Findok · Richtlinien
AH-4601
Arbeitsrichtlinie Al-Qaida-Netzwerk
Fassung 2 — geltend ist 84 AbschnitteStammnr. 60607
Fassungen
Inhalt der Fassung 2
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2. Ausfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
- 4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 02.08.2012.