Findok · Richtlinien
UP-4900
Arbeitsrichtlinie Ceuta und Melilla
Fassung 1 — geltend ist 215 AbschnitteStammnr. 68847
Fassungen
Inhalt der Fassung 1
- Einleitung
- 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
- 3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
- 5. Ursprungserzeugnisse
- 5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
- 6. Territoriale Auflagen
- 7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
- 8. Nachweis der Ursprungseigenschaft
- 8.8. Ermächtigter Ausführer
- 9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
- 11. Rechtsgrundlagen
- Anhang 1 zu Abschnitt 11.1.
- Anhang 2 zu Abschnitt 11.1.
- Anhang 3 zu Abschnitt 11.1.
- Anhang 4 zu Abschnitt 11.3.
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.07.2014.