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Findok · Richtlinien

AH-4601

Einleitung

überholte Fassung (bis 12.10.2021)RichtlinieBMF-010302/0027-III/11/2019gilt ab 02.08.2012

Inhaltsverzeichnis der AH-4601

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 02.08.2012 bis 12.10.2021.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie AH-4601 (Al-Qaida-Netzwerk) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 31. Juli 2012

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0027-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0045-IV/8/2012
Stammnummer
60607
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 8)
Gültig
02.08.2012 bis 12.10.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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