Findok · Richtlinien
AH-4601
Arbeitsrichtlinie Al-Qaida-Netzwerk
Fassung 7 — geltend ist 87 AbschnitteStammnr. 60607
Fassungen
Inhalt der Fassung 7
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2. Ausfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
- Abschnitt 3.
- 4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
- Abschnitt 5.
- 6. Strafbestimmungen
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