Findok · Richtlinien
AH-4601
Einleitung
überholte Fassung (bis 12.10.2021)RichtlinieBMF-010302/0027-III/11/2019gilt ab 02.08.2012
Inhaltsverzeichnis der AH-4601
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 02.08.2012 bis 12.10.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie AH-4601 (Al-Qaida-Netzwerk) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 31. Juli 2012
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0027-III/11/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0045-IV/8/2012
- Stammnummer
- 60607
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 8)
- Gültig
- 02.08.2012 bis 12.10.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF