…Anwendung. Ausnahmen bestehen bei kleineren internationalen Organisationen sowie in den Fällen der Rz 375. Auf allfällige Verwendungsauflagen und/oder Sperrfristen aufgrund der maßgeblichen Rechtsgrundlagen ist zu achten. Rz 375: Hinsichtlich jener Diplomaten mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständiger Ansässigkeit in Österreich bestehen hier jedoch Einschränkungen. Nach…
…der Geburt nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hatte, sondern diese erst nach der Geburt durch Verleihung oder Erstreckung erworben hat. Rz 1731: Unter die Befreiung fallen darüber hinaus folgende sonstige Dokumente: Anzeige der Geburt oder Totgeburt Geburtsurkunde Geburtsbestätigungen für Krankenkasse oder Finanzamt Staatsbürgerschaftsnachweis (nicht befreit ist…
…als in lit. a bis c genannten Fällen | 867,40 Euro Rz 303: Wird einem volljährigen Menschen mit Behinderung iSd § 17 Abs. 3 StbG die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, fällt eine Erledigungsgebühr in Höhe von 247,90 Euro gemäß § 14 TP 2 Abs. 1 Z…
…75 Euro (siehe Rz 510 ff) | lit. b | Ansuchen um Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft | 125,60 Euro | - | bei Minderjährigen | 68,50 Euro | - | lit. c | Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels "Artikel…
…Inhaberkreises erhalten eine Legitimationskarte in derselben Farbe wie der Hauptträger, ausgenommen: Familienangehörige, die Fremde mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich oder österreichische Staatsbürger sind, sofern nicht andere österreichische Rechtsvorschriften die Ausstellung von Lichtbildausweisen für diese Personen vorsehen; Familienangehörige von Honorarkonsuln; Familienangehörige von privaten Hausangestellten. Familienangehörige sind…
…einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (siehe Rz 283 ff) | Z 2 | Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe (siehe Rz 298) | Z 3 | Verleihung (Erwerb) der österreichischen Staatsbürgerschaft (siehe Rz 300) | Z 4 und 5 | Bergführerbücher…
…Person, die aus der amtlichen Ausfertigung unmittelbare Rechte ableiten kann (siehe dazu Rz 157 ff). Beispiel: Hinausgabe an den zur Erwerbstätigkeit Berechtigten, an den neuen österreichischen Staatsbürger Rz 319: Die ausstellende Behörde einer nach § 14 TP 2 GebG gebührenpflichtigen amtlichen Ausfertigung muss eine inländische sein…
…Rz 635 ff) unterliegt bei ihrer Verwendung als Beilage der Beilagengebühr. Rz 379: Schriften und Druckwerke, die einem Ansuchen um Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft oder einem Ansuchen um Erteilung eines Aufenthaltstitels beigelegt werden, sind von der Beilagengebühr befreit. 10.4.6…
…1 Z 1 Sanitätergesetz dienen | Z 28 | Zeugnisse, die für Zwecke der Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgestellt werden | Z 29 | Diebstahls- und Verlustanzeigebestätigungen, die auch als Berechtigung verwendet werden können | Z 30 | Bestätigungen über die…
…für bestimmtes Verwaltungs- und technisches Personal dieser Missionen. Die Gebührenbefreiung steht diesen Personen nur dann zu, wenn sie nicht österreichische Staatsbürger sind (siehe Rz 54). Für Berufskonsuln besteht diese Gebührenbefreiung nicht. Rz 690: Der Kostenersatz gemäß § 40b Abs. 7 KFG 1967 an die Zulassungsstelle (beliehener…
…Bescheinigungen gemäß § 14 TP 4 Abs. 1 Z 2 GebG, die für Zwecke der Verleihung oder der Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgestellt werden; dies gilt auch für jene ausländischen Schriften, die in diesem Zusammenhang zum amtlichen Gebrauch vorgelegt werden | Abs. 5 |…
…TP 7 Abs. 1 Z 4 GebG, die ausschließlich die Anpassung der Satzungen oder der Gesellschaftsverträge an die Bestimmungen des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes zum Gegenstand haben, sowie Protokolle und Niederschriften, die für Zwecke der Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft errichtet werden.
…der Prüfung der Grenzgängereigenschaft nur 45 Tage als zulässige Höchstgrenze der außerhalb der Grenzzone verbrachten Arbeitstage berücksichtigt werden. 24.Beispiel 4 - Berechnung der Höchstgrenze: B ist in Österreich ansässig, hat ganzjährig seinen Hauptwohnsitz im österreichischen Teil der Grenzzone und ist vom 01.02. - 31.12…