kaufvertrages) die Normverbrauchsabgabe gemäß §§ 5 und 6 NoVAG 1991…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…NoVAG 1991) Rz 752: Führt die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland zum Entstehen der Steuerschuld (z.B. Eigenimport, Widmung eines Kraftfahrzeuges als Anlagevermögen des Fahrzeughändlers), so ist derjenige, für den das Kraftfahrzeug nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen (vgl. § 37 KFG 1967 idgF) zugelassen wird bzw…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf Grund eines…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…§ 82 Abs. 2 KFG 1967). Rz 1356: Anknüpfungspunkt für die Kraftfahrzeugsteuer ist das einzelne Kraftfahrzeug und nicht eine Fahrzeugkombination (VwGH 18.12.2006, 2006/16/0182); so stellen zum Beispiel sowohl eine Zugmaschine als auch ein Anhänger jeweils ein eigenes Kraftfahrzeug dar. C.1.2…

KfzBStR 2021 Rz 1560–1569C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Umstände anzuzeigen, die die Abgabepflicht begründen (Formular Kr 20). Wurde der Anzeigeverpflichtung bereits einmal entsprochen, ist der Beginn der Steuerpflicht für weitere Kraftfahrzeuge nicht mehr anzuzeigen. Beginnt nach Beendigung der Steuerpflicht für alle Kraftfahrzeuge zu einem späteren Zeitpunkt neuerlich die Steuerpflicht für ein Kraftfahrzeug, ist…

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…für den Anmeldungszeitraum zu entrichtenden Betrag selbst zu berechnen hat. Die Lieferung des Kraftfahrzeuges am 23. Juli 2022 löst keine neuerliche Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe aus, da diese bereits abgeführt worden ist. Rz 670: Wird ein Kraftfahrzeug mit einer Tageszulassung durch einen befugten Fahrzeughändler…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe (siehe Rz 173). Rz 694: Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse der…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Unternehmerbegriff siehe Rz 402 ff. Die Normverbrauchsabgabe ist vom Abgabenschuldner spätestens am 15. des auf die Entstehung der Steuerschuld zweitfolgenden Kalendermonats selbst zu berechnen, anzumelden und zu entrichten (z.B. für April am 15. Juni). Dieser Tag ist auch der Fälligkeitstag der Normverbrauchsabgabe. Auf Beginn…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeuge, Wechselkennzeichen Rz 329: Grundsätzlich gilt die Steuerbefreiung nur für ein Kraftfahrzeug. Sind auf einen Menschen mit Behinderung mehrere Kraftfahrzeuge zugelassen (ohne Wechselkennzeichen), kann er entscheiden, welches der vorwiegend verwendeten Kraftfahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein soll. Soll die Befreiung für ein anderes Kraftfahrzeug gelten…

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…an den Einzelhändler. Dieser verwendet das Kraftfahrzeug als Vorführkraftfahrzeug. Für Generalimporteur und Großhändler ergibt sich keine Normverbrauchsabgabepflicht. Diese liefern das Kraftfahrzeug an einen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung. Der Einzelhändler ist auf Grund der Verwendung des Fahrzeuges als Vorführkraftfahrzeug steuerbefreit gemäß § 3 Abs. 1 Z 2…

KfzBStR 2021 Rz 432–438B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2009/16/0095). Für diese besteht ab 1. Juli 2021 (siehe Rz 665 ff), ähnlich wie bei Vorführkraftfahrzeugen, eine Befreiung. Rz 433: Wird ein solch befreites Kraftfahrzeug mit Tageszulassung durch einen befugten Fahrzeughändler innerhalb von drei Monaten an einen Kunden geliefert, dann kommt es zu…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Für andere gemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 Begünstigte gilt dies sinngemäß. B.9.4. Aufzeichnungs- und Nachweispflichten des Fahrzeughändlers iZm der Befreiung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 bzw. § 3 Z 5 NoVAG 1991 Rz 1134: Der Fahrzeughändler hat das…

KfzBStR 2021 Rz 581–585B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…werden, bestehen keine Bedenken, wenn der Fahrzeughändler bei der Lieferung keine Normverbrauchsabgabe berechnet bzw. an das Finanzamt abführt. Für diese Fälle ist eine allfällige spätere Zulassung zum Verkehr ein normverbrauchsabgabepflichtiger Vorgang im Sinne des § 1 Z 3 NoVAG 1991. B.2.2.4.7. Invalidenkraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 1513–1517C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 Rz 1513: Wird für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (seit 1. Jänner 2023: ausgenommen Wohnmobile bis 3,5 t hzGG mit Basisfahrzeug der Klasse N), die nach…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7 Abs. 1 VersStG 1953 neben dem Steuerschuldner für dessen Steuerverbindlichkeit. Der Versicherer hat zudem die Versicherungssteuer zu berechnen und für Rechnung des…

KfzBStR 2021 Rz 1500–1504C.5. Steuersatz (§ 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…L1e, L2e, L3e, L4e und L5e (Krafträder) Rz 1501: Bei Krafträdern ist für den Hubraum jener Wert zu verwenden, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Die CO2-Emissionen werden nach dem World Motorcycle Test Cycle (WMTC) ermittelt. Diese Wertermittlung basiert auf der Verordnung (EU) Nr…