Findok · UFS-Entscheidungen
UFSG RV/0634-G/02
1) Wiederaufnahme von Amts wegen bei unvollständig bekannt gegebenen Sachverhalt; 2) Fremdüblichkeit von Darlehensvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen; 3) Lebensgefährte der Tochter zählt zum Kreis der nahen Angehörigen
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0634-G/02vom 30.03.2004Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Rechnung an E. Sch. vom 23. Jänner 2003 wiederum hat keine
Instandsetzungsmaßnahmen
betroffen, ebensowenig die Bankbehebung vom 17. August 1998
("Ausgaben" für Vermietung und Verpachtung). Was schließlich
die Zahlung der Rechnung an die Fa. F. vom 24. März 1999 anlangt,
wäre es aus Gründen, die mit der Einkunftserzielung im Zusammenhang
stehen, völlig unerklärlich, dafür bereits 1 1/2 Jahre vorher ein
Darlehen aufzunehmen und Zinsen zu bezahlen.
Auf Basis dieser Sach- und
Rechtslage hat sich daher jede weitere Auseinandersetzung mit den vom
steuerlichen Vertreter der Bw. im Berufungsverfahren vorgebrachten Argumenten
erübrigt. Auch der Umstand, dass das Darlehen tatsächlich hingegeben
worden sei und Zinsen bezahlt worden seien (lt. Schreiben vom
22. März 2004), vermag keine
steuerlich anzuerkennende
Darlehensvereinbarung zu begründen.
Folglich war auch - wie
eingangs erwähnt - ein näheres Eingehen auf die
Darlehensmodalitäten (bzw die "Form der Darlehensgewährung") und deren
"Fremdüblichkeit" entbehrlich. Es soll jedoch nicht unerwähnt bleiben,
dass vor allem die bis zum heutigen Tag nicht erfolgte Kapitalstilgung bzw die
alljährlich mündlich erfolgte Verlängerung des
Rückzahlungszeitpunktes in Anbetracht der Einkommenssituation der Bw. nicht
als fremdüblich anzusehen wäre.
Es war daher wie im Spruch
ersichtlich zu entscheiden.
Graz,
30. März 2004
Normen und Schlagworte
- § 303 Abs. 4 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 16 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 20 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Wiederaufnahmenahe AngehörigeDarlehensvereinbarungFremdüblichkeitverfügbares Einkommenprivate Veranlassung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0634-G/02
- Stammnummer
- 9274
- Gültig
- 30.03.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF