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Findok · Richtlinien

AH-4601

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2023-0.388.826gilt ab 13.10.2021

Inhaltsverzeichnis der AH-4601

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie AH-4601 (Al-Qaida-Netzwerk (AH-4601) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 31. Juli 2012

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.388.826
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0045-IV/8/2012
Stammnummer
60607
Enthalten in Fassung
7, 8 (geltend: 8)
Gültig
13.10.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF