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961 Treffer417 msnur geltende Fassungen
2020-0.743.063Sammelerlass zur Änderung der Erlässe zum internationalen Steuerrecht aufgrund der Finanzorganisationsreform
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.743.06316.12.2020

…ersetzt. (6) Der Erlass des BMF vom 21.03.2000, 04 0201/2-IV/4/00, AÖF Nr. 83/2000 (Rückzahlung von Abgaben aufgrund völkerrechtlicher Verträge; Durchführung des § 13a AVOG) wird aufgehoben. (7) Die Änderungen finden ab 01.01.2021 Anwendung.   Bundesministerium für Finanzen…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das AVG zugrunde liegen (zB Abgabenverfahren nach der BAO). 31.1.1. Begriff der Bundesverwaltungsabgaben Rz 1784: Bundesverwaltungsabgaben sind öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung. Das sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die kraft öffentlichen Rechtes auf Grund…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen zu verstehen (§ 1 Abs. 3 BAO). Zur Erhebung gehört die Ermittlung des Sachverhaltes, die Festsetzung der Abgabe, ihre Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht sowie Erlassung von Haftungsbescheiden [zB VwGH 6.8.1996, 93/17/0093; VwGH 24.6.2010, 2010/16/0014].)…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Grund oder unmittelbar für Zwecke dieses Bundesgesetzes Verwaltungsabgaben des Bundes sowie Barauslagen nicht zu entrichten. Die Befreiung von Gebühren, Verwaltungsabgaben und Barauslagen gilt auch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. | Nicht umfasst sind Rechtsmittel vor den Höchstgerichten. | § 42 Abs. 6 DSG | Informationen gemäß …

ZustRL4. Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

4. Anhang Das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 9/2010, und die Verordnung zum Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, BGBl. II Nr. 165/2010, sind mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft getreten. Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über jene Bestimmungen des AVOG 2010 und der…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständigen Finanzamt (§ 6 Abs. 5 Erdgasabgabegesetz). Abweichend davon obliegt sie des Abgabenschuldners (im Fallin jenen Fällen, in denen der Netzbetreiber die Abgabe entrichtet, dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des § 4 Abs. 1 Erdgasabgabegesetz) bzw.Netzbetreibers zuständigen Finanzamt; in den Fällen des…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz 3.34.1. Mehrkindzuschlag Rz 167: Für die Gewährung des Mehrkindzuschlags ist das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständige Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…

BMF-010221/0028-IV/8/2019Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0028-IV/8/201929.01.2019

In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…a BAO (§ 29 Abs. 6 letzter Satz FinStrG). Die Abgabenerhöhung gemäß § 30a FinStrG (Verkürzungszuschlag) gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO (§ 30a Abs. 8 FinStrG). Zuständig für die Erhebung dieser Abgabenerhöhung ist das Finanzamt, das für die Erhebung der dieser zugrundeliegenden Abgabe zuständig ist.

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 3.1.5.1. Abfuhr der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 Rz 99: Für die Wahrnehmung der Angelegenheiten des Steuerabzuges gemäß § 99 EStG 1988 ist das Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

  Absatz 6 des Erlasses des BMF vom 17. Dezember 2001, 04 0101/41-IV/4/01 idF des Erlasses des BMF vom 29. Jänner 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019 wird durch folgenden Absatz ersetzt: "(6) Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

Die Richtlinien zum Gebührengesetz (GebR 2025) stellen einen Auslegungsbehelf zum Gebührengesetz 1957 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.1.3. Kapitalertragsteuer 3.1.3.1. Abfuhr der Kapitalertragsteuer Rz 93: Für die Wahrnehmung der Angelegenheiten hinsichtlich der Abfuhr der Kapitalertragsteuer ist das Finanzamt zuständig, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist (§ 96 Abs. 2 EStG 1988…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…